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Das kann auch Ihnen zustossen

Nämlich , dass eines Tages die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutz-Behörde) in Ihre Wohnung eindringt, Schränke und Schubladen öffnet, in Akten und Bankdaten herumstöbert, um sich zu informieren ob Sie noch zurechnungsfähig sind.
Oder schlimmer noch, Ihre Kinder von der Schule wegholt und in ein Heim steckt oder Ihnen Ihren Vater oder Ihre Mutter, welche Sie zu Hause pflegen, in ein Pflegeheim verfrachtet.

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Zum 104. Rundbrief

Der 104. Rundbrief befasst sich vorwiegend mit unerfreulichen politischen Themen. Die Mobilfunkbetreiber können die 2 Niederlagen, welche sie mit ihren Forderungen nach Lockerung der Strahlungs-Grenzwerte im Ständerat eingefangen haben, nicht verkraften. Nachdem ihnen das Märchen von den 10mal strengeren Grenzwerten, die wir angeblich in der Schweiz hätten, niemand mehr abkaufen wollte, versuchen sie es diesmal mit einem «Bubentrickli» und andern dubiosen Massnahmen.

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Eine gute und eine schlechte Nachricht

Pariser Nationalversammlung stimmt für Handyverbot an Schulen. Das Handyverbot an Schulen war eine Wahlkampfforderung von Frankreichs Präsident Macron.
Und
Für seine angeblich intelligenten Systeme will Stromnetz Hamburg künftig ein öffentliches LTE-Mobilfuknetz nutzen

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Offener Brief an Bundesrat und KVF-Mitglieder

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat  die anstehende Detailberatung zur Revision des Fernmeldegesetzes zum Anlass genommen, nochmals einen gross angelegten Abgriff auf die bestehenden Strahlenschutz Grenzwerte für Mobilfunksender zu starten. Dies nachdem dieses Anliegen innerhalb von 16 Monaten bereits 2 mal am NEIN des Ständerates gescheitert ist.

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Das QS-System – Ein Lügengebilde bricht zusammen

Alle kantonalen Umweltämter und drei Bundesämter lügen die Bevölkerung und die Schweizer Gerichtshöfe über ein Jahrzehnt lang schamlos an. Weitaus schlimmer ist aber, dass unsere Verwaltungs- Kantons-, und Bundesrichter auch nicht so saublöd sind, dass sie dies nicht bemerken, aber trotzdem seit 13 Jahren diesen Schwindel einfach decken.

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Die letzte Hürde für die Strombarone

Jetzt soll auch noch die letzte Hürde gegen die Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen fallen. Nach der erfolgreich durchgesetzten Änderung des Stromversorgungs-, und des Elektrizitätsgesetzes und der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) durch Stromlobby und Hochfinanz, soll jetzt mit der Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) die letzte Hürde fallen. Nachher haben die Strombarone freie Fahrt durch alle Schutzgebiete und über alle geschützten Objekte hinweg. Und alle von uns gewonnenen Bundesgerichtsurteile sind restlos ausgehebelt.

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Doris Leuthards neues Dialogmodell

Mit ihren Motionen, zwecks Lockerung der Strahlenschutz-Grenzwerte, sind die Lobbyisten der Mobilfunkindustrie im Ständerat bereits 2 mal aus der Kurve geflogen. Zum ersten mal am 8.Dezember 2016 und zum zweiten mal nach nur 15 Monaten, am 5. März 2018, wiederum an der selben Stelle. wie geht es jetzt weiter?

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