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Stiftungsaufsichtsbeschwerde abgewiesen

Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht macht für weiteren Volksbetrug den Weg frei.

von Hans-U. Jakob 21.4.2011

Obschon in den Statuten des als Stiftung organisierten Nationalfonds1) klipp und klar steht:

Der Einsatz von Mitteln des SNF ist ausgeschlossen für Forschung die unmittelbar kommerziellen Zwecken dient. Art. 2 Abs.2,

soll die völlig einseitig zu Gunsten der Industrie zusammengesetzte Leitungsgruppe der Öffentlichkeit gegenüber allein über die Ergebnisse des mit 5 Millionen an Steuergeldern gespiesenen, aus 42 einzelnen Forschungsergebnissen bestehenden nationalen Mobilfunkforschungsprogrammes NFP-57 Bericht erstatten. Die Leitungsgruppe darf der Öffentlichkeit gegenüber verharmlosen, verschweigen oder verdrehen, wie es ihr gerade gefällt.

Dies beschied am 19. April die Eidgenössische Stiftungsaufsicht dem Verein Gigaherz, welcher am 21. Februar Beschwerde gegen die Arbeitsweise des Nationalfonds und dessen Ausführungsverantwortliche erhoben hatte. Die Schweizerischen Schutzorganisationen gegen nichtionisierende Strahlung hätten dazu nichts zu sagen und die Herausgabe der Forschungsberichte sei weiterhin zu verweigern.

Die Veröffentlichung einer Synthese aus den Forschungsarbeiten,

sei allein Sache der Leitungsgruppe, denn so würden dies angeblich die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen. (Art.8 V-FIFG) Und damit BASTA.




Bundeshaus_2.jpgBild limks: CURIA CONFEDERATIONIS HELVETICAE steht in grossen Lettern am Bundeshaus zu Bern. Böse Zungen behaupten, das heisse auf Deutsch helvetischer Stall?

Über die Zusammensetzung der Leitungsgruppe würde nicht mehr diskutiert, denn der Bundesrat und die eidg. Geschäftsprüfungskommissionen hätten diese Zusammensetzung schon im Jahre 2007 abgesegnet, sagt die Stiftungsaufsicht. (Interpellation Fraziska Teuscher) Der Bundesrat hatte damals bekanntlich verlauten lassen, eine Zusammenarbeit mit der Industrie sei sogar ausdrücklich erwünscht.

Zitat Bundesrat: Insbesondere in stark technisch orientierten Forschungsbereichen sind solche Formen der Zusammenarbeit im Sinne des Wissens- und Technologietransfers von der Hochschule zur Industrie erwünscht. Ende Zitat  Siehe auch unter /bundesrat-wuenscht-starke-industriepraesenz-im-forschungsprogramm-nfp-57/

Ueber die Zusammensetzung der Leitungsgruppe berichtet auch /nfp-57-der-skandal-geht-weiter/

Am 12. Mai soll also nach neuesten Verlautbarungen aus dem Nationalfonds eine sogenannte Abschluss-Pressekonferenz stattfinden.

Wo genau steht noch in den Sternen. Schutzorganisationen sind dort offensichtlich unerwünscht.

Eine „Popularisierung“ für das dumme Volk soll mittels einer 32-Seitigen Broschüre ebenfalls am 12. Mai erfolgen. Ebenso eine 10-seitige Zusammenfassung der 100-Seitigen Synthese für die Presse.

Eine öffentliche „Cabaret-Vorstellung“ mit freiem Eintritt für das ungebildete Volk soll dann am 19.Mai stattfinden. Das heisst 1 Woche nachdem die von der Mobilfunkindustrie minutiös vorbereiteten Pressetexte in allen Tageszeitungen und am Radio und Fernsehen verbreitet worden sind. Die Verleger werden mit Sicherheit, wie schon bei den Falschmeldungen zur Interphone-Studie, wiederum mit Inseratenaufträgen in Millionenhöhe belohnt werden. Sehen Sie dazu nach unter /244-millionen-belohnung-fuer-falschmeldungen-zu-interphone/

Nationalfonds bezeichnet die Stiftungsaufsicht als beschränkt.

In der Stellungnahme zur Beschwerde von Gigaherz schreibt der Nationalfonds in seiner gewohnten arroganten Überheblichkeit: Zitat Selbst wenn der Schlussbericht schon vorliegen würde, wäre im stiftungsaufsichtsrechtlichen Verfahren eine inhaltliche Prüfung auf Grund des fachspezifischen Inhaltes und der diesbezüglich beschränkten Kognition der Aufsichstbehörde gar nicht möglich. Ende Zitat.

Hoppla: Im Nationalfonds erachtet man die Aufsichtsbehörde demnach als beschränkt, so quasi als geschützte Werkstatt für geistig Behinderte.

Wie werden dann erst die Beschwerdeführenden beurteilt? Oh jeee!

Das Verhalten des Nationalfonds widerspricht ferner Art.8 Abs.2 der Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz.

Dieser lautet:

Nach Abschluss eines Programms erstellt der Nationalfonds einen Schlussbericht der den Interessierten eine Auswertung und Verwendung der Ergebnisse ermöglicht und in welchem dargelegt wird, inwieweit die im Ausführungsplan vorgegebenen Ziele erreicht worden sind.

Eine einseitige Synthese, erstellt durch eine industriefreundliche Leitungsgruppe ermöglicht den Interessierten, zu welchen der Verein Gigaherz zweifellos zählt, eine Auswertung und Verwendung der Ergebnisse ganz klar nicht.

Trotzdem behauptet die Stiftungsaufsicht in ihren Schlussfolgerungen: Zitat: Gestützt auf vorstehende Ausführungen ist zusammenfassend festzuhalten, dass die aufsichtsrechtlichen Abklärungen keine Hinweise dafür ergaben, wonach der Nationalfonds im Zusammenhang mit der Auswertung und Veröffentlichung des NFP-57 rechtliche Vorschriften verletzt hätte. Ende Zitat.

Kommentar des Verfassers. Also doch leicht beschränkt.?

Die Ankündigung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde finden Sie unter /nfp57-der-skandal-ist-perfekt/

1) Der Nationalfonds ist eine als privatrechtliche Stiftung organisierte Institution, welche mit Steuergeldern und anderen Zuwendungen gespiesen wird und jährlich 700 Millionen an Forschungsgeldern verteilt.

Von Hans-U. Jakob

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