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In der Sendung PULS des Schweizer Fernsehens darf weiterhin schamlos gelogen werden.

In der Sendung PULS des Schweizer Fernsehens darf, was Handystrahlung betrifft, weiterhin schamlos gelogen werden.

Dies entschied heute Vormittag um 10.35 Uhr die angeblich unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen.

Von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch, der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener, 20.2.09

 

Die vom Bundesrat eingesetzte Kommission hatte in zweiter Instanz eine Beschwerde von Gigaherz gegen die Sendung PULS vom 2.Juni 08 des Schweizer Fernsehens zu beurteilen, in welcher folgende Falschmeldung in die Welt gesetzt wurde:

Im Internet-Text zu der Sendung war zu lesen:

Zitat: Zwei Wiener Studien, die in den letzten drei Jahren für Schlagzeilen gesorgt haben, sind gefälscht. Eine Laborantin der Universität Wien hat reihenweise Daten erfunden. Jetzt hat eine Untersuchungskommission der Universität Wien die Fälschungen aufgedeckt. Die Studien behaupteten, Handystrahlung schädige das Erbgut und verursache eventuell Krebs. Beweise dafür gibt es also keine. Dass Handystrahlung völlig harmlos ist, wurde allerdings auch noch nicht bewiesen.

Im Originalton der TV-Sendung hiess es dann:

Nun kam ans Licht: die Labordaten waren reihenweise gefälscht, die Warnung somit voreilig.  Dass Strahlen aus dem Handy das Erbgut schädigen und somit Krebs verursachen war wissenschaftlicher Betrug. Doch Achtung, dass Strahlen für Vieltelefonierer deshalb harmlos sind, beweist der Wissenschaftsskandal ebenso wenig.  Ende Zitat

Obschon bereits wenige Stunden nach der Sendung klar wurde, dass nicht die Studien, sondern die Pressemitteilung des Rektorates der Medizinischen UNI Wien gefälscht war – die dortige Ethik-Kommission  wurde von einem Anwalt der Mobilfunkbetreiber präsidiert – weigert sich die PULS-Redaktion bis heute beharrlich ihre katastrophale Falschmeldung zu widerrufen.

Nachzulesen unter /todsichere-informationen-vom-schweizer-fernsehen/



Und die Kommission weigerte sich an der heutigen Verhandlung, die von Gigaherz eingereichten Beweisunterlagen, welche den Fälschungsvorwurf ganz klar widerlegen, überhaupt nur anzuschauen, geschweige denn zu diskutieren.

Es interessierte die Kommission auch nicht im Entferntesten, dass die angeblich gefälschten Studien sogar schon repliziert, das heisst von andern Forschungsinstituten wiederholt und die Ergebnisse als richtig befunden worden sind.

Nachzulesen unter /der-6-nationale-kongress-elektrosmog-betroffener-teil-1/  Referat Prof. Dr. Rüdiger

und unter /gemeinsam-gegen-den-krebs-oder-gemeinsam-gegen-das-volk/  Referat Prof Dr. Schär



Ebenfalls foutierte sich die Kommission darum, das Sponsoring der Mobilfunkbetreiber für gewisse TV-Sendungen unter die Lupe zu nehmen, wie dies von Gigaherz in der Beschwerdeschrift verlangt wurde.

Die Kommission kam zum skandalösen Schluss, dass sich zur Zeit der Ausstrahlung die Redaktion PULS auf die Pressemitteilung der Medizinischen UNI Wien habe verlassen dürfen und dass kein Grund dazu bestanden habe, vor der Ausstrahlung bei den beschuldigten Wissenschaftlern oder bei  der beschuldigten Labortechnikerin nachzufragen.   So etwas sei wegen der Kürze der ausgestrahlten Meldung von nur 25 Sekunden nicht nötig.




Tippelmann.jpgFazit der heutigen Verhandlung der UBI:


Falschmeldungen, die bei genauem Hinschauen und bei Rückfragen als solche erkannt werden könnten, stellen keine Konzessionsverletzung dar und müssen nicht korrigiert werden, wenn diese kurz genug, das heisst, unter 30 Sekunden sind.

Tippelmann und seine Mitarbeiter/Innen von der Sendung PULS  dürfen, was Handystrahlung betrifft , weiterhin lügen.  Sie müssen lediglich darauf achten, dass die gesprochenen Texte kürzer als 30 Sekunden sind.

 

Ferner stellte die Kommission fest, dass sie selbst dann keine Kompetenzen hat, einen Widerruf zu verlangen, wenn ein solcher angebracht wäre.

Ein solches Gremium muss sich schon die Frage gefallen lassen, wozu es überhaupt da ist.  Wahrscheinlich um gemütliche Plauderstunden abzuhalten.  Die Vorstandsmitglieder von Gigaherz wurden jedenfalls geschlagene 30 Minuten stehen, resp. sitzen gelassen, bis die Verhandlung begann. Das übliche Prozedere um dem Kläger seine Verachtung zu demonstrieren.

 

Gigaherz wird sich diesen skandalösen Entscheid nicht gefallen lassen und noch das Bundesgericht bemühen.  Dies obschon die Mobilfunkfreundlichkeit des Bundesgerichtes fast grenzenlos ist.  Es besteht immerhin die Möglichkeit, dass am Bundesgericht der Fall andern Richtern als den beiden dortigen Antennenfreunden zugewiesen wird.  Gigaherz wird ebenfalls abklären, ob die Möglichkeit besteht, die heutige Besetzung der sogenannt unabhängigen Beschwerdeinstanz wegen Amtsmissbrauch einzuklagen.

 

Art. 312 des schweizerischen Strafgesetzbuches lautet:

Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die Ihre Amtsgewalt dazu missbrauchen, um sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren oder mit Gefängnis bestraft.

Auch noch beachtenswert:

Die Kommissionsmitglieder der heutigen Verhandlung hatten nicht einmal die Akten studiert – sie hatten diese nicht einmal auf dem Tisch – sondern liessen sich lediglich von einer Fall-Referentin völlig einseitig beschwatzen.

Von Hans-U. Jakob

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