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Die Strombarone motzen

Swissgrid veranstaltet Aufstand gegen Bundesgericht

von Hans-U. Jakob

Schwarzenburg, 18.6.2013

Am 5.April 2011 hatte das Schweizerische Bundesgericht endlich die Nase voll von den jahrzehntelangen Lügereien der Stromnetzbetreiber.

Im Fall Riniken AG ,- Urteil 1C_398/2011, anerkannte das Bundesgericht unter Zuhilfenahme eines der besten, international anerkannten Experten und der bereits weltweit gemachten Erfahrungen in Sachen Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen Folgendes:

(Alle Erkenntnisse des Bundesgerichts in Schrägschrift, Kommentare dazu in Normalschrift.)

Alle bisherigen Urteile in Sachen Erdverlegung von Hochspannungsleitungen entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und sind ungültig.

Die Stromnetzbetreiber und ihre Helfer bei den Bundesämtern hatten stets auf Urteile zurückgegriffen die weit in das Mittelalter der Hochspannungs-Bodenkabel zurückgingen. Bis auf 1957 zurück, als man die Stromleiter noch mit oelgetränktem Papier isolierte und die Kabel noch mit Bleiummantelungen versah. Von Kabeln mit modernen, hochisolierenden Kunststoffisolationen schien man nichts zu wissen.

Die Ausfallsicherheit von Bodenkabeln ist 7mal besser als bei

Freileitungen

Die bisherigen Behauptungen der Stromnetzbetreiber lagen gerade umgekehrt. Ganz Dreiste fantasierten sogar von 70 mal besserer Ausfallsicherheit von Freileitungen. Wie sich dann herausstellte bezog die entsprechende Studie der TU Ilmenau ihre Daten lediglich vom Hörensagen statt von Störungsprotokollen der Elektrizitätswerke. Das heisst, die Studie baut, wie die Verfasser selbst deklarieren, auf ordinalen statt auf metrischen Kriterien auf.

Eine Bodenverkabelung ist nur 1.6mal teurer als eine Freileitung.

Die bisherige Behauptung lautete 11-40mal teurer, weil die weitaus geringeren Transportverluste, die ein Erdkabel gegenüber einer Freileitung generiert, nicht angerechnet wurden. Strom transportiert sich nicht gratis. Gemäss der Energiestatistik des Bundesamtes für Energie entsprechen die Transportverluste auf dem insgesamt 7000km langen Schweizerischen Hochspannungs-Freileitungsnetz der 1.5fachen Jahresproduktion des Atomkraftwerkes Mühleberg. Deshalb das Bundesgericht weiter:

 

Die Transportverluste einer Bodenverkabelung sind 3-4mal geringer als bei einer Freileitung und müssen für eine Dauer von 80 Jahren angerechnet werden.

Angenommen, das gesamte Schweizerische Hochspannungs-Freileitungsnetz würde auf Bodenverkabelung umgestellt, könnte deshalb ein AKW in der Grösse von Mühleberg glatt eingespart werden.

Die Bodenerwärmung beträgt maximal 1°C

Die bisherige Behauptung der Stromnetzbetreiber lautete auf 4-8°C und es wurden Horrorbilder von 160m breiten völlig dürren Landstreifen in der gedruckten Presse herumgeboten.

Wer geglaubt hatte, die Lügereien der Strombarone seien nun besiegelt und gehörten der Vergangenheit an, wird in der neuesten Pressemitteilung der Swissgrid vom 13.6.2013, jäh eines Besseren belehrt.

Swissgrid, die neue Netzgesellschaft welche im Rahmen der Strommarktöffnung das Schweizerische Hochspannungssnetz betreiben wird, schreibt:

(Swissgrid in Schrägschrift, Kommentar dazu in Normalschrift)

Mit der Erdverkabelung auf Ebene Höchstspannung wird auch bezüglich Umweltauswirkungen Neuland betreten. Insbesondere zu den langfristigen Auswirkungen liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die Projektierungsarbeiten haben gezeigt, dass die Konzeption einer Erdverkabelung im Übertragungsnetz weit anspruchsvoller, komplexer und aufwändiger ist als gemeinhin angenommen. Im Verlaufe umfangreicher Abklärungen ist klar geworden, dass einige Annahmen, welche als Grundlage für den Bundesgerichtsentscheid dienten, in wesentlichen Punkten anders zu beurteilen und zu revidieren sind. Deshalb will Swissgrid mittels Tests und Monitorings Erkenntnisse gewinnen, in welchen Fällen künftig welche Ansätze gewählt werden müssen, um zu den richtigen Entscheiden zu kommen.

Das ist Mumpitz und Anmassung pur:

Es gibt weltweit Bespiele und Langzeit-Erfahrungen genug um Höchstspannungsleitungen in den Boden zu verlegen. Da wird nicht im Entferntesten Neuland betreten, wie Swissgrid behauptet. Und die Anfängerinnen und Anfänger von Swissgrid sollten nicht das Bundesgericht, welches 6 Harassen voller Bundesordner an Akten studiert hat, belehren wollen.

Das nur gerade 1.1km lange Teilstück in Riniken, welches Swissgrid als Teststrecke bezeichnet, ist überhaupt nicht die erste 380kV-Leitung, die in der Schweiz in den Boden verlegt wurde.

Ing. Roberto Pronini, der CEO der Tessiner Kraftwerke AET musste die Südschweiz dringend an den oberitalienischen 380kV-Ring anschliessen. Damit bei Naturkatastrophen wie Lawinen und Erdrutsche in der Leventina die südliche Hälfte der Südschweiz nicht von einem Blackout betroffen werde.

Weil er wegen der Klimaerwärmung in Zeitnot war, versuchte er gar nicht erst die 11km oberirdisch zu bauen und jahrelange Prozesse zu führen, sondern konnte 8 Jahre nach dem ersten Bleistiftstrich die 11km Bodenkabel von Mendrisio nach Cagno (I) in Betrieb nehmen. Ohne jegliche Einsprachen und Beschwerden bekämpfen zu müssen. Diese Leitung ist jetzt seit 4 Jahren im Betrieb. Trotzdem macht Swissgrid mit 1,1km ein Geschrei, als ob sie das Rad neu erfinden müssten.


Mendrisio_Cagno.jpg<<<Bild links: Die Kabeltrasse von Mendrisio nach Cagno ist weder 160m breit, wie Swisselectric behauptet, noch 16m, wie man auf dem Bundesamt für Umwelt glaubt, sondern nur gerade 1.6m wie dieses Bild beweist. Wetten, dass Swissgrid in Riniken mit den grössten in der Schweiz verfügbaren Baggern auffahren wird, nur um zu beweisen, dass mit der unterirdischen Leitungsführung ein nicht mehr zu reparierender Landschaden entsteht.

Ein weiteres sehr schönes Beispiel ist die Stromproduktion des Oel- und Gaskraftwerkes Turbigo in Oberitalien, welches mit einer 8km langen, unterirdischen 380-Kilovolt Kabelleitung an den oberitalienischen 380kV-Ring angeschlossen wurde. Das Kraftwerk Turbigo hat immerhin die Leistung von der Grössenordnung des Atomkraftwerks Mühleberg. Die Leitung ist seit 7 Jahren im Betrieb

Man muss sich schon fragen was Swissgrid mit ihrem Getue um eine angebliche Teststrecke von 1.1km im Kanton Aargau noch bezwecken will.

Sie geben uns die Antwort in salbungsvollen Worten gleich selbst.

Einige Annahmen, welche als Grundlage für den Bundesgerichtsentscheid dienten, in wesentlichen Punkten anders zu beurteilen und zu revidieren.. Deshalb will Swissgrid mittels Tests und Monitorings Erkenntnisse gewinnen, in welchen Fällen künftig welche Ansätze gewählt werden müssen, um zu den richtigen Entscheiden zu kommen.

Swisgrid aufgepasst. Nach 10 Jahren Streit um Erdverlegung von Hochspannungsleitungen solltet Ihr nicht wieder mit dem Feuer zu spielen beginnen!

Interessante Links zur Vorgeschichte:

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Von Hans-U. Jakob

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