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Die eiserne Lady aus dem BAG schlägt wieder zu

Hans-U. Jakob, 20.3.03

Bereits die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe garantiert der Industrie freie Fahrt.

Der Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus 4 Vertreter/Innen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)  aus 3 Vertretern des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) und

je 1 Vertreter/In des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und von Swissmedic (Zulassungsstelle für Medikamente) unter der Federführung der aus Zagreb (Ex-Jugoslawien) stammenden Teilchenphysikerin Mirjana Moser-Antic erstllt.

Mit dieser Zusammensetzung wurde schon einmal sichergestellt, dass dieser Bericht nichts, aber auch absolut nichts Nachteiliges für die interessierte Industrie enthalten würde.

Unter Leitung von Mirjana Moser, allen Elektrosensiblen des Landes als eiserne Lady aus dem BAG  bestens bekannt, weil sie diese nicht ver- sondern zertritt, durfte auch nicht mehr erwartet werden.

Es werden nur thermische Wirkungen (Verbrennungen) anerkannt

So wird denn gleich Seitenlang dargelegt dass es nebst den thermischen Wirkungen elektromagnetischer Hochfrequenzstrahlung keinerlei wissenschaftlich nachgewiesene Auswirkungen gebe und dass man den menschlichen Körper schadlos um ein 1°C erwärmen dürfe.   

Beim Lesen dieser Zeilen, muss man sich schon Fragen ob das BAG resp. Frau Moser-Antic beim Literaturstudium im Jahre 1960 stehen geblieben sind, oder ob da einfach schamlos darauf los gelogen wird.

Das Tragische ist, dass dieser getürkte Bericht, nun an alle Aerzte des Landes und an alle Konsumentenschutzorganisationen verschickt wird, welche ihrerseits keine Ahnung von der Materie haben.

Auch verschanzen sich die Verfasser des Berichtes weiterhin krampfhaft hinter dem von der ICNIRP empfohlenen Grenzwert von 61V/m.    

Die gesundheitlich relevanten Werte von 0.06V/m werden auf keiner der 36 Seiten erwähnt.

Und Effekte wie Schlafstörungen, Depressionen, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Lernstörungen usw. werden kaltschnäutzig als „wissenschaftlich nicht nachgewisen“ abgetan, obwohl Duzende von Studien darüber bestehen.

Und immer wieder dieser Verein namens ICNIRP

Alle Messergebnisse im Bericht werden fälschlicherweise und völlig verharmlosend immer in Prozenten der ICNIRP-Werte von 61V/m angegeben.    Und die in der Schweiz gültigen Grenzwerte von 6V/m finden die Verfasser nicht ein einziges Mal für erwähnenswert.

Die ICNIRP ist bekanntlich jener, als Verein organisierter Zusammenschluss mobilfunkfreundlicher Wissenschafter, welche sich zur Aufgabe gemacht haben, sämtliche Erkenntnisse nichtthermischer (biologischer) Wirkungen elektromagnetischer Strahlung zu unterdrücken und zu ignorieren und damit die WHO zu infiltrieren und zu unterlaufen.  Sehen Sie dazu: Die ICNIRP-Story – Ein privater Altherrenclub hält die Welt zum Narren. 

WI-MAX wird verharmlost und kaum erwähnt

Arglistig am Bericht Moser ist, dass sich sämtliche Messergebnisse nur auf die W-LAN-Technologie beziehen.    Der WI-MAX-Standard, welcher im Bericht wohl erwähnt wird, ist so dargestellt, dass der uneingeweihte Leser den Eindruck bekommt, WIMAX bewege sich in gleichen Strahlungsintensitäten wie W-LAN

W-LAN ist indessen für Reichweiten von 200m im Freien und maximal 40m innerhalb von Gebäuden, mit Sendeleistungen von 0.1 bis 1Watt ERP konstruiert.

WI-MAX dagegen für Reichweiten von 30-40 KILOMETER.  Das heisst für ländliche Gebiete, wie etwa abgelegene Bergtäler und Siedlungen in den Alpen.   Und hier werden die Sendeleistungen im Bericht wohlweislich vertuscht.   Denn bei solchen Reichweiten ist mit den konzessionsfreien 6Watt ERP nichts mehr zu machen.  Da werden schätzungsweise ca. 3000Watt ERP benötigt.

Was passiert jetzt in der Praxis?

