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Das kann auch Ihnen zustossen

Nämlich , dass eines Tages die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutz-Behörde) in Ihre Wohnung eindringt, Schränke und Schubladen öffnet, in Akten und Bankdaten herumstöbert, um sich zu informieren ob Sie noch zurechnungsfähig sind.
Oder schlimmer noch, Ihre Kinder von der Schule wegholt und in ein Heim steckt oder Ihnen Ihren Vater oder Ihre Mutter, welche Sie zu Hause pflegen, in ein Pflegeheim verfrachtet.

von Hans-U. Jakob,
Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 27. Juli 2018

Dazu braucht es nur eine Gefährdungsmeldung eines Nachbarn, einer Nachbarin oder sonst einer Person, die Ihnen nicht wohl gesonnen ist.
Besonders gefährdet sind alle, die sich mit der Thematik Elektrosmog befassen. Alle die sich gegen etwas engagieren, was es in den Augen der Behörden nicht geben darf und deswegen als psychisch Gestörte, als Phobiker oder gar als Versicherungsbetrüger, Scharlatane oder Volksverhetzer abgetan werden.

Dazu haben wir im Verein Gigaherz.ch einige haarsträubende Beispiele erlebt, die wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hier nicht näher erläutern werden. Welche Macht die KESB heute hat, kann jedoch mit folgendem Beispiel aufgezeigt werden, welches ein Gigaherz-Mitglied durchgemacht hat:

Ein dementer Vater wurde von Frau und Tochter und einer Nachbarsfamilie liebevoll gepflegt. Erst als die Belastung im Laufe der Jahre zu gross wurde, verbrachten sie den Vater gegen den Willen der KESB ferienhalber in ein erstklassiges ausländisches Pflegeheim, welches sich der Vater noch während den gesunden Tagen ausgesucht und gewünscht hat und mittels notariell beglaubigter Generalvollmacht (damals gab es die KESB noch nicht) vorbestimmt hatte. Ein Pflegeheim notabene mit je 1 Betreuer/In pro 2 pflegebedürftige Personen und einem Schweizer Arzt als Direktor.

Was eine blindwütige KESB-Präsidentin nicht daran hinderte, nach dem natürlichen Tod des Vaters, Strafantrag wegen Entführung und Freiheitsberaubung gegen Tochter und Mutter einzureichen. Und weil sie es angeblich auch auf das Vermögen des Vaters abgesehen hätten, wurde ihnen durch die Kriminalpolizei noch Mord oder Beihilfe zum Mord dazu angedichtet.
Eine noch blindwütigere Staatsanwältin leitete darauf hin eine 2 Jahre dauernde, mehrere hunderttausend Franken teure Strafuntersuchung mit Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen, 3 monatiger Echtzeit-Telefon-, Post-, Handy- und Computerüberwachung sowie internationaler Bankkontensuche vom Stapel, die selbst für 2 Raubmörder noch unverhältnismässig gewesen wäre.

Das Ende der Geschichte vor einem ordentlichen Gerichtshof:
100% Freispruch für Mutter und Tochter, aber mit Auferlegung der horrenden Überwachungskosten, worauf der Fall ans Obergericht weitergezogen werden musste, das dann feststellte, dass sowohl die KESB als auch die Staatsanwaltschaft total versagt hätten und das erstinstanzliche Gericht mit der Auferlegung der Kosten gegen bestehendes Bundesrecht verstossen habe und darum alle Kosten inkl. Genugtuungssummen zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Für die KESB alles ohne Folgen. Dauer der ganzen Tragödie 5 Jahre!

Bei der gegenwärtigen Hetze, welche die Funk- und Stromlobby zur Zeit gegen Elektrosmog-Betroffene loslässt, ist niemand von uns mehr vor einem Zugriff der KESB sicher. Wie die Leute, die sich gegen die elektromagnetische Verseuchung der Umwelt einsetzen, von der Mobilfunk- und Stromlobby als demente, gefährliche  und unzurechnungsfähige Trottel beschrieben werden, zeigt der Beitrag «Doris Leuthards neues Dialogmodell» unter https://www.gigaherz.ch/doris-leuthards-neues-dialogmodell/

So schützen Sie sich vor künftigen Missgriffen der KESB
Damit Sie liebe Leserinnen und Leser nicht eines Tages von der KESB Besuch erhalten, welche Ihren Geisteszustand abklären lassen und auf Ihr sauer verdientes Vermögen zugreifen möchte, oder Ihnen wegen Ihrer Tätigkeit als Elektrosmog-Bekämpfer/In wegen angeblicher Geistesgestörtheit Ihnen Ihre Kinder wegnehmen möchte, machen Sie einen Vorsorgeauftrag und unterschreiben Sie bitte den beiliegenden Initiativbogen zur Entmachtung der KESB. Besonders ans Herz legen möchten wir Ihnen den durch die Initiative geänderten Punkt 4 in Art 14a im Kindes und Erwachsenenschutz.

Dieser soll neu lauten: Die Feststellung der Urteils- und Handlungsfähigkeit und der Entzug der Einschränkung der Rechte nach den Absätzen 1 und 2 dürfen nur durch ein Gericht in einem ordentlichen Verfahren erfolgen.

Der hier beschriebene Fall hätte nach spätestens 1 Woche mit einem einzigen Bogen Papier abgeschlossen werden können, aber daraus sind 23kg unnötige Akten und rund eine halbe Million Kosten zu Lasten der Steuerzahler und eine beinahe zerstörte Existenzgrundlage einer ganzen Familie hervorgegangen.

Initiativbogen können hier heruntergeladen werden

http://www.kesb-initiative.ch/wp-content/uploads/2018/05/kes-initiative_unterschriftenbogen_deutsch.pdf

Von Hans-U. Jakob

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