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Korruption durch alle Instanzen


Bundesanwaltschaft.jpgUrkundenfälschung – Amtsmissbrauch – Begünstigung – ungetreue Geschäftsführung. Die Bundesanwaltschaft in Bern (Bild links) sieht darin keine strafbaren Handlungen.



von Hans-U. Jakob, 29.8.09

Auf die Fussballeuropameisterschaft 08 hin wollte die Swisscom auf den bestehenden Sendemast Zürichberg eine weitere Sendeantenne mit einer abgestrahlten Leistung von 10‘000Watt ERP für die Übertragung von Fernsehprogrammen auf Handys (DVB-H) aufpflanzen.  Da diese Leistung die bisher dort installierten Anlagen um das 4-fache übertraf, legten etliche Anwohner Rekurs bei der Baurekurskommision des Kantons Zürich gegen diese Bauvorhaben ein. Auch Gigaherz machte erstmals von seinem Verbandsbeschwerderecht Gebrauch.

 

Dadurch hätte sich eine Verzögerung des Baubeginns ergeben und der Sender Zürichberg wäre bei Beginn der Fussball-Europameisterschaft für das Fernsehen auf den Handys nicht in Betrieb gewesen.

Er war es aber trotzdem. Was war geschehen?

Bei der Bausektion der Stadt Zürich holte man eine alte Baubewilligung aus dem Jahr 06 aus dem Archiv und setzte dort unter der Rubrik TV-Sender ganz einfach noch einmal zusätzliche 10‘000Watt ein. Fertig!

Diese raffinierte Urkundenfälschung wäre kaum aufgefallen, hätte der gewissenhafte Beamte auf der Bausektion nicht auch noch gleich das Aenderungsdatum vom 8.Mai 2008 eingestempelt.

 

Die Baurekurskommission konnte sich Zeit lassen mit der Behandlung der Rekurse. Am 14 November 08 wies sie alle wohlbegründeten Argumente der Anwohner ab. Unter anderem ging es um Grenzwertüberschreitung der Strahlung auf einem Kinderspielplatz.

Dem Verein Gigaherz wurde beschieden, ein Verbandsbeschwerderecht im Kanton Bern erlaube noch lange nicht, im Kanton Zürich tätig zu werden, selbst dann nicht wenn ein beträchtlicher Teil der Mitglieder Zürcher seien.

Auf das Begehren um sofortige Einstellung des illegalen Sendebetriebes trat die Baurekurskommission gar nicht erst ein.

Alle Baubewilligungen sind ungültig!

Darauf hin gelangten die Anwohner mit einer Verwaltungsbeschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses erklärte am 6. April 2009 alle auf dem Zürichberg ausgestellten Baubewilligungen für ungültig. Die Swisscom rekurrierte gegen dieses Urteil nicht an das Bundesgericht. Das heisst, die Swisscom verfügte auf dem Zürichberg spätestens ab 10. Mai 2009 über keine gültige Baubewillgung mehr und hätte den Sendebetrieb an diesem Datum einstellen müssen.  Nichts dergleichen geschah. Es wurde munter weitergesendet.

Aufsichtsbeschwerden bringen nichts

Die Aufsichtsbeschwerden von Gigaherz beim Regierungsrat des Kantons Zürich sowie beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) als Oberaufsichstsbehörde fruchteten nichts.

Anstatt eine sofortige Abschaltung des Senders zu verfügen gab der  Regierungsrat die Aufsichtsbeschwerde zwecks weiterer Abklärungen und Stellungnahme an die Bausektion der Stadt Zürich zurück. Dies obschon es gar nichts mehr abzuklären gibt. Denn im Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 6. April 09 ist alles des Langen und Breiten dargetan. Auf dem Zürichberg besteht ganz einfach keine gültige Baubewillgung.

Das Bundesamt für Kommunikation dagegen, fand es nicht einmal für nötig die Aufsichtsbeschwerde zu beantworten.

 

Die Antwort des BAKOM kam erst nach Androhung einer Strafanzeige beim Bundesstrafgericht wegen Amtsmissbrauch und ungetreuer Geschäftsführung.

Trotz eindeutigem Urteil des Verwaltungsgerichts schreibt das BAKOM:

„Zum heutigen Zeitpunkt kann beweismässig nicht davon ausgegangen werden dass sich die Konzessionärin nicht an das geltende Recht halten würde.“   Fast wäre man dazu verleitet, wiederum den Spruch von der Kälberblindheit, welche angeblich auf die Bundesämter übergegriffen haben soll, loszulassen.

Bei Gigaherz war nun die Geduld erschöpft.

Am 11.8.09 reichte Gigaherz beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Strafanzeige gegen das BAKOM und den Regierungsrat des Kantons Zürich ein. Gigaherz schrieb:

Die Weigerung des BAKOM und des Regierungsrates des Kantons Zürich, eine sofortige Einstellung des Sendebetriebes zu verfügen, erfüllen unseres Erachtens den Tatbestand des Amtsmissbrauchs nach Art. 312 StgB und der ungetreuen Geschäftsführung Art 314 StgB.

Es wird der Firma Swisscom ein unrechtmässiger Vorteil und den Anwohnern des Senderstandortes ein unrechtmässiger Nachteil verschafft.

Ferner wurde eine Baubewilligung nachträglich manipuliert.  Das heisst, am 8.Mai 2008 wurde darin eine zusätzliche Sendeleistung von 10‘000Watt ERP für DVB-H, eingesetzt, um der Swisscom den provisorischen Sendebetrieb im Hinblick auf die Fussball-Euro-08 zu ermöglichen. Das heisst, es wurde eine Urkundenfälschung im Sinne von Art. 317 StgB begangen.

Oben angekommen – Korruption pur

Das Bundesstrafgericht schickte die Strafanzeige zwecks Abklärung der Zuständigkeit und eventueller Anhandnahme oder Weiterleitung postwendend an die Bundesanwaltschaft in Bern.

Hier will man – es tönt schon fast wie selbstverständlich – von einer Anhandnahme einer Untersuchung nichts hören.  Die Bundesanwaltschaft schreibt am 26.8.09 an Gigaherz:

„Ihrer Eingabe sind keine Hinweise auf strafbare Handlungen von Bundestdienststellen zu entnehmen……wir können eine Bundesbehörde wie das BAKOM auch nicht anweisen, eine Verfügung zu erlassen, da die Bundesanwaltschaft keine Aufsichtsbehörde über die Verwaltungsbehörden des Bundes ist.“   Ja wer denn sonst? Wahrscheinlich nur noch der liebe Gott!

Die Vorgeschichte zu diesem eidgenössischen Kriminaltheater finden Sie unter:

/25-tv-programme-aufs-handy-dank-einer-grossen-zahl-neuer-sender/

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/urkundenfaelschung-fuer-die-euro-08/

Von Hans-U. Jakob

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