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7. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide

Trotzdem unsere kantonalen und eidgenössischen Behörden in völliger Verbrüderung mit den Mobilfunkbetreibern die letzten noch offenen Gesetzeslücken geschlossen haben, suchen mutige Gemeinden immer wieder von Neuem nach Auswegen, um dem wild wuchernden Antennendschungel Einhalt zu gebieten. Und wie nachstehende Beispiele zeigen, nehmen jetzt sehr Mutige den Konflikt sogar bewusst in Kauf, um die Gesundheit ihrer Bürger/Innen zu schützen. Unser Dank und unsere Bewunderung sind ihnen sicher.

Hier einige Beispiele der letzten 12 Monate
.

Zusammengestellt von einem Gigaherz-Mitglied.  Publiziert am 25.6.08



Männedorf/ZH
: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich stützte den Entscheid des Gemeinderates, eine von der Firma TDC Switzerland AG (Sunrise) geplante Mobilfunkantennenanlage ungewöhnlichen Ausmasses abzulehnen.

Diese war auf einem 11,8 m hohen Mehrfamilienhaus geplant, wäre selbst 6 Meter hoch gewesen und hätte auf halber Masthöhe an Querträgern vier grosse Richtfunkantennen mit einer Ausladung von über 2 Metern tragen sollen. Die Anlage würde aussehen wie ein „stählerner Christbaum“, kritisierte die Männedorfer Baubehörde und wies auf das betroffene Wohnquartier hin, das „gestalterisch intakt und gut durchgrünt“ sei.

Die Verwaltungsrichter bestätigten nun, dass die ungewöhnlich grosse Anlage besonders mächtig und auffällig wirke und dass sie in “nachvollziehbarer und vertretbarer Weise als störenden remdkörper gewürdigt werden könne.“Ausserdem sei die Abdeckung in Männedorf heute schon genügend, eine unterbrechungs- und störungsfreie Mobilfunkkommunikation mit all ihren Zusatzdiensten weder in der Fernmeldegesetzgebung noch in den Konzessionen vorgeschrieben. Für eine umfassende Versorgung innerhalb der Häuser gebe es zudem immer noch und in erster Linien das Festnetz. (Neue Zücher Zeitung, 7. August 2007)

Wädenswil/ZH: Die Baukommission lehnte das Baugesuch der Firma TDC Switzerland AG für eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Mehrfamilienhauses an der Holzmoosrütistrasse 46b ab, da der Anlagegrenzwert von 5,0 Volt pro Meter nicht an allen Orten mit empfindlicher Nutzen (OMEN) eingehalten würde. Der zuständige Stadtrat Planen und Bauen, Christian J. Huber, versicherte auf Anfrage: „Wir legen sehr viel Wert auf die genaue Ueberprüfung schon bei der Erstellung.“ (Zürichsee Zeitung, 24. August 2007)

Roggwil/TG: Nachdem das Thurgauer Baudepartement den Bau einer 25 Meter hohen Mobilfunkantennen-Anlage für die TDC Switzerland AG nördlich der St. Galler Schlösser Kleiner und Grosser Hahnberg zunächst bewilligt hatte, hob nun nach dem Verwaltungsgericht auch das Bundesgericht diesen Entscheid wieder auf. Die Beschwerde der TDC Switzerland AG wurde damit abgewiesen, und die benachbarte St. Galler Gemeinde Berg sowie drei Privatpersonen erhielten Recht.Die Lausanner Richter attestierten dem Verwaltungsgericht eine korrekte Interessenabwägung. Dieses hatte sich auf ein Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission abgestützt, welches die betroffene Ebene für schutzwürdig befand und darauf hinwies, dass die Aufnahme der beiden Schlösser ins Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder bevorsteht. Ein solcher Antennenmast würde die Ebene zusätzlich belasten, und die Baubewilligung sei damit nicht haltbar. (Tagesschau.sf.tv vom 6. September 2007)

Rapperswil-Jona/SG: Hier stehen zur Zeit 23 Mobilfunkantennen (zum Vergleich: in Stäfa deren zwei!).

