Schweizer Parlamentarier treten Menschenrechte mit Füssen
Wie ein Urteil des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes durch Schweizer Parlamentarier ignoriert wird.
Wie ein Urteil des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes durch Schweizer Parlamentarier ignoriert wird.
Da mit elektromagnetischen Strahlungsquellen sowohl im HF, wie im NF-Bereich, Milliarden verdient werden, ist die Industrie darauf bedacht EHS-Patienten auf möglichst „saubere“ Art zu eliminieren, das heisst zum Schweigen zu bringen. Dazu gibt es verschiedene Mittel.
300Millionen für besseren Handyempfang in Regionalzügen. Bezahlen sollen dies die Kantone – sprich die Steuerzahler.
Blick am Abend vom 26.8.2014 meldet:
Dank tieferen Frequenzen, welche die Strahlung besser durch Wände dringen lassen und durch WI-FI hat das Festnetz endgültig ausgedient.
Die WHO kündigt einen neuen Forschungsbericht über elektromagnetische Felder (EMF) für Herbst 2014 in enger Zusammenarbeit mit der ICNIRP an.
Die ICNIRP galt bis zum Jahr 2000 als Abteilung der WHO. Wenigstens stellten alle staatlichen Strahlenschutzbehörden der Welt dies so dar und die ICNIRP gefiel sich sehr in dieser Rolle und unternahm nie die geringste Anstrengung dieses falsche Image zu korrigieren.
Die 88. Ausgabe unserer Mitgliederzeitung ist Anfangs Juli, gerade noch rechtzeitig vor dem Ferienbeginn ausgeliefert worden.
15 Jahre Widerstand gegen die elektromagnetische Verseuchung unseres Lebensraumes.
15 Jahre Aufdeckung von Korruption, Amtsmissbrauch, Geldwäsche und Falschgutachten auf dem Gebiet der nichtionisierenden Strahlung.(elektromagnetischer Felder)
Teilverkabelung Lauerz auf bestehendem Trassee nicht machbar, betitelte die neue Hochspannungsnetzgesellschaft Swissgrid ihre Pressemitteilung vom 18.7.2014 und erst weiter unten im Kleingedruckten: Eine neue Freileitung leider auch nicht mehr.
Gemäss dem soeben erschienen Korruptions-Index für die EU und Westeuropa erhält die Schweiz vom GRECO dem zuständigen Gremium des Europarates, weiterhin schlechte Noten.
Das zuständige Bundesinstitut METAS will bei amtlichen Mobilfunk-Abnahmemessungen weiterhin Unsicherheiten von ±45% zulassen. Ob das Bundesgericht das schlucken wird, steht vorläufig noch auf einem andern Blatt.