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Neues Infoblatt der Bürgerwelle Schweiz

 

Neues Infoblatt der Bürgerwelle Schweiz

Das Infoblatt ist wieder auf den neusten Stand gebracht. Bitte auf Websites das alte austauschen, falls vorhanden.

von Peter Schlegel
www.buergerwelle-schweiz.org
31.10.06

Liebe Mitstreiter

Aus Kontakten mit Schweizer Ärzten und Wissenschaftern hat sich für mich (nicht überraschend, aber besonders deutlich) ergeben, dass der etablierte Wissenschaftsbetrieb nur die Hutter/Kundi-Studie als eine solche anerkennt, die den wissenschaftlichen Kriterien einigermassen entspreche. Die anderen nimmt er kaum oder gar nicht zur Kenntnis. Einmal mehr ist bestätigt, dass dieser Wissenschaftsbetrieb eine „künstliche Welt“ geschaffen hat, deren Gesetze er selber bestimmt, und aus der er die reale Welt einfach aussperrt, indem er die mittlerweile erdrückenden Praxiserfahrungen ignoriert.

Ich mache auf das Urteil des Schweizer Bundesgerichtes 1A.60/2006 vom 02.10.06 aufmerksam, wo die Hutter/Kundi-Studie explizit als Beweismittel in der Beschwerdeschrift angeführt war. Das Gericht beurteilt diese Studie bloss als Anlass, weitere Forschung zu betreiben und verneint, dass aufgrund dieser Studie die Grenzwerte gesenkt werden könnten. Das höchste Schweizer Gericht fordert einen noch zu erbringenden, ausreichenden wissenschaftlichen Beweis für die Schädlichkeit der Mobilfunk-Basisstationen als Grundlage für eine Senkung der Grenzwerte. Wann dieser Beweis erbracht sein wird, bestimmt faktisch das Bundesamt für Umwelt BAFU. Das ist das Bundesamt, das in seiner Stellungnahme zur Schweizer TNO-Nachfolgestudie (UMTS) vom 06.06.06 schrieb, die Studie habe ergeben, dass die Bevölkerung durch die geltenden Grenzwerte ausreichend geschützt sei – eine Aussage, die diese Studie ja durchaus N I C H T machen kann. Das Bundesgericht stützt sich in seinem obgenannten Urteil jedoch gerade auch auf jene BAFU-Stellungnahme! – Kurz: Das Bundesgericht stützt sich für die wissenschaftliche Beurteilung der Frage, ob Mobilfunk-Basisstationen gesundheitsschädlich seien, auf ein Bundesamt, das sich selber so unwissenschaftlich wie nur möglich gebärdet. – Wo ist der Aufschrei seriöser Schweizer Wissenschafter?

Immer näher rückt bei diesem Spiel auf Zeitgewinn der Punkt, wo zwar offiziell festgestellt werden wird, dass die Antennen tatsächlich schädlich seien, aber dass das nun eben ein gesamtgesellschaftliches Problem darstelle, dessen Konsequenzen die Gesellschaft als Ganzes tragen müsse. Mobilfunk wird im Fernmeldegesetz FMG als zur Grundversorgung gehörend verankert sein. Und man wird die jährlich in die Milliarden gehenden sozialen Kosten des Mobilfunks nicht mehr nur faktisch durch Laissez-aller, sondern in staatlich geregelter Weise der Allgemeinheit aufbürden. Hochfrequenz-Abschirmung der Gebäude wird zum anerkannten Stand der Bautechnik gehören; Abschirmbekleidung wird zum Alltags-Strassenbild gehören. Dass man „es“ längst hätte wissen können, wird man mit einem Achselzucken abtun. Keiner der Verantwortlichen wird zur Rechenschaft gezogen werden, denn sie werden alle nicht mehr im Amt sein. – Muss es so weit kommen? Ich hoffe nicht. Was können wir noch tun? Wie können wir das, was wir tun, noch besser tun?

Mobilfunkantennen und Gesundheitsrisiko: Was weis man heute?

Neuste Studien aus den letzten 1 bis 4 Jahren geben ernst zu nehmende Hinweise. Einige Kernaussagen:

Naila, Bayern*: Über 3-faches Krebsrisiko bei 8 Jahre jüngerem Erkrankungsalter innerhalb eines Radius von 400m um einen GSM-Mobilfunksender herum. Strahlungswerte 0.2 … 1.0 V/m.

Netanya, Israel*: 4-faches Krebsrisiko in der Nähe eines Mobilfunksenders bei 1.0 … 1.4 V/m.

Santini (Frankreich)*: Innerhalb eines Radius von min. 300m um GSM-Mobilfunksender sind bei 530 Personen Müdigkeit, Schlafstörungen, Kopfweh, Unbehagen, Konzentrationsprobleme usw. erhöht.

Waldmann-Selsam (Bamberg): Eindeutige Abhängigkeit der Symptome von 356 Patienten von der Stärke ihrer Langzeit-Strahlungsbelastung im Bereich von unter 0.06 V/m….über 0.6 V/m. Ein Teil der Gesundheitsstörungen verschwindet sofort nach Beendigung der Strahlungsbelastung.