Nachdem seit über 2 Jahren von der Ortsgruppe SUMM (www.summ.info), von allen Ortsparteien (ausser der FDP) sowie in Leserbriefen von Einwohner/innen der neugegründeten Stadt immer wieder ein Stopp beim Bau von Mobilfunkantennen-Anlagen und der Erlass einer vernünftigen politischen Regelung gefordert wurde, hat der neue Stadtrat am 24. September eine Planungszone Mobilfunkantennenanlagen für die Dauer von 3 Jahren beschlossen. Dieser Beschluss, welcher sämtliche Bauzonen des Stadtgebiets betrifft, liegt bis 24. Oktober 2007 zur öffentlichen Einsicht auf und unterliegt der Einsprachemöglichkeit (bis zum selben Datum).Der Stadtrat hält in seiner Medienmitteilung fest, dass im Zuge der zurzeit laufenden Revision der Richt- und Zonenplanung (im Zusammenhang mit der Fusion von Rapperswil und Jona) eine umfassende Prüfung der Fragenrund um die Mobilfunkantennenanlagen und ihrer Standorte angezeigt ist. Ausserdem beruft er sich dabei auf die neuesten Bundesgerichtsurteile, wonach den Kommunen durchaus eine gewisse Einflussnahme auf die Planung solcher Anlagen zuerkannt wird. Somit hält er im jetzigen Zeitpunkt den Erlass einer Planungszone für rechtskonform und zweckmässig.

Mit einer Planungszone könne verhindert werden, dass während des laufenden Planungsprozesses Gesuche um die Bewilligung solcher Anlagen eingereicht werden, die zu präjudizierenden Entscheiden für die definitive Bau- und Zonenordnung führen können. (Medienmitteilung des Stadtrates von Rapperswil-Jona vom 24. Sept. 2007)

Lindau/ZH: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hiess die Beschwerde der Schulgemeinde Lindau sowie von

weiteren 141 Beschwerdeführenden gut und hob die Baubewilligung der Baukommission für den Bau einer Mobilfunk-Antenne durch die Firma TDC Switzerland AG auf dem Flachdach des Gebäudes an der Rietstrasse 4 in Tagelswangen (nahe der Schulanlage Buck) vom Dezember 2003 auf. Die Gesuchsstellerin reichte im Laufe des Rechtsverfahrens vier Standortdatenblätter ein mit jeweils unterschiedlichen techn. Daten. Selbst das letzte mit stark reduzierten Strahlungswerten wollte die Bauherrschaft nicht definitiv zur neuen Grundlage ihres Bauvorhabens erklären. Auch das Bundesamt für Umwelt stelle häufig Mängel in den Standortdatenblättern fest, die die technischen Daten enthalten, hielt das Gericht fest. „Die strittige Antennenanlage ist demnach mit keinem der eingereichten Standortdatenblätter bewilligungsfähig“, schrieb das Gericht zum Schluss und brummte der Firma TDC sowohl die Gerichtskosten, die Verfahrenskosten der Vorinstanz als auch eine Partei-Entschädigung von insgesamt über Fr. 20.000.—auf. (Zürcher Oberländer, 24. Oktober 2007)

Zihlschlacht-Sitterdorf/TG: Die überdurchschnittlich gut besuchte Gemeindeversammlung vom 23. Januar 2008 brachte nach langer und heftiger Diskussion bis um 23.30 Uhr den Durchbruch für die Gegner/innen einer von der Firma Sunrise AG an der Wilenstrasse im Dorfkern geplanten Mobilfunkanlage: die Gemeindeversammlung beschloss zu später Stunde und immerhin mit einer guten Zweidrittelsmehrheit, dass der Gemeinderat nun eine Planungszone auszuarbeiten hat. (St. Galler Tagblatt, 25. Januar 2008)

