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Gibt es bald Entschädigung für Haus- und Wohnungsbesitzer?

Das Bundesgericht spricht Immobilenbesitzern wegen Fluglärm bereits ab 10% Wertverlust massive Entschädigungen zu.  Wenn das Beispiel auf den Mobilfunk übertragen wird, müssen sich Betreiber und Standortgeber bald warm anziehen.

Von unserem Basler Korrespondenten, 3.3.08 

Das Bundesgericht hat mit Urteil1E.15/2007 vom 8.2.08 BGE Publikation entschieden, dass ein

Einfamilienhausbesitzer mit Fr. 150’000.- entschädigt werden soll, weil er durch den Fluglärm der rund 2.7 km
Fluglaerm_1.JPGentfernten Abflugpiste 16, eine Liegenschaftsentwertung geltend machte. Die NZZ berichtet auch, dass es auch sofort bezahlbar ist und nicht erst wenn es zu einem Verkauf  kommt. In diesem Pilotfall ging es auch um das juristische Seilziehen, wie viel Prozent ausreichend sind um zu Klagen. Bereits 10% genügen und auch eine Bewertungsmethode „Miflu“ Minderwert Fluglärm wurde gefunden.  Der Flughafen geht davon aus, dass die 19’000 Lärmklagen mit max. 1,2 Mrd Franken erledigt werden können. Wenn sie sich da nur nicht verrechnen.



Was hat das mit dem Mobilfunk zu tun?


Erst einmal dauerte es 8 Jahre bis der Kläger vor dem Bundesgericht gewonnen hat. Aber das kennen ja die Mobilfunkkläger. Das Urteil ist ein Leiturteil zugunsten der Kläger, und das obwohl Hr. Aemisegger mitentschieden hat. http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm

Wenn nun das Urteil nicht nur über Fluglärm, sondern auch für Liegenschaftsentwertungen wegen Mobilfunksender, die in der Nachbarschaft stehen, angewendet wird, müssen sich die Mobilfunkbetreiber und ihre Standortgeber warm anziehen. Es gibt sicher schon genügend viele Fälle, wo Wohnungen wegen der unmittelbaren Nachbarschaft eines Mobilfunksenders, nicht mehr vermietet werden können. Wenn nun auch die Liegenschaftsbesitzer von Nachbarliegenschaften eine Liegenschaftsentwertung einklagen können, ist die Lawine nicht mehr aufzuhalten. Ein Blick auf die von Mobilfunksendern verseuchten Städte lässt die Klagewelle erahnen. In Basel ist sogar die erste, an Dummheit nicht zu überbietende Baupublikation  über einen Wireless Access point publiziert. Wie die Stadt noch nicht  genug von GSM und UMTS Sendern übersäht ist. Swisscom nimmt da eine unrühmlich Pionierrolle ein. Das in den Bibliotheken von Paris diese WLAN Access points wegen 40% Gesundheitsstörungen von  Studenten wieder abgebrochen wurde, ist den Basler Behörden und der Swisscom offensichtlich entgangen. /pariser-bibliotheken-schalten-die-drahtlosen-wlan-netze-ab/

Siehe Mobilfunkanlagen:

Neuweilerstrasse 65, Sekt. 2, Parz. 3228

Projekt: Neubau einer Antennenlage für Mobilkommunikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG Wireless Access Central, 4002 Basel

Der Hauseigentümerverein hat bekanntlich erst nach sehr langer Zeit dieses Thema überhaupt aufgenommen Siehe /schleuderwende-beim-hauseigentuemerverband-schweiz/  und /immobilienbesitzer-erleiden-millionenschaeden/    Wenn nun auch noch die WLAN Access points dazukommen wird es für die Nachbarliegenschaften interessant……

Die Schadensversicherer dürften sich nach diesem Urteil mit den Milliardenzahlungen die auf Sie zukommen, auseinandersetzen. 

Wir stellen ja immer wieder fest, dass die Gesundheitsgefährdung, die von diesen Mobilfunksendern bei den Verwaltungsgerichten der Kantone oder dem Bundesgericht, nicht in Betracht gezogen werden, obwohl die Beweislage mehr als klar ist. Nur dauert es wieder Jahre, bis Kläger beim Bundesgericht erfolgreich sind.

Mit der Nähe der Bundesrichter zu der Mobilfunkindustrie dauert es dann halt noch etwas länger.  Siehe /standortplanung-von-mobilfunkanlagen-die-entrechtung-der-bevoelkerung-geht-weiter/

Wenn es aber um das liebe Geld geht, also Verluste im hunderttausend oder Millionen Franken Bereich, könnte das schneller gehen wie die profanen Gesundheitsschädigungen, die ein Kläger beweisen muss.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch das Bundesgericht gegen die Mobilfunkbetreiber und ihre Standortgeber ein ähnliches Urteil fällen wird. Wir sind gespannt wie lange es dauert, bis der erste Kläger Erfolg hat. Bis dahin kämpfen wir weiter um die „profane“ Gesundheit.

Das neueste Forschungsergbnis über Langzeit-Schäden finden Sie unter /krebs-durch-mobilfunksender-eindruecklich-bestaetigt/

Von Hans-U. Jakob

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