Totale Blamage für UMTS Schleichwerbung bei Benissimo
Beim öffentlich-rechtlichen Schweizer Fernsehen ist gemäss den Konzessionsbestimmungen jede Schleichwerbung für Konsumgüter ausserhalb der speziellen Werbeminuten untersagt.
Trotz der von uns schriftlich angekündigter Konzessionsbeschwerde, sah sich die Redaktion Benissmo am Samstag den 14.10.06 bemüssigt, die 5 Besitzer der in der Ziehungstrommel befindlichen Kugeln für den Millionengewinn, in ihren Wohnungen aufzusuchen und deren Reaktionen per UMTS-Bildtelefon auf die TV-Bildschirme zu übermitteln.