Kreuzlingen/TG: Die seit Januar 2006 bestehende Planungszone und der damit verbundene Planungsstopp für Anlagen ermöglichen es nach Meinung des zuständigen Stadtrates und kommunalen Bau-Ministers Michael Dörflinger, auch bei der umstrittenen Standortsuche für Mobilfunkantennen sinnvolle Lösungen zu finden. Die neuere Bundesgerichtspraxis lege dazu die Erarbeitung eines kommunalen Anlagenreglements nahe, in welchem Bestimmungen für das Anbringen aller Arten von Anlagen, wie beispielsweise Reklameanlagen, Lautsprecher, Scheinwerfer und Mobilfunkantennen verbindlich festgelegt werden können. Zu diesem Zweck hat der Architekt Christof Baumann den Auftrag erhalten, bis März 2008 eine Quartieranalyse vorzunehmen und darin Negativstandorte für Mobilfunkantennen-Anlagen zusammenzustellen, aufgrund derer der Entwurf für ein Anlagenreglement bis zum Sommer 2008 erarbeitet werden kann. (St. Galler Tagblatt, 16. Januar 2008)

Wängi/TG: Seit dem Jahr 2000 bewilligt der Gemeinderat keine Mobilfunkantennen-Anlagen mehr und verweigert damit den zivilen Gehorsam. Fünf entsprechende  Baugesuche waren davon betroffen. Zwei davon bewilligte das übergeordnete kantonale Departement für Bau und Umwelt, das auch noch gleich das Inkasso der Miete für die zwei Standorte besorgt…

Die vom Gemeinderat angeführten Begründungen für sein Verhalten:

-mehr als ausreichend vorhandene Netzabdeckung

– Entwertung benachbarter Liegenschaften und damit geringere Steuereinnahmen

-Besorgnis angesichts der bisher bekannten Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung auf die Gesundheit und

-Verweise auf das Umweltschutzgesetz, das kantonale Gesundheitsgesetz und die Bundesverfassung.  (www.gigaherz.ch, 16. Januar 2008)

Schlieren/ZH: Als erste Gemeinde im Kanton Zürich will Schlieren den Bau von Mobilfunkantennen innerhalb des Siedlungsgebiets verbieten. Eine entsprechende Ergänzung der Bauordnung beschloss am 4. Februar 2008 das Parlament mit 18:0 Stimmen einstimmig. (www.schlieren.ch, Tages Anzeiger, 5. Februar 2008)

Rorschach/SG: Am 25. Juni 2004 reichte die Swisscom Mobile AG ein Baugesuch ein für die Erstellung einer Mobilfunkantennenanlage mit einem 25 Meter hohen Masten auf dem Areal des Hauptbahnhofs Rorschach, gegenüber dem Seerestaurant.

Gegen das Baugesuch gingen mehrere Einsprachen ein sowie eine Petition, mit der sich 502 Personen gegen den Bau der Antenne aussprachen.

Nach Prüfung des Gesuchs kam das Kantonale Amt für Raumentwicklung zum Schluss, dass es sich bei einer derart grossen zusammenhängenden Fläche von rund 100000 Quadratmetern, die dem sogen. übrigen Gemeindegebiet zugeordnet ist, nicht durchwegs um eine Bauzone handeln könne und deshalb die Planungshoheit der Stadt Rorschach zu wahren sei. Das Areal sei deshalb bis zum Vorliegen eines entsprechenden Rechtsetzungsaktes als Gebiet ausserhalb der Bauzone zu betrachten. Deshalb sei das Bauvorhaben nicht zonenkonform und zudem auch nicht standortgebunden. Gestützt auf diese Verfügung des Amtes für Raumentwicklung lehnte der Stadtrat das Baugesuch am 23. Mai 2006 ab.

Den darauf von der Swisscom Mobile AG eingereichten Rekurs an die St. Galler Regierung lehnte diese nun ab und bekräftigte damit die Beurteilung des Amtes für Raumentwicklung, wie eine Mitteilung aus dem Rathaus Rorschach bekanntgab.

