Jede dritte Mobilfunk-Sendeanlage läuft nicht gemäss Baubewilligung.
Mitte September 2026 wurde der neueste Untersuchungsbericht des Bundesamtes für Umwelt (BAFU)über das sogenannte Qualitätssicherungssystem veröffentlicht. Dieser wurde vom Bundesgericht bereits vor 7 Jahren mit Urteil Nr. 1C_97/2018 vom 3.Sept. 2019 angefordert.
Die Ergebnisse sind katastrophal. Das vom Bundesgericht damals voreilig heilig-gesprochene Qualitätssicherungssystem zur Überwachung der Mobilfunkstrahlung in der Schweiz, ist ein wahrer Rohrkrepierer.
In der Schweiz läuft mindestens jede dritte Mobilfunk-Sendeanlage oder 32%, das sind hochgerechnet insgesamt 6400 Anlagen, ausserhalb der in der Baubewilligung festgelegten Sendeparametern.
Von Hansueli Jakob
NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch
Lanzenhäusern, 12.Oktober 2026
Die Untersuchung wurde in 3 Teilbereiche aufgeteilt, und an 3 externe Firmen vergeben. Die Namen der externen Firmen sind im Bericht nirgends zu finden. Die Redaktion des 40-seitigen Berichts lag beim BAFU. Die Gesamtkosten dürften schätzungsweise gegen eine Million betragen haben.

Bild oben: Erschreckende Statistik. Bereits im untersuchten Teilbereich 1 – Kontrollen vorort auf den Sendemasten – lief jede vierte Anlage ausserhalb der bewilligten Grenzen. (Bild BAFU)
Die Vorgeschichte
Mit Baugesuch vom Juli 2015 wollte SUNRISE ihre Mobilfunk-Sendeanlage auf dem Hochhaus an der Scheffelstrasse 3 in Romanshorn punkto Sendeleistung um das 32-Fache hochrüsten.
Dagegen gingen anfänglich 132 Einsprachen ein, die durch alle kommunalen und kantonalen Instanzen nach und nach abgewürgt wurden. Am Schluss, das heisst Ende 2018 gelangten noch 3 der ursprünglich 132 Beschwerdeführenden an das Bundesgericht. Diese wurden mit Urteil 1C_97/2018 am 3.September 2019 ebenfalls in die Wüste geschickt.
Immerhin hatten die Beschwerdeführenden unter Anleitung der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch beim Bundesgericht noch gewisse Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des sogenannten Qualitätssicherungssystems wecken können, welches angeblich die Einhaltung der Strahlungs-Grenzwerte lückenlos garantiere.
Die kantonalen NIS-Fachstellen hatten zuvor unisono erklärt, sie hätten von ihrem Arbeitsplatz aus Online-Zugriff auf die Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber, um die dort eingestellten Sende-Parameter für jedes Frequenzband, wie Leistungsbegrenzung, Begrenzung der vertikalen Senderichtung und Art des Funkdienstes, jederzeit kontrollieren zu können. Besonders hervorgetan mit diesen frechen Behauptungen hatten sich die NIS-Fachstellen der Kantone Thurgau, Aargau und Graubünden.
Im Fall des Hochhauses Romanshorn gerieten sie zum ersten mal an die Falschen. Die Beschwerdeführenden verlangten einen gerichtlichen Augenschein anlässlich welchem die kantonale NIS-Fachstelle dem Gericht eine solche Einsichtnahme an einigen von den Beschwerdeführenden ad-hoc bestimmten Antennen-Standorten vorzuführen hätten.
Dann war fertig lustig. Sie lehnten ebenso unisono einen solchen Augenschein ab und mussten zugeben, dass sie sich blindlings auf die ihnen 14-täglich zugestellten Postkarten verlassen, auf welchen die Mobilfunkbetreiber mitteilten, auf welchen Antennenstandorten sie welche der bewilligten Sendeparameter über welche Zeit nicht eingehalten hätten.
Aber das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), das habe diese von den Beschwerdeführenden verlangte Möglichkeit eines Online-Zugriffs auf die Steuerzentralen und hier würden sie sich dann jeweils schlau machen.
