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Auto freigesprochen – Fahrer verurteilt

Mit Tempo 100 auf der Überholspur Whatsapp-Nachrichten geschrieben und das Fahren dem Autopiloten überlassen.
Zu einem ersten wegweisenden Urteil kam es deshalb am 30. November 17 am Regionalgericht Emmental-Oberaargau.

von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 7.12.2017

Der Einzelrichter kam zum Schluss, modernste, beeindruckende Elektronik heutiger Luxuskarossen mit Geschwindigkeitsregler, Autopilot und automatischem Bremssystem, vermöge den Fahrer wohl zu entlasten. Die Verantwortung sich im Strassenverkehr korrekt zu verhalten, liege trotzdem und in jedem Fall beim Fahrzeuglenker und bei niemand oder nichts anderem. Der Mann oder die Frau am Steuer müsse jederzeit in der Lage sein, unverzüglich und verzögerungsfrei auf das Fahrverhalten des Autos Einfluss zu nehmen, das heisst dieses zu beherrschen.
Art.31 des Strassenverkehrsgesetzes lautet: Der Fahrer oder die Fahrerin muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er oder sie ihrer Vorsichtspflicht jederzeit nachkommen kann.


Bild oben: Äusserste Vorsicht ist geboten, wenn Sie einem solchen Fahrzeug begegnen. Da sitzt möglicherweise nicht einmal mehr ein Idiot am Steuer. Lesen Sie selbst:

Mit Tempo 100 auf der Überholspur Whatsapp-Nachrichten geschrieben und das Fahren dem Autopiloten überlassen.
So verhielt sich ein 36-jähriger Freiburger auf der Autobahn bei Kernenried. Dabei bemerkte weder er noch der Autopilot, dass eine Fahrbahnverengung links signalisiert war, und alle Fahrzeuge von der Überholspur sukzessive in die Normalspur nach rechts einfädelten.
So krachte denn der selbstfahrende Tesla S in ein Signalisationsfahrzeug, einen sogenannten Prellbock, des Berner Autobahnwerkhofes, dessen Mitarbeiter mit Arbeiten an der Mittelleitplanke beschäftigt waren. Verletzt wurde niemand. Über den Sachschaden ist nichts bekannt, dieser dürfte beträchtlich gewesen sein.

Der Unfallfahrer wollte zwar noch dem vor ihm fahrenden Fahrzeuglenker die Schuld geben. Dieser habe zu spät und abrupt auf die rechte Spur gewechselt, so dass sein Autopilot nichts von dem auftauchenden Hindernis gemerkt habe.
Augenzeugen verneinten dies. Alle vorausfahrenden Fahrzeuge seien längst rechts eingespurt gewesen als die Luxuskarosse in den Prellbock krachte.

An jenem Märztag vor anderthalb Jahren sei auf der Autobahn A1 «aus grobfahrlässiger Unaufmerksamkeit» etwas passiert, was der Fahrer nicht gewollt habe, entschied das Gericht. Die Schuld an dem Unfall dem Auto zu geben sei falsch.
Der 36-jährige Freiburger wurde zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen à Fr. 330 verurteilt. 5 Tagessätze muss er sofort bezahlen, die restlichen 20 wurden ihm bedingt erlassen, falls sich sein Autopilot während den nächsten Jahren korrekt verhält. Darauf sollte er es wahrlich nicht ankommen lassen und besser wieder selber fahren, sonst wird’s dann mit Fr. 6600.-  richtig teuer.
Das Urteil kann noch angefochten werden, ist also noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Berner Zeitung vom 1.Dezember 2017

Von Hans-U. Jakob

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