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Handyverbot an Frankreichs Schulen

Neues  Umweltschutzgesetz „Grenelle 2“ von Nationalversammlung und Senat verabschiedet

Hans-U. Jakob, 10.7.2010

In Frankreich tritt demnächst, möglicherweise noch vor den grossen Sommerferien ein neues Umweltschutzgesetz in Kraft, welches den Einsatz von Handys während dem Schulunterricht verbietet. Ebenso verboten wird Reklame für Handys, welche sich an Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren richtet.

Dies ganz im Gegensatz zur Schweiz, wo verantwortungslose Gesellen, den Einsatz von Handys im obligatorischen Schulunterricht einbauen.

Siehe unter /das-handy-als-lehrmittel/ und /ihre-karriere-ist-ihnen-wichtiger-als-das-leben-von-kindern/

Und wo Grossverteiler auf Teufel komm raus Reklame für Kinderhandys und Handysafaris ab 5 Jahren machen. Siehe unter /dumm-oder-kriminell/

Und wo eine Kinderschutzorganisation gegen entsprechendes Sponsoring Handykurse an Schulen anbietet und durchführt. Siehe unter /handyprofi-schon-als-kind/


Eiffelturm_2.jpgDie nationalen Parlamentarier in Frankreich haben sich von der gezinkten Interphone-Stude
(siehe unter /vorsicht-blindgaenger-/ ) nicht blenden lassen.

 

Am 28. Und 29 Juni 2010 haben in Paris Nationalversammlung und Senat, also beide Kammern, ein neues Umweltschutzgesetz mit dem Titel „Grenelle 2“ verabschiedet , welches der Minister für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen Jean-Louis Borloo am 7. Januar 2009 vorgelegt hatte und das im Laufe des Gesetzgebungsprozesses oft modifiziert wurde.

In den Artikeln 183 und 184 von „Grenelle 2“ sind wesentliche neue Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischer Strahlung enthalten.

Präsident Sarkosy wird nach Auskunft der Berliner Botschaft das Gesetz noch vor der Sommerpause unterzeichnen. Es tritt darauf hin unverzüglich in Kraft

Die wesentlichen Neuerungen sind:

 

Mobiltelefone dürfen nur noch mit Zubehör verkauft werden, welcher die Exposition des Kopfes gegenüber elektromagnetischen Feldern mindert (z.B. Headsets). Beim Verkauf von Mobiltelefonen muss die Spezifische Absorptionsrate (SAR-Wert) deutlich lesbar in französischer Sprache aufgedruckt sein. Außerdem muss eine Gebrauchs-Anweisung zur Verwendung des Headsets beigelegt sein.

 

Messergebnisse der französischen Netzagentur („Agence nationale des fréquences“) müssen öffentlich verfügbar werden. Eine Übersicht nationaler Gebiete, in denen die durchschnittlichen Expositionsfeldstärkewerte untypisch überschritten werden, muss bis spätestens 31. Dezember 2012 veröffentlicht sein. Ueber Messungen in Wohnungen, muss den Bewohner der Zugriff auf die Ergebnisdaten möglich sein.

 

Der „Hohe Rat für audiovisuelle Medien“ („Conseil supérieur de láudiovisuel“) hat dafür zu sorgen, dass die Medienbranche ein hohes Niveau an Umweltschutz und Gesundheitsschutz für die Bevölkerung realisiert.

 

Werbung für Mobiltelefone, die sich an Kinder unter 14 Jahre richtet, wird verboten.

 

Ein Handy-Nutzungsverbot für Kinder und Jugendliche in allen Grund- und Sekundarschulen sowie an Kindergärten, während des Unterrichtes sowie an Orten, die durch die Hausordnung ausgewiesen werden.



Die kostenlose oder kommerzielle Abgabe von Objekten, die Funkanwendungen enthalten und deren Anwendung speziell für Kinder unter sechs Jahren gedacht ist, kann durch Beschluss des Gesundheitsministers untersagt werden.

 

Induzierte Felder von Hochspannungsleitungen müssen durch Messungen regelmäßig kontrolliert und über die zuständige Umweltagentur veröffentlicht werden.

 

Weitere Information und Gesetze (in Französisch):

http://www.mobile-et-sante.fr/

http://www.botschaft-frankreich.de/

Von Hans-U. Jakob

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