Aber auch das war brandschwarz gelogen. Nach einem ziemlich hässigen Mailwechsel gab das BAKOM zu, dass für einen Online-Zugriff durch ihr Amt auf die Sende-Parameter in den Steuerzentralen erst ein Projekt bestehe. Dieses werde jedoch durch die Mobilfunkbetreiber blockiert und der Bundesrat wolle ohnehin kein Geld dafür locker machen. Und für den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben seien ohnehin die Kantone und nicht der Bund zuständig. Sie hätten das Projekt deshalb begraben müssen. Und begraben ist es auch heute noch.
Dem Bundesgericht machten unsere Beanstandungen überhaupt keinen Eindruck. Unsere Beschwerdepunkte wurden allesamt abgewiesen. Allerdings mit der Auflage dass das BAFU nachträglich ernsthafte Stichproben-Kontrollen zu machen habe, um das tadellose Funktionieren dieses Qualitätssicherungssystem zu beweisen.
Mit dem nun vorliegenden Bericht «Stichprobenkontrollen von Mobilfunkanlagen vor Ort und in den Qualitätssicherungssystemen 2024» 7 Jahre nach Verurteilung der damaligen Beschwerdeführenden, ist das BAFU dem Auftrag des Bundesgerichts nachgekommen. Der dem QS-System vom Bundesgericht voreilig verliehene Heiligenschein ist darin jedoch ziemlich verblasst.
Fachleute können hier weiterlesen:
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2026/10/Stichprobenkontrollen-von-Mobilfunkanlagen-vor-Ort-und-in-den-Qualitaetssicherungssystemen-2024.pdf
Und für 99.9% der restlichen Menschheit geht es hier unten weiter.
Die Untersuchung über den Teilbereich 1
Dieser Teilbereich umfasst die Prüfung der Hardware-Einstellungen auf dem Antennenmast gegenüber den im Baugesuch festgelegten Werten wie:
-der Höhe der Sendeantenne über Boden
-des mechanischen vertikalen Neigungswinkels
-der horizontalen Hauptsenderichtung (des Azimuts)
Des weiteren ist zu prüfen ob:
das Fabrikat und der Typ der verbauten Sendeantennen mit denjenigen im Baugesuch übereinstimmen
Von Falscheinstellungen betroffen waren 29 von 111 stichprobenartig überprüften Mobilfunk-Sendeanlagen. Oder für die Hochrechnung bestimmte 26%
Das ist unakzeptabel, denn diese Parameter sind vor der Inbetriebnahme der Anlage durch eine Bauabnahme-Kontrolle des jeweiligen Gemeinde-Bauamtes zu prüfen.
Das machen jedoch die wenigsten Kantone. Ein uns bekannter vorbildlicher Kanton ist Luzern. Hier steigt ein dazu ausgebildeter Mitarbeiter eines Ingenieurbüros auf den Antennenmast, um diese Kontrolle vorzunehmen.
Die Anderen schicken jedoch nicht etwa ihren Bauverwalter oder gar Gemeindeschreiber auf den Antennenmast hinauf, sondern lassen sich vom Bauleiter auf einem Formular bestätigen, dass er da oben dasjenige aufgehängt und so eingestellt hat, wie es im Baugesuch stand.
Der Kanton Bern hat dafür sogar ein spezielles und erst noch digitalisiertes Formular geschaffen. Das Ding nennt sich bauliche Selbstdeklaration und wird wie folgt beschrieben:
Zitat: Nach Vollendung der Bauarbeiten hat die für die baupolizeiliche Selbstdeklaration verantwortliche Person die Meldung SB2 über den e-Bau Account (e-Bau Nummer) vollständig und wahrheitsgetreu einzugeben. Ende Zitat
Du lieber Himmel, wer ist denn diese für die bauliche Selbstdeklaration verantwortliche Person? Ist das etwa der Inhaber der Schweizer Briefkastenfirma, der mit polnischen Bauequippen, im Unterakkord mit teils unmenschlichen Arbeitsbedingungen, Mobifunk-Sendeanlagen aufstellt . Oder ist es am Ende sogar der Chef der Bauequippe selbst, der wenn es hoch kommt ein paar Brocken englisch, aber gar kein Deutsch versteht?
Spielt keine Rolle. Beiden ist es doch vollkommen «wurscht» was, wie da oben wie exakt aufgehängt ist. Wo Süden ist, lässt sich ja am Sonnenstand einigermassen abschätzen…..
