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Veruntreut der Nationalfonds Millionen an Steuergeldern?

Die Pressekonferenz des Nationalfonds vom 12. Mai 2011 brachte an den Tag, was die NIS-Schutzorganisationen der Schweiz längst vermutet hatten.

von Hans-U. Jakob, 14.5.2011

Obschon es dem Nationalfonds ausdrücklich untersagt ist, Forschung zu betreiben die unmittelbar kommerziellen Zwecken dient,  soll das NFP57-Programm jetzt den Weg frei machen für die neue Mobilfunkgeneration 4G oder LTE genannt, welche mit ihren gigantischen Übertragungsraten von 100Mbit/sec schätzungsweise 10mal mehr Antennenstandorte als bisher benötigt und mit der Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen demnächst 1.5 Milliarden Franken in die Staatskasse spülen soll. Das Timing für die Veröffentlichung hätte besser gar nicht gewählt werden können.




NFP_Sepp_Huber.JPGBild links:
Pressesprecher Sepp Huber von der Swisscom erklärt in der TV-Sendung 10 vor 10 dem Schweizervolk, dass man die Vorsorge-Grenzwerte jetzt abschaffen könne und auf europäisches Niveau aufschliessen müsse. Denn schliesslich möchte Swisscom jährlich mindestens 300 neue, zusätzliche Antennen erstellen. Ein Gebrauch der Forschungsergebnisse zu kommerziellen Zwecken wie er besser kaum dokumentiert werden könnte.

Die Veranstalter der Pressekonferenz hatten aus den Erfahrungen vom Juni 2006 zur angeblichen Replikation der TNO-Studie gelernt, welche bereits an der Pressekonferenz von Mobilfunkkritikern arg zerpflückt wurde.

Siehe /der-perfektionierte-unsinn-oder-die-replikation-der-tno-studie/

Diesmal hielt man den Ort der Pressekonferenz vor dem gewöhnlichen Volk geheim und wer ihn trotzdem herausfand, musste feststellen dass der Veranstaltungsort in einem vom Sicherheitsdienst des Bundeshauses bewachten Gebäudes stattfand. Das heisst, im Medienzentrum der Schweizerischen Eidgenossenschaft, an der Bundesgasse 8 in Bern.

In dieses Haus, ohne sichtbare Hausnummer, kommt kein Betriebsfremder ohne schriftliche Einladung hinein.  Man konnte dort den versammelten Journalisten, welche in diesem Haus gleichzeitig ihre Hauptstadtbüros haben, also ungestört erzählen was man wollte.

Bereits Wochen zuvor hatte man den NIS-Schutzorganisationen der Schweiz die Herausgabe der 42 Forschungsarbeiten der insgesamt 11 Forschungsprojekte strikte verweigert. Die Kommunikation mit der Öffenlichkeit sei ausschliesslich Sache des Nationalfonds. Wie die eingesetzte Leitungsgruppe zu ihrem Synthesebericht gekommen sei, gehe die Schutzorganisationen schlicht nichts an.

Siehe dazu /stiftungsaufsichtsbeschwerde-abgewiesen/

Die Berichterstattung der Tagesschau vom 12.5.2011:

Eine Gesundheitsgefahr durch Handystrahlung bestehe nicht, aber es könne zu Veränderungen in den Körperzellen kommen und die Gehirnaktivität verändern, was jedoch nicht schlimmer sei als beim Kaffeetrinken. Einzig bei den Induktions-Kochherden müssten schwangere Frauen vorsichtig sein und die Regeln beachten. (Gigaherz hat schon vor 6 Jahren von 1.2m langen Kochlöffeln berichtet, die notig wären um in den Speisen zu rühren. red)

Wesentlich schlimmer war gleichentags die pseudo-wissenschaftliche Sendung Einstein welche über Achermanns Expositionsstudie mit Mobilfunkstrahlung berichtete.




NFP_Kopf_EMF.JPGBld links:
Den Kopf zwischen 2 schwachen Sendeantennen eingespannt, welche die Strahlung eines Handys simulieren sollten, hätten bei 30 Erwachsenen und 24 Jugendlichen keinerlei Effekte gezeigt, erläuterte Peter Achermann von der UNI Zürich dem staunenden Fernsehpublikum.  Die Probanden arbeiteten genau gleich schnell, konzentriert und zuverlässig, wie ohne Strahlung.

