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Das QS-System – Ein Lügengebilde bricht zusammen

Alle kantonalen Umweltämter und drei Bundesämter lügen die Bevölkerung und die Schweizer Gerichtshöfe über ein Jahrzehnt lang schamlos an. Weitaus schlimmer ist aber, dass unsere Verwaltungs- Kantons-, und Bundesrichter auch nicht so saublöd sind, dass sie dies nicht bemerken, aber trotzdem seit 13 Jahren diesen Schwindel einfach decken.

von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 18. Mai 2018

Mobilfunkantennen können das 5- bis 15-Fache von derjenigen Leistung abstrahlen, welche die Mobilfunkbetreiber in ihren Baugesuchen in den Standortdatenblättern deklarieren. Diese Leistung kann von den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber aus ferngesteuert hochgefahren werden, ohne dass sich Personal auf die Anlage begeben muss. Ebenso sind die vertikalen Abstrahlwinkel zwischen Null und minus 12° fernsteuerbar. Dieser Winkel bestimmt, nach welcher Distanz die Strahlenkeule Bodenberührung bekommt. In der Regel ist das nach 150 bis 250m Distanz. Dieser Winkel bestimmt auch, ob die Nachbarhäuser über- oder angestrahlt werden.

Diese unabstreitbaren technischen Aspekte, welche in der Nachbarschaft von Mobilfunkantennen zu massiven Grenzwertüberschreitungen führen können, haben das Schweizerische Bundesgericht am 10.3.2005 mit Urteil 1A.160/2004 bewogen den Ausbau der Mobilfunknetze zu stoppen, bis eine Lösung gefunden sei, dass so etwas nicht mehr vorkommen könne.


Bild oben: Steuerzentrale des Swisscom-Mobilfunknetzes. Heute wieder in der Schweiz. Von hier aus werden alle 8000 Swisscom-Antennenstandorte mit ihren 48’000 Einzelantennen  gesteuert, kontrolliert und überwacht. Bild: Swisscom

Um das Bundesgerichtsurteil
1A.160/2004 uszuhebeln, taten sich die Mobilfunkbetreiber, das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Kommunikation mitsamt den kantonalen Umweltämtern im sogenannten Cercl‘ d’Air zusammen und entwarfen ein softwareseitiges, sogenanntes Qualitätssicherungssystem, welches das Übersteuern der bewilligten Parameter angeblich verhindern oder zumindest melden würde. Darauf hin hob das Bundesgericht das Bauverbot sofort auf und der ungebremste Bau von Mobilfunkantennen konnte weitergehen.
https://www.gigaherz.ch/sie-luegen-bis-zum-bitteren-ende/

Wie es hiess, sollte innerhalb der Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber eine sogenannte QS-Datenbank errichtet werden, in welcher einerseits die bewilligten Sendeparameter aller Antennenstandorte abgelegt und alle 24 Stunden einmal mit den tatsächlich gefahrenen verglichen werden sollten.
Die Frage war, und ist es bis heute noch, wer hat denn Einsicht in diese QS-Datenbank?

Dazu gab es die verrücktesten Varianten. Hier seien nur die 3 schönsten herausgepflückt.

Lange Zeit behaupteten die kantonalen Umweltämter, sie hätten jederzeit die Möglichkeit diese Daten auf ihre Bildschirme in ihre Büros zu holen. Das ging so lange, bis eine bündner Einsprechergruppe auf Stufe Verwaltungsgericht einen gerichtlichen Augenschein in den Büros des kantonalen Umweltamtes, im Beisein ihres Sachverständigen beantragte. Für diesen Augenschein setzte das Gericht sogar einen Termin fest. Dann erfolgte der Eklat. 3 Tage vor dem Augenscheintermin verschickte das Gericht das Urteil ohne diesen Augenschein je vorgenommen zu haben. Mit der grössten Unverfrorenheit wurden sämtliche Einsprachen abgewiesen. Das Umweltamt habe in einem Amtsbericht glaubwürdig darlegen können, dass das QS-System funktioniere….

