Bericht über die Generalversammlung vom 3.März 2018
Die jährliche Generalversammlung ist eine Pflichtübung für jeden Schweizer Verein, welcher die Anerkennung nach Art 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in Anspruch nehmen will. Besonders genau wird die Einhaltung dieser Pflichtübung von den Steuerbehörden überwacht, wenn der Verein als gemeinnützig eingestuft und steuerbefreit ist, was beim Verein Gigaherz.ch zutrifft.