Ein Musterbeispiel eines Studienkonzepts das gar keine Effekte zeigen kann. Denn 30 Minuten Bestrahlung reichen bei jungen, gesunden Männern bei Weitem nicht aus um die 5 Knöpfe zu verwechseln, welche abwechselnd, je nach Aufgabenstellung gedrückt werden müssen.

Da hätte schon 2 mal 4 Stunden intensiv an einem Verkehrssimulator gearbeitet werden müssen, unter Verhältnissen wie diese einem Bus-Chauffeur zu Stosszeiten zugemutet werden, und dann die Anzahl Verkehrsunfälle oder fast-Unfälle gezählt werden müssen.

Noch irreführender waren die anschliessenden Aufnahmen der Hirnströme der Probanden. Denn diese Schlafanlysen erfolgten komplett ohne jede Bestrahlung. Ganz im Gegensatz zu denjenigen geplagten Menschen, die eine Mobilfunkantenne auf dem Nachbardach haben, die ihnen während der ganzen Nacht ohne Unterbruch voll in das Schlafzimmer einstrahlt. 7 Nächte die Woche. 365 Nächte im Jahr

Das Experiment zeigte lediglich auf, dass junge gesunde Männer, die vor dem Zubettgehen noch eine halbe Stunde mit dem Handy telefenoiert hatten, keine Schlafprobleme aufwiesen. Das ist Alles. Danke!

Betrachtet man allein nur Achermanns Experimente, wird sofort klar, weshalb den NIS-Schutzorganisationen die Herausgabe der 42 Forschungsarbeiten verweigert wurden. Die hätten solchen Dilettantismus lange vor der Pressekonferenz aufgedeckt und es wäre nie zu TV-Ausstrahlungen gekommen, die das Volk für dermassen blöd verkaufen wollen.

Übrigens über die Feldstärken, Frequenzen, Modulationen und Pulsungen der verwendeten Strahlung in Achermanns Experiment gibt es auch im sogenannten Synthesebericht nur höchst ungenaue, unbefriedigende Angaben. Es ist da von Pulsungen und Frequenzen die Rede, die in der neuen Handy-Technologie wie UMTS schon gar nicht mehr vorkommen. Geschweige denn in der neuen Generation LTE oder 4G.

Angaben zu Sendeleistung, Antennendaten, Antennendiagramme und zur Feldverteilung am Kopf des Probanden fehlen gänzlich.




Einstein.jpgBild links:
Albert Einstein



Fazit: Achermanns Experimente sind so nicht nachvollziehbar. Die Sendung Einstein verdient diesen Namen mit diesem Beitrag nicht.

Auch der Verharmlosungsbeauftragte des Bundesrates, Dr. Martin Röösli, kam an der Pressekonferenz ausgiebig zu Wort.

Seine Studien wurden jedoch im perfekten Timing mit der Vorführung der neuen Handy-Technologie 4G oder LTE genannt, vorzeitig veröffentlicht und bei Gigaherz schon früher entsprechend gewürdigt.

Siehe unter /nfp-57-das-falsche-spiel-beginnt/

Nachdem es den Medien vorenthalten war, das Volk hinters Licht zu führen, dürfen sich speziell Interessierte das Ganze nochmals an einer öffentlichen Informationsveranstaltung zu Gemüte führen. Diese findet statt, am Freitag, den 20.Mai um 10.30 bis 12.00 am Wildhainweg 21 in Bern (am Sitz des Nationalfonds)

ältere Informationen zum NFP-57:

/nfp-57-manipulation-der-oeffentlichen-meinung/

/stiftungsaufsichtsbeschwerde-abgewiesen/

/nfp57-der-skandal-ist-perfekt/

/nfp-57-das-falsche-spiel-beginnt/

/nfp-57-der-skandal-geht-weiter/

/bundesrat-wuenscht-starke-industriepraesenz-im-forschungsprogramm-nfp-57/

Von Hans-U. Jakob

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