Variante 2
Eine Thurgauer Einsprechergruppe beharrte ebenfalls auf einem gerichtlichen Augenschein. Ihnen wurde beschieden, die Umweltämter hätten zwar keine Onlineverbindung in die Steuerzentalen der Mobilfunkbetreiber, aber ihre Beamten könnten dort jederzeit unangemeldet einmarschieren und Einsicht in die QS-Datenbank nehmen. Das Dumme an der Sache war nur, dass kurz zuvor in Zürich anlässlich einer Abnahmemessung bei einer neu erstellten Mobilfunk-Antennenanlage herausgekommen war, dass sich diese Steuerzentralen damals gar nicht mehr in der Schweiz befanden. Zwei davon zum Beispiel in Rumänien (Sunrise und Orange) und eine andere in Indien (Swisscom). Dem Antrag auf Herausgabe der Flugbillette und Hotelrechnungen der Kantonalen Kontrolleure, die diese Kontrollen im fernen Ausland angeblich vorgenommen haben wollen, wurde vom Gericht selbstverständlich nicht stattgegeben…..
Das von Gigaherz angefragte Bundesamt für Umwelt bestätigte in einem späteren Verfahren die Standorte im Ausland, wollte aber nicht sagen, wo genau sich diese befänden. Nur so viel, dass der Standort, technisch gesehen, keine Rolle spiele. Gemeint waren damit offensichtlich Satellitenverbindungen. Heute (Mai 2018) sind die Steuerzentrallen alle wieder in der Schweiz. Die Billiglohnländer bargen offenbar zu viele Risiken?

Die «Schönste» aber, bot damals der Berner Vollzugsbeamte mit seiner roten Lampe auf seinem Schreibtisch, die jeweils aufleuchte, wenn in seinem Kanton ein Mobilfunkbetreiber die bewilligten Parameter nicht einhalte. Ein Regierungsstatthalter erteilte darauf hin wohl die Baubewilligung, machte aber darin den «Fehler», den Einsprechenden das Recht einzuräumen, diese rote Lampe nachträglich in den Berner Büros sehen zu dürfen. Da es der roten Lampe offenbar gerade «das Birrli geputzt» hatte, wollte der Vollzugsbeamte keine Besucher in seinem Büro empfangen, lud diese jedoch zu einem wunderschönen Power-Point Vortrag an ihrem Wohnort ein, mit Bildern von Waldweihern mit Seerosen und Fröschli, um das phantastische QS-System zu erklären….

Das Misstrauen der Bevölkerung wuchs ob all der faulen Ausreden die da landesweit anlässlich bei
über 100 Einspracheverfahren geboten wurden, ins Unermessliche. Denn kein Gemeinderat, kein Regierungsstatthalter, kein Verwaltungsrichter und kein Bundesrichter hatten dieses ominöse System je funktionieren gesehen. Alle redeten immer nur vom Hörensagen und diesbezügliche Einsprachen wurden allesamt abgewiesen.

Um diesem landesweiten Misstrauen zu begegnen ordnete das Bundesamt für Umwelt im Jahr 2011 eine gross angelegte Kontrolle der QS-Systeme an. Damit beauftragt wurde die wirtschaftlich von den Mobilfunkkonzernen abhängige Firma ASEB (Arbeitsgemeinschaft Schaffner Ecosens)
Wer jetzt glaubt, ASEB hätte verschiedene Steuerzentralen inspiziert, irrt sich gewaltig. Die Untersuchung der Sunrise- und Orange-Netze fand in den Geschäftsräumen von Alcatel-Lucent in Zürich statt, die zu dieser Zeit diese Netze betreute. Und für Swisscom in deren Geschäftsräumen in Zollikofen bei Bern. Hier konnten die ASEB-Leute nicht etwa selber auf ihren PC’s beliebig Einblick in die Funktionen der QS-Systeme nehmen. Nein, sie wurden in ein Sitzungszimmer verbannt, wo ihnen die gewünschten Daten über das hausinterne Netzwerk auf eine Leinwand projiziert wurden. Hier durften sie vergleichen ob die Daten der Mobilfunker in den Steuerzentralen draussen, mit denjenigen in den amtlichen Standortdatenblättern der Baueingaben übereinstimmten. Ob ihnen dabei wirklich die Parameter der Steuerzentralen, oder bloss eine Fantasietabelle eingespielt wurde, muss offen bleiben.
Nicht einmal die amtliche Versicherung des BAFU, es seien bei den ASEB Kontrollen sogar kantonale Vollzugsbeamte anwesend gewesen, konnte bisher nur eine Einzige der hunderten von Einsprechergruppen überzeugen.

