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Hochspannunsleitung Wattenwil-Mühleberg

Wird jetzt das Bundesgerichtsurteil 1C_129/2012 vom 12.Nov. 2012 alles zum Guten wenden?

von Hans-U. Jakob

Schwarzenburg, 22.11.2012

Das Urteil wurde gestern, den 21.11.2012 veröffentlicht




Hochspannungsleitung.JPGZuerst das Positive daraus
:


Den vom Eidg. Starkstrominspektorat und vom Bundesamt für Energie genehmigten, ausführungsreifen Freileitungsplänen wurde die sogenannte Plangenehmigung entzogen. Und dies für die gesamten 33km

Es müssen in allen Abschnitten in welchen sich kommunale, regionale, kantonale oder eidgenössische Schutzgebiete befinden und überall dort wo es ISIOS geschütze Ortsbilder gibt, namentlich in Oberscherli, Mengestorf, Liebewil und Herzwil Verkabelungsvarianten geprüft werden.

Das heisst im Klartext ohne Unterbruch auf der ganzen Strecke zwischen Wattenwil und Niederwangen. Das sind insgesamt 23 zusammenhängende von 33 Kilometern.

Die Prüfung darf sich nicht auf den bestehenden (Freileitungs-) Leitungskorridor beschränken, sondern muss alternative, für eine Verkabelung geeignete Korridore in Betracht ziehen. Dies unter Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik.

Dem Eventualantrag der Beschwerdeführenden wird entsprochen, dass für die Abklärung von sinnvollen (Teil-) Verkabelungsvarianten ein unabhängiger, international anerkannter Experte beigezogen werden muss

Nicht entsprochen wurde dem Antrag der Beschwerdeführenden, dass auf den ganzen 33 Kilometern eine Verkabelung geprüft werden müsse.

Und auch nicht entsprochen wurde dem Antrag der Beschwerdeführenden, dass für das gesamte Projekt ein sogenanntes Sachplanverfahren durchgeführt sei.

Kommentar von Hans-U. Jakob

Das allerwichtigste Ziel, die Aufhebung der gesamten bisherigen Planung auf den gesamten 33km wurde erreicht.

Somit ist sichergestellt, dass nicht innerhalb von kurzen Strecken zwischen den Schutzgebieten oder angrenzend an solche, mit dem Freileitungsbau begonnen werden darf und damit ein Gesamtkorridor vorgegeben wird, welcher sich für eine Verkabelung in den Schutzgebieten später nicht mehr eignet.

Das Prinzip, eine Freileitung stückchenweise anzufangen und dann zu behaupten, im dazwischenliegende Schutzgebiet sei eine Verkabelung mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, wurde von den Netzbetreibern bisher immer mit Erfolg angewendet.

Damit ist nun Schluss. Es muss zuerst abgeklärt werden, wo geografisch und geologisch gesehen eine Verkabelungsstrecke möglich ist und erst dann dürfen die allenfalls noch notwendig erscheinenden Freileitungsstücke eingefügt werden. Falls dies überhaupt noch Sinn macht, wenn sowieso schon der Hauptanteil der Leitung unter dem Boden verläuft.

Das Bundesgericht hat nun festgelegt, was alles unter Schutzgebieten zu verstehen sei.

Nämlich lückenlos die gesamte Strecke von Wattenwil bis Niederwangen.

Dass die restlichen 10km in den Gemeinden Köniz, Bern und Frauenkappelen nicht ebenfalls zu Schutzgebieten erklärt wurden, ist vor allem auf mangelhafte Unterstützung der Beschwerdeführenden durch diese Gemeinden zurückzuführen.

Mit nur etwas mehr Unterstützung, wäre diese Strecke auch noch zu schaffen gewesen.

Den Wackerpreis in der Höhe von Fr. 20‘000, welcher die Gemeinde Köniz 2011 als Dank für die Erhaltung ihrer schönen Ortsbilder erhielt, wurde letzten Sommer kurzerhand in ein Dorffest verwandelt, anstatt diese 20‘000 Franken den Beschwerdeführenden zur Verfügung zu stellen, die eben diese Ortsbilder jetzt vor einer Hochspannungs-Freileitung mit 58 bis 82m hohen Stahlgittermasten bewahrt haben. Dafür mussten die Beschwerdeführenden jeden Franken anderswo mühsam zusammenbetteln und zeitweise Schulden machen.

Das vom Bundesgericht abgelehnte Sachplanverfahren tut den Beschwerdeführenden überhaupt nicht weh. War doch diese unter ihnen selbst umstritten. Denn das Sachplanverfahren hätte den Anwohnern wohl ein kleines aber praktisch unnützes Mitspracherecht eingeräumt, an welches sich die Projektanten nicht hätten halten müssen. Die Folge wäre gewesen, dass verschiedene Anwohner dann im neuen Plangenehmigungsverfahren das Projekt wiederum während Jahren mit Beschwerden blockiert hätten.

Die Stromnetzbetreiber benötigen die Leitung zwischen Wattenwil und Mühleberg nötiger denn je.

Jetzt ist eine zügige Neuplanung mit Bodenverkabelung angesagt. Aber nicht mehr über die Köpfe von Anwohnern hinweg!

Was Kurt Rohrbach als CEO der BKW 9 Jahre lang verbockt hat, nämlich die Leitung zusammen mit und nicht gegen die Anwohner zu planen, das heisst unterirdisch zu führen, darf nun, nachdem das Projekt buchstäblich den (Rohr-)Bach hinuntergegangen ist, seine Nachfolgerin Frau Suzanne Thoma ausbaden.

Die neue CEO, Frau Suzanne Thoma wagt es jetzt anscheinend, ein heisses Eisen anzupacken und stellte das Dogma in Frage, dass Hochspannungsleitungen um jeden Preis überirdisch zu bauen sind. Frau Thoma wir sind dabei!

Hätte Kurt Rohrbach vor 9 Jahren zu einer Zusammenarbeit mit den Beschwerdeführenden Hand geboten, statt diese dauernd auszulachen, dürfte er am kommenden 1. Dezember die Leitung einweihen. Statt dessen muss seine Nachfolgerin wieder bei Null beginnen. Mit ihrer neuen Gesprächskultur wird sie es diesmal auch schaffen.

Übrigens: Die erfolgreiche technische Beratung der Beschwerdeführenden lag von Beginn bis zum Schluss bei der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch in 3150 Schwarzenburg. Stets unter dem Motto, dass auch Gartenzwerge in der Abendsonne lange Schatten machen.

Die Vorgeschichte finden Sie unter /230000volt-hochspannungsleitung-wattenwil-muehleberg-das-urteil/ und weitere Infos unterauf /sortierung-der-truemmer/ und /auslaufmodell-hochspannungs-freileitung/

Bilder und Highlights aus der 9-jährigen Kriegsgeschichte folgen

Von Hans-U. Jakob

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