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Mobilfunk, Mensch und Recht

heisst Band 1 der neuen Schriftenreihe „Menschenrechte konkret“ des Österreichischen Instituts für Menschenrechte. Er umfasst die Vorträge und Diskussionsbeiträge der am 16.12.2005 veranstalteten Podiumsdiskussion zu medizinischen, rechtlichen und demokratiepolitischen Aspekten der Mobilfunktechnologie.

Das Buch ist ab Ende Oktober 06 zum Preis von 14,90 erhältlich. Bestellungen werden ab sofort entgegen genommen.

Wolfram Karl / Eduard C. Schöpfer (Hrsg.)
Österreichisches Institut für Menschenrechte, Salzburg 2006
152 Seiten, broschiert

Am 16.12.2005 veranstaltete das Österreichische Institut für Menschenrechte eine viel beachtete Podiumsdiskussion zum Thema „Mobilfunk, Mensch und Recht“. Ziel der Veranstaltung war es, die im Zusammenhang mit der Mobilfunktechnologie auftretenden Probleme unter medizinischen, rechtlichen und demokratiepolitischen Aspekten kritisch zu beleuchten, grund- und menschenrechtliche Defizite herauszuarbeiten und Lösungsmöglichkeiten zu präsentieren, wie dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlicher Beeinträchtigung durch Mobilfunkstrahlung in effektiver Weise entsprochen werden könnte. Der vorliegende Band 1 der neuen Schriftenreihe „Menschenrechte konkret“ versammelt die bei der Veranstaltung gehaltenen Referate bzw. abgelieferten Diskussionsbeiträge in erweiterter bzw. geraffter Form. Ein ausführlicher Anhang rundet das Werk ab.

Die Autoren und ihre Themen:
Dr. med. univ. Gerd Oberfeld, Umweltmediziner des Landes Salzburg; Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer Salzburg und der Österreichischen Ärztekammer Thema: Das Gesundheitsrisiko Mobilfunk

Em. Prof. Dr. Karl Richter, Universität Saarbrücken
Thema: Mobilfunk und Demokratie im Widerstreit. Der gesellschaftliche Preis eines fragwürdigen Fortschritts.

Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Vorstand des Instituts für Umweltrecht an der Universität Linz
Thema: Rechtsschutz gegen behauptete gesundheitsschädliche Auswirkungen durch GSM-Sender – aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung.

Univ.-Prof. Dr. Wolfram Karl, Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte
Thema: Die Vorgaben der EMRK in Angelegenheiten des Umweltschutzes

Dr. Eduard Christian Schöpfer, Österreichisches Institut für Menschenrechte
Thema: Grund- und menschenrechtliche Defizite im Bereich des Mobilfunks am Beispiel Oesterreichs

Bestellungen:
Per Telefon, Fax, Post oder e-mail an
Österreichisches Institut für Menschenrechte
Edmundsburg, Mönchsberg 2, 5020 Salzburg
Tel.: +43 (0) 662 / 84 31 58 – 11
Fax: +43 (0) 662 / 84 31 58 – 15
E-Mail: office@menschenrechte.ac.at

Das Buch ist auch im gut sortierten Buchhandel erhältlich.

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Informationen zur Beschwerdeführung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg:

Wer kann eine Beschwerde an den EGMR richten?
Jede natürliche oder juristische Person kann sich mit der Behauptung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, sie sei durch einen Vertragsstaat in einem durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechte verletzt worden.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Beschwerde erhoben werden?
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft wurden. Sie muss spätestens sechs Monate nach der letzten innerstaatlichen Entscheidung eingereicht werden.

Bitte keine falschen Hoffnungen
Der EGMR hat in den bisher behandelten 2 Fällen klar zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber Partei ergriffen.
Im ersten Fall, K.L gegen die Schweiz ist beispielsweise zu lesen: Zitat: Unter Berücksichtigung des weiten Ermessensspielraums der Staaten sowie des Interesses der modernen Gesellschaft an einem vollständig ausgebauten Mobilfunknetz besteht keine Verpflichtung zur Setzung weiterer Massnahmen, um die Rechte der Beschwerdeführerin auf angemessene und adäquate Weise zu schützen. Dieser Beschwerdepunkt ist wegen offensichtlicher Unbegründetheit iSd. Art. 35 Abs. 3 EMRK zurückzuweisen.

Im Klartext: Es steht den beklagten Staaten frei, ob sie ein gut funktionierendes Mobilfunknetz höher gewichten wollen, als die Gesundheit einer Minderheit ihrer Bürger/Innen.

Nachdem das erste Urteil weltweit zu heftigen Protesten und teilweise wüsten Kommentaren geführt hat, weigert sich jetzt der Gerichtshof, jegliche weitere Auskünfte zum zweiten, von Gigaherz eingereichten Fall zu erteilen. Dieses Vorgehen des EMRK gibt natürlich allen bereits kursierenden Verschwörungs- und Unterwanderungstheorien gewaltigen Auftrieb. Wie es scheint zu Recht!

Näheres unter:
Sackgasse 13, F-67075 Strasbourg (unter Recht oder Unrecht)

Der Fall KL. gegen die Schweiz ist im Anhang zum Buch „Mobilfunk, Mensch und Recht“ eingehend beschrieben und dokumentiert. Bestelladresse siehe oben.

Von Hans-U. Jakob

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