News

Ihre Karriere ist ihnen wichtiger als das Leben von Kindern

Untersuchungsrichter und Staatsanwalt des Kantons Schwyz weigern sich, mit fadenscheinigen Begründungen gegen die Verantwortlichen der Projektschule Schwyz eine Strafuntersuchung einzuleiten.

Hans-U. Jakob, 12.3.2010


I_Phone.jpg<<<Bild links: Das strahlende „Corpus delicti“



Die Vorgeschichte

An der Projektschule Goldau wird das Handy (I-Phone als) Lehrmittel bei 10 bis 11 jährigen Kindern eingesetzt. Zum Beispiel als Lexikon, als Wörterbuch, Sprachlabor, Musikbox, Notitzblock, Aufgabenbuch oder Internetzugang. Die Projektschule ist die Übungsschule der pädagogischen Hochschule Schwyz. Früher sagte man diesem Institut einfach Lehrerseminar. Und ein Seminarlehrer darf sich heute stolz Professor nennen. Trotz dieser schönen Titel futieren sich die Damen und Herren um sämtliche Warnungen vor Hirntumoren, die ein exzessiver Handygebrauch bei Kindern auslösen können. Denn das Handy wird den Kindern auch zum unkontrollierbaren Gebrauch mit nach Hause gegeben. Sämtliche Anschaffungskosten und Gebühren übernimmt grosszügigerweise während 2 Jahren die Swisscom.

All dies geschah während dem in Frankreich vom Senat ein Handyverbot an allen Grund- und Mittelschulen beschlossen wurde (!)


Doebeli.jpg<<<Bild links: Der Projektleiter Prof. Dr. Beat Döbeli



Aufsichtsbeschwerde brachte nichts


Am 4.9.09 reichte Gigaherz beim Regierungsrat (Bildungsdepartement) des Kantons Schwyz eine gut begründete Aufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen der Projektschule Schwyz ein. Es sind dies der Schulrat der Gemeinde Arth, die Schulleitung der Projektschule Goldau und der Projektleiter Prof. Dr. Beat Döbeli. Die Beschwerde enthielt zahlreiches wissenschaftliches Beweismaterial zu Hirntumoren bei Kindern und den Hinweis, dass man den Beteiligten zuerst Gelegenheit geben wolle, den verantwortungslosen Versuch freiwillig abzubrechen, bevor man zum Mittel der Strafanzeige wegen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben der Kinder greifen wolle. Siehe auch unter /das-handy-als-lehrmittel/ und /oktoberrevolution-in-frankreich/

Die Aufsichtsbeschwerde wurde vom Erziehungsrat des Kantons Schwyz am 26.November 09 unter der Begründung abgewiesen, man hätte genügend Vorsichtsmassnahmen ergriffen um die Kinder während des Unterrichts nicht zu gefährden. So dürften während des Unterrichts nur Freisprechanlagen (Hadsets) verwendet werden und zudem habe man, zur Verringerung der Strahlenbelastung direkt im Schulzimmer einen WLAN-Sender installiert (!). Vom 20 bis 200 mal höheren Hirntumorrisko für die Kinder liess man sich nicht beeindrucken. Im Gegentei, der Schulrat der Gemeinde Goldau verlangte, dass gegen Gigaherz für diese Frechheit eine Busse ausgesprochen werde(!)


I_Phone_Kid.jpg<<<Bild links: Ein I-Phone-Kid

Keine einfache Körperverletzung, sondern Gefährdung des Lebens

Anlässlich der Vorstandssitzung vom 12.12.09 beschlossen die Vorstandsmitglieder von Gigaherz einstimmig gegen die Verantwortlichen der Projektschule Goldau Strafanzeige wegen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben von Kindern gemäss Art.123 und 125 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zu stellen.  Die Anzeige wurde mit den notwendigen Beweisunterlagen am 19.1.2010 beim Untersuchungsrichter in Bennau SZ eingereicht. Siehe /oktoberrevolution-in-frankreich-konterrevolution-in-schwyz/

Untersuchungsrichter Charles Fässler lehnte es am 27. Januar 2010 mit folgender, ziemlich verdrehter Formaljuristerei ab, eine Strafuntersuchung durchzuführen.

Die Verursachung eines Hirntumors sei nicht als einfache Körperverletzung nach Art 123 u7nd 125 StGb zu werten, sondern als schwere und als Gefährdung des Lebens. Dafür wäre Art. 129 StGb anwendbar. Aber hier fehle für eine Strafverfolgung die Verletzungs- oder Schädigungsabsicht der Täter. Diese hätten ja sogar Vorsichtsmassnahmen ergriffen, indem sie den Kindern einen gesunden Umgang mit dem Handy vermittelten. Zum Beispiel Handy nur mit Headset benützen und Installation eines WLAN-Senders direkt im Schulzimmer.

Zudem habe zu keiner Zeit eine akute Todesgefahr bestanden. Die Anzeiger hätten ja in ihrer Anzeige selber festgehalten, dass Hirntumore erst nach 5 bis 10 Jahren Latenzzeit ausbrechen würden, wenn überhaupt.

Gegen diesen skandalös anmutenden Entscheid erhob Gigaherz am 4. Februar 2010 Beschwerde bei der nächst höheren Instanz, der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz. Dabei wurde nochmals darauf hingewiesen, dass der Untersuchungsrichter gar nicht im Stande war, festzustellen, ob der Grundstein zu einem Hirntumor (Schädigung der DNA) bei einem oder mehreren Kindern nicht bereits gelegt wurde und der langsame, Jahre dauernde Todesprozess nicht bereits begonnen habe.

Auch Staatsanwalt Benno Annen wollte sich mit diesem Thema seine Karriere nicht versauen und entschloss sich, derart in die Enge getrieben, wie 5 Wochen zuvor in einem anderen Fall schon das Bundesgericht, den Notausgang zu nehmen und dem Verein Gigaherz kurzerhand die Legitimation zur Beschwerdeführung abzusprechen. Siehe unter /bundesgericht-nimmt-den-notausgang/.

Nach schwyzerischer (kantonaler) Strafprozessordnung besitze nur das Opfer, also ein 10-11 jähriges Kind, das Recht gegen den Entscheid des Untersuchungsrichters zu rekurrieren. Dem Verein Gigaherz stehe keine Geschädigten-Stellung zu, entschied Benno Annen. Damit Basta.

Die Täter sind jetzt in den Akten festgehalten

Bei Gigaherz hat man von Beginn weg damit gerechnet, dass die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Schwyz kaum den Mut aufbringen würden, gegen die milliardenschwere Mobilfunklobby zu ermitteln. Denn dass diese hinter diesem skrupellosen Versuch an lebenden Kindern steht, ist absolut klar. So etwas kann ja einem gesunden Menschengehirn unmöglich entspringen.

Gigaherz ging es mit dieser Aktion als minimales Ziel darum, die Verantwortlichen aktenkundig zu machen. Und dies dürfte indessen einwandfrei gelungen sein.

Die Opfer, falls solche entstehen, werden bei Ausbruch des Hirntumors nach der Latenzzeit von 10 Jahren ohnehin erwachsen und handlungsfähig sein und so rasch und bequem auf die Täter und die fehlbaren Behördenmitglieder und Amtsträger zugreifen können. Wir von Gigaherz möchten dann nicht in deren Haut stecken.

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet