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Willkür bei den Grichtskosten

 

Willkür bei den Gerichtskosten

Rasch fortschreitende Entrechtung der Bevölkerung über den Geldbeutel

Verschiedene Kantone glauben der Einsprache- und Beschwerdenflut gegen Mobilfunkantennen mit unerhörten und willkürlich hohen Gebühren und Gerichtskosten Herr werden zu können. Wer von seinen verfassungs- und gesetzmässig garantierten Rechten als Bürger/In Gebrauch macht, wird in gewissen Kantonen mit unglaublich hohen Gebühren bestraft. An der Höhe dieser Gebühren kann man neuerdings direkt ablesen, wie stark eine Gemeinde, eine Kantonsverwaltung oder ein Kantonsgericht für die Mobilfunkgesellschaften Partei ergriffen hat.

Hans-U. Jakob, 27.10.06

Die nachfolgend aufgeführten Beträge sind unserer umfangreichen Urteilssammlung entnommen und enthalten die Gerichtsgebühren inkl. die Entschädigungen, welche den Anwälten der Mobilfunker bezahlt werden müssen. Die genannten Kosten fallen nur im Falle eines Verlierens an und die Kosten für einen eventuellen eigenen Anwalt sind darin nicht enthalten. Alles immer ohne Gewähr.
Dabei ist zu bemerken, dass der ganze Instanzenweg mittels sogenannter Laienbeschwerden, ohne eigenen Anwalt bis ans Bundesgericht gezogen werden kann. Dies sehr zum Schrecken einiger angegrauter Verwaltungsgerichtspräsidenten, die bereits jegliche Bodenhaftung verloren haben und die Sprache des gewöhnlichen Volkes im Verlaufe der Jahre völlig verlernt haben oder oft gar nicht verstehen wollen. Da musste das Bundesgericht hie und da etwa schon Nachhilfeunterricht anordnen.

Als König der Mobilfunkfreunde der Schweiz gilt wohl der Kanton Zürich. Kann in allen übrigen Kantonen der Schweiz der oder die Bürger/in schon auf Gemeindeebene bei der Gemeindebehörde (Baukommission oder Gemeinderat) Einspruch oder Beschwerde führen, und dies überall in der Schweiz erst noch gratis und ohne jede Kostenfolge, ist der Kanton Zürich meilenweit von einer solchen Möglichkeit entfernt. Hier entscheidet der Gemeinderat im stillen Kämmerlein über das Baugesuch einer Mobilfunkfirma und wenn ein Bürger wissen möchte, wie der Gemeinderat entschieden hat, muss er schriftlich den sogenannten Baurechtsentscheid verlangen und dafür für 4 Kopien A4 schon mal 50 Franken hinblättern. Nur wer diesen Baurechtsentscheid verlangt hat, ist dann berechtigt den Beschluss des Gemeinderates bei der Baurekurskommission des Kantons Zürich anzufechten.

Dieses obskure Gremium, genannt Baurekurskommission ZH verlangt heute bereits Kostenvorschüsse von Fr. 4000. – und wessen Beschwerde abgewiesen wird, darf dann nochmals denselben Betrag dazulegen. Im Jahre 2002 waren es hier gesamthaft noch Fr. 3000.– , was schon damals für eine erstinstanzliche Beurteilung an der obersten Grenze des Akzeptablen lag.
Diese Parteinahme, Kosten von Fr. 8000.– in erster Instanz, ist nicht mehr zu überbieten. Denn in den Kantonen Thurgau und Freiburg ist in der vergleichbaren Ebene (Kantonale Baudirektion) noch alles gratis und in den Kantonen Wallis und Schaffhausen werden nur Fr. 800.– berechnet.

Schwarze Schafe auch auf der Ebene Gemeinde. So überlässt es zum Beispiel der Kanton Luzern den Gemeinden, ob sie für die Behandlung von Baueinsprachen Gebühren erheben wollen oder nicht. Hier sind es die Gemeinden Emmen und Luzern, welche glauben, Einsprecher gegen Mobilfunkantennen bestrafen zu müssen. Emmen verlangt pro Fall bis Fr. 4000.– und Luzern bis Fr. 2000.–. Wobei Emmen pro Einsprecher, das sind immer mehrere pro Fall, neuerdings bis Fr. 770.- verlangt. Im Gegensatz zu Emmen, machen die Gemeinden Kriens und Horw, auf der andern Seite der Stadt, wiederum alles gratis.

Absolut skandalöse Zustände im Kanton Zürich
Was in allen übrigen Kantonen in den allermeisten Fällen (99.9%) gratis ist, kostet in der untersten Instanz, das heisst bei der Baurekurskommisson des Kantons Zürich bereits Fr 8000.– und erst noch für Urteile, die zu 98% aus Textkonserven bestehen. Aus Textkonserven in welchen die Gerichtsschreiber/Innen oft noch die Ortsnamen oder die Namen der Mobilfunkbetreiber auszuwechseln vergessen. (!!)