Unter diesen Umständen müssen beschwerdeführende Anwohner eigentlich heilfroh sein, mit 26% falsch eingestellter Mobilfunk-Sendeanlagen davonzukommen.
Die Untersuchung über den Teilbereich 2
Dieser Teilbereich umfasst die Prüfung der Software-Einstellungen (der Sollwerte) in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber und erstreckt sich für jede Sendeantenne der Anlage über folgende Parameter:
-maximal erlaubte Sendeleistung pro Frequenzband
-Leistungsbegrenzung bei adaptivem Betrieb
-fernsteuerbarer Neigungswinkel
Für diese Kontrolle muss ein aktuelles Standortdatenblatt und der richtige Antennentyp hinterlegt sein.
Von Falscheinstellungen betroffen waren 8 von 136 stichprobenartig überprüften Mobilfunk-Sendeanlagen. Oder für die Hochrechnung bestimmte 6%
Das sind indessen reine Zufallstreffer, denn die Überprüfung erfolgt nur alle 24 Stunden ein mal während ca einer Sekunde.
O-Ton BAFU: Die QS-Systeme müssen über eine automatische Überprüfungsroutine verfügen. Welche einmal pro Arbeitstag die effektiv eingestellten Senderichtungen und maximalen Sendeleistungen sämtlicher Antennen des betreffenden Netzes mit den bewilligten Werten vergleicht. Ende O-Ton BAFU.
Das ist gelinde gesagt, höherer technischer Blödsinn.
Anstatt einer sehr einfach zu programmierenden Überwachungs-Software für eine Dauerüberwachung, muss eine, mit dem 10-fachen Programmieraufwand erstellte, zeitlich auf 1 Sekunde pro 24 Stunden begrenzte Kontrollzeit erzwungen werden. Und das erst noch mit einer exakten Ausführungszeit. Vorzugsweise morgens um 02.00 Uhr. Bei geringstem Datenverkehr.
Wir haben uns beim Bundesgericht schon duzende male über diesen, offensichtlich böswillig erstellten Unfug beschwert. Wir haben dem Bundesgericht auch schon duzende male erklärt, wie einfach es ist, diese 1-Sekunden Routine zu umschiffen, indem man eine Minute vor der Kontrolle oder per Knopfdruck die Anlage auf bewilligte Werte zurückfährt und eine Minute nach der Kontrolle wieder auf gewünschte Werte zurücksetzt. Genützt hat es nichts. Im Gegenteil das Bundesgericht sah sich genötigt, darüber extra das Leiturteil 1C_307/2023 vom 9.Dezember 2024 zu statuieren. Das sogenannte Qualitätssicherungssystem sei als gesetzes- und verfassungsmässig zu beurteilen. Punkt.
Mit welchem Unsinn sich das Bundesgericht jedoch zufrieden gab, zelebrieren uns die 5 funk- und sicherheitstechnischen Laien in ihren Erwägungen 7.3 gleich selber: Einmal pro 24 Stunden überprüfe eine softwareseitige Prüfrutine in den Steuerzentralen (während einer Sekunde) die eingestellten Sollwerte der Sendeparameter. Allfällige Überschreitungen (während dieser einzigen Sekunde des Tages), würden in ein Fehlerprotokoll übertragen, welches den kantonalen und städtischen NIS-Fachstellen alle 2 Monate per elektronischer Postkarte zugestellt würde. Zudem handle es sich um eingestellte Soll-Werte für die Sender und nicht etwa um den Ist-Wert der Strahlung bei der Anwohnerschaft.
Kommentar: Auch wenn das Bundesgericht diesen Unfug schon mehrmals gutgeheissen hat, wird dieser dadurch nicht brauchbarer. Und offensichtlich lässt sich in der Schweiz jedes noch so fragwürdige Sicherheitssystem zertifizieren. Hauptsache, es entspricht exakt den Vorgaben des Erfinders, ob es etwas taugt, muss nicht untersucht werden.
Aus dieser Sicht der Dinge, müssen die 8 von 136 von Beauftragten des BAFU als fehlerhaft aufgefunden Anlagen, als Zufallstreffer gewertet werden. In der Realität könnte es das 5 bis 10-fache sein.
Die Untersuchung über den Teilbereich 3
Dieser umfasste die Untersuchung darüber, wie viele der Mobilfunk-Sendeanlagen beim Bundesamt für Kommunikation in Biel (BAKOM), fehlerhaft eingetragen sind.