Swisscom baut zur Zeit in Boltigen im Simmental (Berner-Oberland) eine WI-MAX Versuchsanlage und deklariert die Sendeleistung der Basisstation, welche sich ausserhalb des Dorfes, weit am Hang oben befindet, mit lediglich 5Watt ERP, um ein ordentliches Baubewilligungsverfahren zu umgehen.    Swisscom kann hier möglichen Einsprechern eine lange Nase drehen, denn die Schweizer Schutzorganisationen wie Gigaherz, Bürgerwelle und Diagnose Funk sind (vorläufig) nicht in der Lage hier etwas nachzumessen, da sich deren Messgeräte nur für Frequenzen bis 3 Gigahertz eignen und WI-MAX sich bereits im hochgiftigen Radarbereich zwischen 3.4 und 3.6 GHz bewegt.

Von kantonalen Instanzen, ist auch keinerlei Hilfe zu erwarten. Diese sind von den Mobilfunkbetreibern bereits klar indoktriniert und befinden sich mit den Tausenden von Mobilfunksendern sowieso schon im Vollzugsnotstand.   Und die Gemeinde-Bauverwaltungen haben, gelinde gesagt, nicht die leiseste Ahnung was da auf sie zukommt und empfangen die Telecom-Verteter meistens wie Halbgötter, die ihnen den „Fortschritt“ bringen.

Für W-LAN Access-Points, das sind die Kästchen mit kleinen Antennen, sowohl für Innen wie für Aussenmontage, welche drahtlosen Internet-Zugang vermitteln, erachtet der Bericht Moser einen Abstand zum lebenden Menschen von 1m für genügend.

In der Praxis kann nach ersten Erfahrungsberichten  ein W-LAN-Access-Point für empfindliche Menschen jedoch bereits bei Abständen ab 20m zu allergischen Reaktionen und zu Herzbeschwerden führen.     W-LAN-Strahlung ist wohl sehr leistungsschwach, jedoch mit 10Hz gepulst.      Das heisst es erfolgen 600 Pulse pro Minute.

Empfindliche Menschen können Innenräume, in welchen sich ein Access-Point befindet nicht mehr benutzen und ergreifen meist schon nach wenigen Minuten die Flucht.

Ein erster Bericht einer Schulsekretärin liegt vor, welcher man in ihrem Büro in 1m Abstand einen W-LAN Access-Point installiert hatte.  Diese musste nach 20 Jahren ihre Stelle aufgeben, weil die Schulleitung auf stur schaltete und von einer Verschiebung der Apparatur in einen anderen Raum nichts wissen wollte.   Der Sekretärin wurde beschieden, sie solle sich doch psychiatrisch begutachten lassen.    Solche Bescheide sind leider keine Einzelfälle mehr.

Ebenfalls zahlreich sind Berichte von privaten W-LAN-Kunden, die ihre Apparate wieder demontieren liessen, weil die gesundheitlichen Effekte zu gravierend waren.

Medizinaltechnische Geräte können gestört werden

Wenigstens das wird im Bericht Moser teilweise zugegeben.   Von gestörten Ultraschall-Dopplern, welche der Ueberwachung von Herzpatienten dienen, ist etwa die Rede und von Fehlfunktionen bei Verdünnungssystemen und Infusionspumpen.    Aber hier appelliert Moser an die Eigenverantwortung der Gerätehersteller.  Diese sollen selber für Abhilfe sorgen.    Es sei lediglich eine Meldestelle bei Swissmedic einzurichten, welche Meldungen über solche Zwischenfälle entgegennehme.   

Fahrlässiger könnte man diesen Bericht wohl nicht mehr verfassen.   Ob und wieviele Patienten draufgehen, ist nicht von Bedeutung.

Eine absolut verharmlosende Empfehlung für besonders empfindliche Personen wird am Schluss doch noch kurz abgegeben:

Den Laptop während der W-LAN-Verbindung nicht am Körprer halten und den Access-Point möglichst 1m vom Arbeitsplatz entfernt installieren(!)

Zusammenfassung

Der Bericht Moser berücksichtigt nur thermische Wirkungen nichtionisierender Strahlung.   Alle Arten biologischer Effekte, obwohl seit Jahren bestens bekannt und dokumentiert, werden konsequent  verleugnet.   Die strahlungsintensive WI-MAX-Technologie wird in den Erklärungen weitgehend ausgeklammert.   Kurz und bündig: Der Bundesrat wird schamlos angelogen.

Die Vertreter des BAKOM werden ihrer Rolle als grösste PR-Organisation für Mobilfunk bestens gerecht.  Und das Bundesamt für Gesundheit hat noch nie etwas von nichtthermischen (biologischen) Effekten nichtionisierender Strahlung gehört.  Die Gesundheitsschäden in der Bevölkerung will man dort erst recht nicht zur Kenntnis nehmen.

Den kompletten skandalösen Bericht (36 Seiten) finden Sie bei http://www.bag.admin.ch/wlan-bericht

Von Hans-U. Jakob

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