Die QS-Lüge wird vereinheitlicht und standardisiert
Notgedrungen mussten sich die kantonalen Umweltämter auf eine gemeinsame Lügen-Variante einigen. Dies ging fortan wie folgt:
Die Kantonalen Vollzugsbehörden haben zwar keine Online-Verbindungen und keinen Zugriff auf die QS-Daten in den Steuerzentralen, aber sie können diese Daten vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) herunterladen, wo eine solche Datenbank besteht und auf welche sie Zugriff haben.
Das schien sogar der NIS-Fachstelle von Gigaherz einigermassen plausibel. Diese Variante war umso glaubwürdiger, weil der Sektionsleiter des Umweltamtes des Kantons Aargau in einem ellenlangen, dissertationswürdigen Amtsbericht vom 15. August 2016 sogar seine Bemühungen schilderte wie er das komplizierte, arbeitsaufwändige Herunterladen der BAKOM-Daten vereinfachen möchte und dafür sogar zu einem Round-Table geladen habe. Ausser Spesen nix gewesen. was kaum verwundert, wenn man die Fortsetzung dieses VW-Diesel-ähnlichen Skandals kennt.

Das Ende einer Jahrzehnte langen Lügerei
Kürzlich sprach ein aufgebrachter Beschwerdeführender unangemeldet beim kantonalen Umweltamt des Kantons Schwyz vor und verlangte ultimativ eine Vorführung des ominösen QS-Systems. Das sei zur Zeit leider nicht möglich, beschied man ihm. Ja wie hätte das denn auch gehen sollen. Um ihn zu beruhigen legte man ihm die Expertise eines hohen BAKOM-Beamten vor, in welcher Aufbau und Funktionen eines QS-Systems ausführlich beschrieben war. Hier könne er sich orientieren und damit basta.
Beim genaueren durchlesen der Expertise war dann allerdings feststellbar, dass hier nur die Rede davon war, wie ein solches System allenfalls aussehen könnte und was alles gebaut und programmiert werden müsste.

Da die Expertise immerhin das Alter vom 12 Jahren aufwies, fragte Gigaherz beim BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) nach, ob diese Expertise jemals in die Realität umgesetzt worden sei. Das BAKOM antwortete ausweichend: «Die von Ihnen angefragten Informationen können auf der Internetseite des BAFU (Bundesamt für Umwelt) heruntergeladen werden».
Dann wurde Gigaherz-Jakob deutlicher:
«Wurde beim BAKOM je ein System installiert, welches es einem BAKOM Mitarbeiter ermöglicht, über eine Datenleitung direkte Einsichtnahme in die in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber eingestellten Sendeparameter zu nehmen, so wie dies in der BAKOM Expertise beschrieben wird?».

Nun wurde es selbst dem BAKOM zu heiss. Man musste damit rechnen, dass der Gigaherz-Jakob auf Grund des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung eines schönen Tages uneingeschränkte Einsicht verlangen könnte.

Nach längeren Ausflüchten schreibt das BAKOM mit E-Mail vom 8. März 2018: «Sie sehen also, dass es nie vorgesehen war, ein QS-System beim BAKOM zu installieren und demzufolge auch nie ein solches beim BAKOM installiert wurde. Für weitere Fragestellungen wenden Sie sich bitte an die kantonalen Fachstellen, welche als Vollzugsbehörden Einsicht in die QS-Datenbank haben.»

Ein grandioses Schwarzpeterspiel also. Die kantonalen Vollzugsbehörden haben keinerlei Einsicht in die QS-Datenbanken der Mobilfunkbetreiber und berufen sich auf eine Datenbank des BAKOM, wo sie angeblich Zugriff haben. Und jetzt das: Das BAKOM weiss von NICHTS und verweist auf die kantonalen Umweltämter, die angeblich Einsicht haben.

Es reicht jetzt:
Das mit Beweismitteln in die Enge getriebene Bundesgericht liess sich kürzlich sogar dazu hinreissen, zu erklären, zum Thema QS-System nehme es keine neuen Beweismittel mehr entgegen. Dies sei nicht nötig, weil sich das hohe Gericht anderweitig von der Sachlage habe überzeugen können.
https://www.gigaherz.ch/alterszentrum-widen-monsterantenne-auf-dem-dach-als-durchlaufbeschleuniger/
Es zeigt sich einmal mehr: Ohne institutionelle Korruption wäre Mobilfunk in der Schweiz im heutigen Ausmass gar nicht möglich.

Von Hans-U. Jakob

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