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Swisscom verspricht „bessere“ Strahlung

Blick am Abend vom 26.8.2014 meldet:
Dank tieferen Frequenzen, welche die Strahlung besser durch Wände dringen lassen und durch WI-FI hat das Festnetz endgültig ausgedient.

von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 1.September 2014

Weitere Blick-Kommentare:
Schuld sind die modernen Betonwände und die gute Wärmedämmung – beide blocken den Handy-Empfang. Jetzt verspricht Swisscom Besserung.

Bessere Strahlung: Nach der Umschaltung auf zusätzliche Frequenzen sollen Kunden schon in den nächsten Wochen eine Verbesserung erfahren

Neben 1800 und 2600Megahertz haben wir jetzt mehr tiefere Frequenzen im 800er und 900er Bereich“, sagt Swisscom-Sprecher Olaf Schulze. Eine Faustregel sagt: Je tiefer die Frequenz, desto besser dringt die Strahlung in die Häuser ein. Ende des Blick-Kommentars.

„Bessere“ Strahlung im Haus = schlechtere Gesundheit
Anwohner aufgepasst: wenn Swisscom und Co mit „besserer“ Strahlung prahlen, heisst das in erster Linie höhere Strahlungswerte in Wohn- und Arbeitsräumen und damit höhere Gesundheitsgefahr.

AntennenmonteurFolgen bereits spürbar:
Bei der NIS-Fachstelle von Gigaherz trafen bereits etliche Anfragen von Anwohnern von Mobilfunksendeanlagen ein, was wohl passiert sein möge, sie hätten bisher nie Mühe gehabt mit der Mobilfunksendeanlage auf dem Nachbardach. Aber seit einigen Tagen sei ihre Schlafqualität schlagartig von zufriedenstellend auf beinahe Null, das heisst auf noch etwa 1-2 Stunden pro Nacht gesunken. Ob wir Kenntnis von irgendwelchen Änderungen an der Mobilfunksendeanlage in ihrer Nähe hätten.

An alle PR-Fritzen und andere Berufs-Elektrosmogleugner, die von Einbildung, Strahlenphobie oder Placeboeffekt herumwitthöften*: Diese Anfragen sind mindestens 10Tage vor dem Blick-Artikel bei Gigaherz eingetroffen. Die Geschädigten konnten von diesen Leistungsumlagerungen auf tiefere Frequenzen gar nichts wissen. Diese Umstellungen begannen verdeckt bereits am 21. Juli und waren am 16. August, das heisst, 10 Tage vor dem Blick-Artikel und andern Pressemeldungen abgeschlossen. Die Arbeiten wurden zudem nachts durchgeführt.

Achtung: „Bessere Strahlung“ ist nicht immer legal.
Einst in einem 1800- oder 2100 Megahertz-Bereich bewilligte und genutzte Sendeleistung darf von den Mobilfunkbetreibern nicht beliebig in einen 800 oder 900MHz-Bereich verschoben werden, wie man das anhand der reisserischen Blickmeldung auffassen könnte. Es nützt der Swisscom in den meisten Fällen gar nichts, für 3-stellige Millionenbeträge zusätzliche 800er oder 900er Frequenzen ersteigert zu haben, wenn sie die bisher bewilligte Sendeleistung in diesen Bändern bereits voll genutzt haben. Bestenfalls können sie noch gerade eine knapp verbleibende Lücke von der bisher gefahrenen zu der einst bewilligten Sendeleistung nutzen, was nur in sehr wenigen Fällen vorkommt.

Baugesuche sind erforderlich
Wenn Swisscom und Konsorten infolge Leistungsverschiebungen die einst bewilligte Sendeleistung im 800-900MHz-Band überschreiten wollen, müssen sie dazu ein neues Baugesuch einreichen und bei Baueinsprachen den Gang durch die Instanzen antreten.

Ebenfalls neue Baugesuche einreichen müssen die Mobilfunkbetreiber wenn sie:
-Antennentypen auswechseln (wegen anderen Abstrahldiagrammen)
-Die Anlage mit zusätzlichen Antennen versehen (ev. im selben Gehäuse)
-Die horizontalen Senderichtungen ändern
-Die vertikalen Abstrahlwinkel über den bewilligten Bereich hinaus ändern

Gesetzliche Grundlage?
Alles beruht auf dem Nachtrag vom 28.März 2013 zur Vollzugsempfehlung zur NISV für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen und ist schon für den Fachmann nicht ganz einfach zu verstehen. Geschweige denn für einen funktechnischen Laien. Und ob das Bundesgericht diesen Nachtrag schlucken wird, ist noch völlig offen.

Die kommunalen Bauämter oder die kantonalen Umweltschutzämter müssten über alle Änderungen an Mobilfunksendeanlagen Auskunft geben können. Wer diesen nicht traut, oder unvollständige oder keine Auskünfte erhält, oder sich dem Gesetzes- und Vorschriftendschungel nicht gewachsen fühlt, kann sich an die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch wenden. Wir helfen gerne weiter. Tel. 031 731 04 31 e-mall prevotec@bluewin.ch oder über die Postadresse Flüehli 17, 3150 Schwarzenburg.

*herumwitthöften ist eine Bezeichnung für den Umgang mit tragisch-komischen Studien wie derjenigen von Dr. Witthöft, wie beschrieben unter https://www.gigaherz.ch/bei-anruf-hysterie-zum-zweiten/

Von Hans-U. Jakob

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