Der Goldesel der COMCOM
Die für Januar und Februar 2019 vorgesehene Versteigerung von 5G-fähigen Funkfrequenzen dürfte sich verzögern. Grund: Knatsch zwischen den Schweizer-Mobilfunkbetreibern und der Eidg. Kommunikationskommission COMCOM.
Die für Januar und Februar 2019 vorgesehene Versteigerung von 5G-fähigen Funkfrequenzen dürfte sich verzögern. Grund: Knatsch zwischen den Schweizer-Mobilfunkbetreibern und der Eidg. Kommunikationskommission COMCOM.
Da bleibt einem das Lachen im Hals stecken. Die Schachtdekelantennen-Markierung nach Patent des Gemeinderats der Stadt Bern.
Eine Pressemitteilung des UVEK, ein Meisterwerk in Salamitaktik, soll wohl in Sachen Strahlungs-Grenzwerte für Mobilfunk, die Bevölkerung einmal mehr verwirren und hinters Licht führen.
Nachdem ihnen die Mär davon, der Kurzwellensender Schwarzenburg sei aus rein kommerziellen Überlegungen und nicht wegen dem Widerstand aus der Bevölkerung abgebrochen worden, so gründlich widerlegt wurde, musste zum 20. Todestag die Geschichte des Senders wohl oder übel neu erfunden werden. Beauftragt damit wurde die allseits gerichtlich bekannte und mehrmals verurteilte Mobbing- und Rufmordagentur des Stephan und der Heidrun Schall in München, welche für die Mobilfunk- und Stromlobby jeweils die Drecksarbeit übernimmt.
Weil Schachtdeckel-Antennen in Kinderwagen, wenn diese darüber parkiert werden, E-Feldstärken bis 30V/m erzeugen können, das ist 5 mal höher als der sogenannte Vorsorge-Grenzwert, intervenierte Gigaherz.ch bereits im Mai 2016 beim Gemeinderat der Stadt Bern gegen die generelle Erteilung von Baubewilligungen für Schachtdeckelantennen auf dem Gebiet der Stadt Bern.
Nämlich , dass eines Tages die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutz-Behörde) in Ihre Wohnung eindringt, Schränke und Schubladen öffnet, in Akten und Bankdaten herumstöbert, um sich zu informieren ob Sie noch zurechnungsfähig sind.
Oder schlimmer noch, Ihre Kinder von der Schule wegholt und in ein Heim steckt oder Ihnen Ihren Vater oder Ihre Mutter, welche Sie zu Hause pflegen, in ein Pflegeheim verfrachtet.
Der 104. Rundbrief befasst sich vorwiegend mit unerfreulichen politischen Themen. Die Mobilfunkbetreiber können die 2 Niederlagen, welche sie mit ihren Forderungen nach Lockerung der Strahlungs-Grenzwerte im Ständerat eingefangen haben, nicht verkraften. Nachdem ihnen das Märchen von den 10mal strengeren Grenzwerten, die wir angeblich in der Schweiz hätten, niemand mehr abkaufen wollte, versuchen sie es diesmal mit einem «Bubentrickli» und andern dubiosen Massnahmen.
Das Schweizer Bundesamt für Energie lässt über eine kriminelle Organisation eine noch kriminellere Falschmeldung verbreiten. Nämlich dass 380’000Volt Stromschläge von einer umfallenden Höchstspannungsleitung überlebbar seien.
Pariser Nationalversammlung stimmt für Handyverbot an Schulen. Das Handyverbot an Schulen war eine Wahlkampfforderung von Frankreichs Präsident Macron.
Und
Für seine angeblich intelligenten Systeme will Stromnetz Hamburg künftig ein öffentliches LTE-Mobilfuknetz nutzen
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat die anstehende Detailberatung zur Revision des Fernmeldegesetzes zum Anlass genommen, nochmals einen gross angelegten Abgriff auf die bestehenden Strahlenschutz Grenzwerte für Mobilfunksender zu starten. Dies nachdem dieses Anliegen innerhalb von 16 Monaten bereits 2 mal am NEIN des Ständerates gescheitert ist.