Damit sich die kantonalen NIS-Fachstellen beim BAKOM Einsicht über aktuell gefahrene Sendeparameter verschaffen können, führt dieses darüber eine Datenbank, die laufend aktualisiert wird. Diese Aktualisierung erfolgt offensichtlich nicht automatisch, sondern über die von den Mobilfunkbetreibern 14-täglich angelieferten elektronischen Postkarten.
Wie lief die Untersuchung im Teilbereich 3 ab?
Die Betriebsdaten und das Standortdatenblatt aus der Antennendatenbank wurden mit den Angaben der Mobilfunkbetreiber aus deren QS-Systemen verglichen.
Überprüft wurden die selben 136 Mobilfunk-Sendeanlagen wie im Teilbereich 2
Beim BAKOM fehlerhaft eingetragen waren insgesamt 25 von 136 stichprobenartig überprüften Mobilfunk-Sendeanlagen. Oder für die Hochrechnung bestimmte 18%
Wie sollen sich kantonale NIS-Fachstellen auf die Antennen-Datenbank des BAKOM verlassen können, wenn zum Vorneherein feststeht, dass jede vierte Anlage dort falsch eingetragen ist?
Zusammenfassung
Der Teilbereich 1 umfasst die Prüfung der Hardware-Einstellungen auf dem Antennenmast gegenüber den im Baugesuch festgelegten Werten.
Von Falscheinstellungen betroffen waren 29 von 111 stichprobenartig überprüften Mobilfunk-Sendeanlagen. Das sind 26%
Rechnet man diese auf die landesweit bestehenden 20’000 Anlagen hoch, sind das 5200 Anlagen
Der Teilbereich 2 umfasst die Prüfung der Software-Einstellungen (der Sollwerte) in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber gegenüber den im Baugesuch festgelegten Werten.
Von Falscheinstellungen betroffen waren 8 von 136 stichprobenartig überprüften Mobilfunk-Sendeanlagen. Das sind 6%
Rechnet man diese auf die landesweit bestehenden 20’000 Anlagen hoch, sind das 1200 Anlagen
FAZIT
In der Schweiz laufen 32% oder 6400 Mobilfunk-sendeanlagen ausserhalb der in der Baubewilligung festgelegten Grenzen.
Auch wenn dies nur bei 4% aller überprüften Anlagen rein rechnerisch zu einer Überschreitung des Strahlungsgrenzwertes, des sogenannten AGW führte, betrifft dies hochgerechnet landesweit 800 Anlagen.
Bei den übrigen 28% in welchen Abweichungen von den in den Baubewilligungen festgelegten Werten abgewichen wurde, hat dies jedoch zu einer Umverteilung der Strahlenbelastung im bestrahlten Sektor geführt. Ein Teil der Orte empfindlicher Nutzung (OMEN) erhielten eine höhere Strahlenbelastung. Jedoch rechnerisch immer noch knapp ohne Grenzwertüberschreitung. Ein Teil der OMEN erhielten auch unbedeutend weniger. Zum Teil entstanden auch neue OMEN.
Sei dem wie es wolle. Die Anwohnerschaft hat so oder so ein Anrecht darauf, die neu berechneten Werte zu erfahren.
Schlussfolgerung:
Das Qualitätssicherungssystem hat mit einem Siicherheitssystem, welches die Gesundheit der Anwohnerschaft von mobilfunk-Sendeanlagen garantieren soll, nichts mehr zu tun.
Das vorliegend untersuchte Qualitätssicherungssystem ist als Sicherheitssystem unbrauchbar.
Eine Fehlerquote von 32% ist geradezu fahrlässig.
Die Möglichkeit, dass kantonale NIS-Fachstellen zu Prüfzwecken Zugriff auf die Antennendatenbank des BAKOM haben, ist ebenfalls eine Farce. Denn die dort eingetragenen Daten sind bei jeder fünften Anlage falsch.
Das Ganze ist schlicht und einfach haarsträubend.
Wer mehr über die unendliche Geschichte dieses unsäglichen Qualitätssicherungssystem erfahren möchte, erhält mit diesem Link eine lange Liste zu all den schiefen Geschichten:
https://www.gigaherz.ch/?s=QS-System
Bitte Erscheinungsdatum beachten.

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