Ende der Standardlüge Nr. 1
Eine Studie der Scuola universitaria professionale della Svizzera Italiana (Supsi) macht dieser Standardlüge Nr. 1 jetzt den Garaus. Sogar Grenzwertüberschreitungen sind an der Tagesordnung.
Laut einer Meldung des Nachrichtenmagazins „10 vor 10“ des Schweizer Fernsehens vom 2.4.07 ist es in Genf bereits „5 vor 12“.
Die Rate an Neuerkrankungen an Brustkrebs bei jungen Frauen sei statistisch signifikant stark angestiegen.
Dies sei rätselhaft meint 10 vor 10. Wir nicht!
Die Entrechtung der Bevölkerung in Mobilfunkfragen ist in den letzten 6 Monaten von den Behörden und den Gerichten extrem vorangetrieben worden.
Die Schweiz hat sich von den verfassungsmässig verankerten demokratischen Rechten verabschiedet und die Diktatur der Wirtschaft eingeführt.
Die Parteinahme der Behörden für die Mobilfunkbetreiber geht so weit, dass vielerorts zur Behandlung von Einsprachen oder Beschwerden von den Einsprechern Kostenvorschüsse verlangt werden, die Otto Normalbürger gar nicht aufbringen kann.
Die Parole lautet deshalb, sich ja nicht einschüchtern lassen und Einsprechergemeinschaften bilden und mit einer Gemeinschaftseinsprache das Projekt blockieren! Auf diese Weise lassen sich sogar Bundesgerichtsfälle leicht finanzieren.
Gigaherz versucht mit diesem neuen Mustereinsprachetext dem gegenwärtigen Stand der Entwicklung beim Bundesgericht Rechnung zu tragen.
Der Hauseigentümerverband HEV Schweiz, welcher seinen Mitgliedern mit einem Faktenblatt quasi empfiehlt, Mobilfunkantennen auf ihre Häuser und Liegenschaften stellen zu lassen, wird damit auf der ganzen Linie disqualifiziert. Auch die Mobilfunkbetreiber stehen mit ihren falschen Behauptungen ganz schön im Regen.