Bericht von der Generalversammlung vom 11.März 2017
Jährliche Generalversammlungen sind in der Schweiz eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtübung für Vereine mit juristischer Persönlichkeit nach Art.60ff ZGB.
Präsident, Kassenverwalter und die übrigen Vorstandsmitglieder haben dabei gegenüber den Vereinsmitgliedern Rechenschaft abzulegen über ihre Aktivitäten des letzten Geschäftsjahres und über den Stand der Finanzen.









