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Die Verseucherfront bröckelt ab

Eine Medienmitteilung aus dem Bundeshaus
von Freitag, 21. Oktober 2016 17h15

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates
beantragt ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion ihrer Schwesterkommission anzunehmen, welche eine möglichst rasche Modernisierung der Mobilfunknetze verlangt.
Im Rahmen der Beratung der Motion 16.3007 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen) hat die Kommission zunächst die interessierten Kreise – Mobilfunkbetreiber und Umweltmediziner – angehört. Dabei ist sie über die Forderung der Mobilfunkbetreiber nach einer massvollen Anhebung des Anlagegrenzwertes orientiert worden. Auch hat sie Kenntnis genommen von den neuen Anlagen wie dem Mikrozellennetz, das in städtischen Gebieten bereits verbreitet ist, sowie von den Netzproblemen in nicht städtischen Gebieten. Sie beantragt mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Diese verlangt eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung mit dem Ziel, den Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel wie auch die Anlagendefinition zu vereinfachen und dabei insbesondere einen Anlagegrenzwert je Netzbetreiber festzulegen. Die KVF-S beantragt die Annahme dieser Motion, weil sie das Mobilfunknetz so rasch wie möglich modernisieren will.

staenderat
Bild oben: Ständeratssaal im Bundeshaus zu Bern

Die Verseucherfront bröckelt bedenklich

Ein Kommentar von Hans-U. Jakob
Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 28.10.2016

Hat die sogenannte Schwesterkommission des Nationalrates die Motion Noser noch ohne jegliche Bedenken mit 23 zu 2 das heisst, mit einer Mehrheit von 90% der Stimmen durchgewunken ( siehe https://www.gigaherz.ch/aus-durchwinken-wurde-zitterpartie/ ) scheint es jetzt, als ob einige Parlamentarier doch noch langsam zur Vernunft gekommen sind oder sich die Sache zumindest nochmals überlegen wollen.

Die 7 bedenkenlos begeisterten Befürworter einer Verschlimmerung der Grenzwerte stehen jetzt in der wesentlich kleineren Kommission des Ständerates 2 klaren Nein und 4 Stimmenthaltungen gegenüber. Optimistisch betrachtet verfügt die Verseucherfront hier nur noch über eine Mehrheit von 1 Stimme oder von 53%.

Zumindest wissen wir jetzt was die Verseucher unter einer massvollen Anhebung des Anlagegrenzwertes verstehen: Nämlich dass auf einer Basisstation (Antennenstandort) jeder der 3 Betreiber nur noch für sich allein den Anlagegrenzwert von neu 10V/m (Volt pro Meter) einhalten müsste. Zur Zeit sind dies noch 5V/m für alle 3 Betreiber gemeinsam, falls sie denselben Antennenstandort nutzen.
Das heisst nun nicht etwa 30V/m als neuen Anlagegrenzwert, sondern Wurzel aus 102+102+102  = 17V/m
Ein neuer Anlagegrenzwert von 17V/m würde es den Betreibern ermöglichen eine Basisstation (Antennenstandort) mit 11.5 Fach mehr Sendeleistung zu betreiben als heute. Womit wir eindeutig und unzweifelhaft die mit nichtionisierender Strahlung (Elektrosmog) höchst belastete Bevölkerung der Welt erhalten würden.

Alle Details dazu finden Sie auf https://www.gigaherz.ch/grenzwerterhoehung-die-wahnsinnsidee-einiger-motionaere/
Und wer das schlussendlich zu entscheiden hat, steht auf
https://www.gigaherz.ch/kaiserschmarren/

Von Hans-U. Jakob

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