Swisscom-Falschinformationen zu 5G
Swisscom vermittelt in Orientierungsveranstaltungen, in PR-Schriften, in allerlei Werbeprospekten und vor allem in Einsprache-Antworten falsche Angaben zum neuen Mobilfunk-Standard 5G
Swisscom vermittelt in Orientierungsveranstaltungen, in PR-Schriften, in allerlei Werbeprospekten und vor allem in Einsprache-Antworten falsche Angaben zum neuen Mobilfunk-Standard 5G
Am 17. November 2018 im Kurslokal beim Bahnhof in Schwarzenburg.
Zu den aktuellen Themen Mobilfunk 5G und Höchstspannungs-Freileitungen .
Eine Pressemitteilung des UVEK, ein Meisterwerk in Salamitaktik, soll wohl in Sachen Strahlungs-Grenzwerte für Mobilfunk, die Bevölkerung einmal mehr verwirren und hinters Licht führen.
Zur Zeit werden in der Schweiz jeden Tag 2-3 Baupublikationen für Mobilfunk-Antennenprojekte in Amtsanzeigern, Amtsblättern und Gemeinde-Mitteilungsblättern publiziert. In den meisten Fällen hagelt es daraufhin auf den Gemeindeverwaltungen nur so von Einsprachen. Doch woran erkennt man ein 5G-Projekt?
Nämlich , dass eines Tages die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutz-Behörde) in Ihre Wohnung eindringt, Schränke und Schubladen öffnet, in Akten und Bankdaten herumstöbert, um sich zu informieren ob Sie noch zurechnungsfähig sind.
Oder schlimmer noch, Ihre Kinder von der Schule wegholt und in ein Heim steckt oder Ihnen Ihren Vater oder Ihre Mutter, welche Sie zu Hause pflegen, in ein Pflegeheim verfrachtet.
Wie kleine Geschenke die Freundschaft erhalten und wie manchmal der Schuss nach hinten los geht.
Canal 9: Wir wussten, dass die zukünftige Strom-Autobahn zwischen Chamoson und Chippis Naturgefahren ausgesetzt sein würde, aber nicht in solchen Dimensionen. Das zeigt nun eine geologische Untersuchung, die im September 2015 von Alpiq, den damaligen Planern, in Auftrag gegeben wurde und bis heute geheim gehalten wird.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat die anstehende Detailberatung zur Revision des Fernmeldegesetzes zum Anlass genommen, nochmals einen gross angelegten Abgriff auf die bestehenden Strahlenschutz Grenzwerte für Mobilfunksender zu starten. Dies nachdem dieses Anliegen innerhalb von 16 Monaten bereits 2 mal am NEIN des Ständerates gescheitert ist.
Alle kantonalen Umweltämter und drei Bundesämter lügen die Bevölkerung und die Schweizer Gerichtshöfe über ein Jahrzehnt lang schamlos an. Weitaus schlimmer ist aber, dass unsere Verwaltungs- Kantons-, und Bundesrichter auch nicht so saublöd sind, dass sie dies nicht bemerken, aber trotzdem seit 13 Jahren diesen Schwindel einfach decken.
Jetzt soll auch noch die letzte Hürde gegen die Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen fallen. Nach der erfolgreich durchgesetzten Änderung des Stromversorgungs-, und des Elektrizitätsgesetzes und der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) durch Stromlobby und Hochfinanz, soll jetzt mit der Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) die letzte Hürde fallen. Nachher haben die Strombarone freie Fahrt durch alle Schutzgebiete und über alle geschützten Objekte hinweg. Und alle von uns gewonnenen Bundesgerichtsurteile sind restlos ausgehebelt.