Verglichen mit dem Kanton Schaffhausen, wo man mit 3000 Franken spielend bis und mit zum Bundesgericht gelangt, liegen diese Kosten im Nachbarkanton Zürüch bei 20’000 Franken und mehr.
Das hat mit Rechtsprechung nichts mehr zu tun. Das sind reine ungesetzliche und willkürliche Strafmassnahmen gegen eine sensibilisierte Bevölkerung, welche die staatlich verordneten Mobilfunk-Lügen nicht mehr schlucken will.

Gewaltige Unterschiede in andern Kantonen
Recht happige Gebühren erheben in zweiter Instanz, das heisst auf Stufe Kantonsverwaltung (Regierungsrat, Baudepartement) etwa auch folgende Kantone:
Bern, Aaargau, Solothurn mit je ca. Fr. 4500.–
Spitzenreiter ist St. Gallen mit Fr. 6500.–
Viel Günstiger ist die selbe Dienstleistung in Basel mit Fr.1400– und im Wallis und in Schaffhausen mit ca. Fr. 800.– und sogar GRATIS in den Kantonen Thurgau und Freiburg.

Der Einsatz von vorfabrizierten Textkonserven.
Viele Einsprecher und Beschwerdeführer erhalten auf diese Art Antworten auf eine Menge Fragen, die sie gar nie gestellt haben.
Traurig, die Tatsache, dass sich die Abschmetterungstexte der meisten Kantone gleichen, wie ein Ei dem anderen. Kein Wunder, denn Gigaherz hat im Kanton Zürich eine Firma mit der schönen Bezeichnung Kompetenzzentrum in Umweltfragen geortet, welche pfannenfertige Abschmetterungstexte auf Disketten an Kantone und oft auch an Gemeinden gegen stolze Preise liefert. Hier müssen diese dann nur noch in den PC gesteckt, einige Orts- und Firmennamen angepasst und die Kosten eingesetzt werden.
Sebstverständlich bietet dasselbe Kompetenzzentrum, etwa auch Konservenfabrik genannt, auch noch gerade „neutrale“ (bei METAS akkreditierte) Abnahmemessungen für Mobilfunkantennen an. Neutraler geht‘s kaum mehr.

Bleibt nur noch der Vergleich bei den Gerichtskosten der Varwaltungsgerichte das heist der 3.Instanz, unmittelbar vor dem Bundesgericht.
Spitzenreiter auch hier die Mobilfunk-angefressenen Zürcher mit Fr. 15’000.– gefolgt von fast allen übrigen Kantonen mit 8000.– (Hier scheint es eine gewisse Harmonisierung gegeben zu haben) Weitaus am günstigsten fahren Bürger/Innen im Kanton Thurgau mit Fr. 1500.– gefolgt von den Kantonen Basel und Schaffhausen mit Fr. 2500.– gefolgt von den Wallisern mit Fr. 4000–
Den Vogel, oder besser gesagt eine Einsprechergruppe abgeschossen hat kürzlich das Verwaltungsgericht Solothurn, indem es von dieser einen Kostenvorschuss von sagenhaften Fr. 22’000 verlangte. Das bedeutet neuer Schweizer Willkürrekord

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus den neuesten bei uns eingetroffenen (Skandal-)Urteilen. Alle Preisangaben für kommende Fälle immer ohne Gewähr. Vor jedem Einreichen einer Beschwerde sollte bei der zuständigen Instanz zuerst nach den ungefähren Kosten gefragt werden. Und eine Beschwerde nur dann einreichen, wenn die Finanzierung im Falle eines Unterliegens gesichert ist. Geldsammlungen vorher organisieren! Für einen verlorenen Prozess im Nachhinein Geld sammeln zu wollen, ist vergebliche Müh.
Die Beträge werden selbstverständlich nur dann fällig, wenn man verliert. Andernfalls werden die Mobilfunker zur Kasse gebeten, was hie und da auch, leider aber selten genug vorkommt.
Denn die Richter in den oberen Instanzen (Kantons- oder Bundesgericht) haben von Mobilfunk, von Messtechnik, von Gesundheit und Medizin gelinde gesagt, überhaupt keine Ahnung. Sie verstecken sich hinter den geheiligten, der Industrie dienenden Grenzwerten und den Rest schreiben sie den (wirtschafts-) politisch geführten Bundesämtern und manchmal sogar den Anwälten der Mobilfunkbetreiber ab.

Soll man überhaupt weitermachen?
Es ist besser, ehrenvoll mit fliegenden Fahnen unterzugehen und sich selbst im Nachhinein sagen zu können: „Ich habe das Menschenmögliche und das höchst Zumutbare versucht“, anstatt mich feige durch den Hinterausgang davonzuschleichen und mir für den Rest des Lebens sagen zu müssen: „Hätte ich doch damals nur!“

Von Hans-U. Jakob

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