Jandrisovits Müllendorf AT; Hausarzt von 1100 Einw.
a) Schlafstörungen/Hörverlust/Ohrgeräusche stiegen nach 7 konstanten Jahren um 2001/02 plötzlich auf das 4- bis 7-fache, Krebsfälle 2003/04 auf das 4-fache an (1999-2001 bauten 3 Betreiber ihre Sendeanlagen).
b) Exakte Übereinstimmung der Kurven von Befindlichkeitsstörungen und Antennen-Strahlungsstärke während einer Woche.

Navarro/Oberfeld (La Nora, Spanien)*: Innerhalb eines Ringes vom Radius 50….170m um zwei GSM-Mobilfunksender herum sind die Beschwerden noch stärker als im weiter entfernten Ring vom Radius 260….310m. Die Strahlungswerte betrugen im näheren Ring 0.6….0.9 V/m und im weiter entfernten Ring 0.2….0.4 V/m. – Zudem wurde eine eindeutige (d.h. statistisch signifikante) Beziehung zwischen Strahlungswert und gesundheitlichen Auswirkungen für 13 häufige Symptome festgestellt.

Oberfeld (Schule in Salzburg): Ein GSM-Sender in 80m Distanz beeinflusst Gehirnströme (diverse EEG-Parameter) signifikant, dies bei einem Strahlungswert von 1.1 V/m. – Manche Schüler haben gesundheitliche Beschwerden, dies bei Werten unter 1.5 V/m.

UMTS-Studie TNO, Holland*: Beschwerden nicht bloss bei Elektrosensiblen, sondern sogar bei Nichtsensiblen (!) infolge UMTS-Antennenstrahlung von 1 V/m im Labor während nur 45 Minuten. (Eine ähnliche Schweizer Nachfolgestudie 2006 mit UMTS-Strahlung von 1 und 10 V/m fand angeblich „keine Effekte“, verschwieg aber Beschwerden einzelner Probanden, die nachher doch publik wurden.)

Hutter/Kundi (Kärnten und Wien, 2006)*: Beschwerdesymptome von 365 Antennen-Anwohnern (nach dem Zufallsprinzip aus dem Telefonbuch/Ortsplan herausgesucht) haben einen signifikanten Zusammenhang mit der in den Wohnungen gemessenen Strahlung. Angst vor Strahlung wurde als Ursache ausgeschlossen. Städtisch [ländlich]: Antennendistanz 20…250m [24…600m]; Strahlungs-Mittelwert 0.09 V/m [0.14 V/m]. Höchster Strahlungswert 1.24 V/m.

Abdel-Rassoul (Menoufiya, Ägypten)*: 85 Bewohner zweier Gebäude unter und neben einer GSMSendestation zeigten eine gegenüber der nicht exponierten Kontrollgruppe signifikant erhöhte Häufigkeit von Kopfschmerzen, Gedächtnisstörungen, Schwindel, Zittern, depressiven Symptomen und Schlafstörungen. Der ägypt. Strahlungsgrenzwert von 5.5 V/m für Dauerexposition war überall eingehalten.

Die Fälle mit * wurden in einer Fachzeitschrift veröffentlicht. Zusammenfassungen der Studien von Hutter/ Kundi und von Abdel-Rassoul sind auf www.buergerwelle-schweiz.org wie auf www.gigaherz.ch zu finden. (Suchmaschine benützen)

Man vergleiche die oben genannten Strahlungswerte mit dem Schweizer Anlagegrenzwert von 4-6 V/m, der die Schweizer Bevölkerung gegenüber dem Ausland (mit höheren Grenzwerten) angeblich besser schützen soll:

Die gemessenen Werte sind auch im Ausland allesamt tiefer als der Schweizer Anlagegrenzwert!

Mit anderen Worten, auch der „tiefere“ Schweizer Anlagegrenzwert schützt uns nicht. Die Hutter/Kundi-Studie (Kärnten und Wien, 2006) wurde in einer medizinischen Fachzeitschrift mit Expertenbegutachtung (peer reviewed) publiziert. Das Bundesgericht nahm sie nur als Anstoss zu weiterer Forschung zur Kenntnis (Urteil vom 2.10.06). Aber darauf kann nicht gewartet werden. Die Praxiserfahrungen sowie alle heute vorhandenen Studien, die eine Schädlichkeit der heutigen Mobilfunktechnik zeigen, müssten so zu konsequentem vorsorglichem Handeln, d.h. zu einer drastischen Grenzwertsenkung führen.

In Deutschland sind Appelle gegen Mobilfunkstrahlung lanciert worden: Der Freiburger Appell (über 1000 Ärzte); die Ärzte-Appelle von Bamberg, Hof, Lichtenfels und immer zahlreichere weitere Appelle, ferner der Saarland-Appell.

In Österreich hat die Wiener Ärztekammer eine Handywarnung samt Plakat ausgegeben und auch die Antennen als ein „ernstes volksgesundheitliches Problem“ bewertet.

In der Schweiz wurde im Oktober 2005 der Freienbacher Appell mit über 30 Ärzten als Erstunterzeichner lanciert. Seither haben mehrere hundert medizinische Fachpersonen und mehrere tausend Unterstützer unterzeichnet.

Im Februar 2006 beschlossen 31 unabhängige Wissenschafter aus aller Welt die Benevento-Resolution.

Die Benevento Resolution (unter Historisches)

Von Hans-U. Jakob

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