Die Swisscom Mobile AG kann gegen diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben. (St. Galler Tagblatt, 14. Februar 2008)

Saas-Grund/VS: Im Gemeindeblatt der Woche 5/2008 veröffentlichte der Gemeinderat unter der Rubrik „Mitteilungen und Beschlüsse der Gemeinde“ folgende Bekanntmachung:

„Anfrage Mobilfunkantenne Tele 2: Erneut suchen Mobilfunkanbieter auf dem Gebiet der Gemeinde Saas-Grund einen Standort für eine Mobilfunkantenne. Da der Gemeinderat beschlossen hat, auf eigenen Liegenschaften und Parzellen keine Bewilligungen zu erteilen, werden sich Mobilfunkanbieter geeignete Liegenschaften oder Parzellen von Privatpersonen suchen. Wird ein entsprechender Vertrag abgeschlossen, ist es aufgrund der Rechtslage für die Gemeinde nicht mehr möglich, ein entsprechendes Bauvorhaben zu verhindern. Wir appellieren deshalb an die Bevölkerung, bei entsprechenden Gesuchen diese abzulehnen oder zumindest vorgängig mit dem Gemeinderat Kontakt aufzunehmen. Denken Sie an Ihre und unsere Gesundheit und die Ihrer Nachbarn. Vielen Dank.“ (www.gigaherz.ch)

Herisau/AR: Im April 2005 reichte ein Telecom-Unternehmen beim Gemeinderat das Gesuch ein, auf dem Dach eines Wohn- und Geschäftshauses an der Kasernenstrasse eine UMTS-Antennenanlage zu errichten. Die sich dagegen wehrenden Anwohner/innen machten im anschliessenden Rechtsprozess eine Verletzung öffentlich-rechtlicher und insbesondere kommunaler Bauvorschriften geltend und landeten schliesslich vor dem  Verwaltungsgericht. Dieses kam zum Schluss, dass der zur Antenne gehörende technische Schrank als Dachbaute zu qualifizieren sei und deshalb im Widerspruch zum geltenden Recht stünde. Er verletze die Gebäude- und Firsthöhenbeschränkung als einer Norm zur Beschränkung der Baudichte. Zudem würde eine Mobilfunkantenne nicht in einem funktionellen Bezug zum Gebäude stehen. Weil das Telecom-Unternehmen auf den Gang vors Bundesgericht verzichtete, ist das in Ausserrhoden gefällte Urteil rechtskräftig. (St. Galler Tagblatt, 22. Februar 2008)

Egg/ZH: Das gemeinsame Baugesuch der Swisscom (Mobilfunk) und der Kantonspolizei (Polycom-Funk) für eine Antennenanlage auf einem Hochspannungsleitungsmasten östlich von Niederesslingen schlug im Dorf hohe Wellen. Schliesslich überreichte die neu gegründete „IG Strahlungsarmes Esslingen“ dem Egger Gemeinderat am 7. Januar 2008 eine Petition mit 320 Unterschriften gegen das Bauvorhaben. Ausserdem verlangten 44 Personen den baurechtlichen Entscheid, um rekursberechtigt zu sein.

Der Gemeinderat lehnte nun das Baugesuch wegen dieses Widerstandes ab, obwohl es die Anforderungen gemäss der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung erfüllen würde.

„Diese Leute haben uns gewählt, und wir nehmen sie ernst“, begründete Gemeindepräsident Rolf Rothenhofer den Entscheid. „Die politische Gemeinde Egg stellt die Anliegen der betroffenen Bevölkerungsmehrheit und deren Schutz über die Vorschriften des Gesetzgebers“, schreibt der Gemeinderat im Baurechtsentscheid.

Werde in dieser Frage nur immer klein beigegeben, ändere sich nichts, so Rothenhofer. “Ich finde es falsch, dass sich betroffene Bürger/innen dagegen nicht wehren können.“ Er sei sich bewusst, dass die Gemeinde damit einen einsamen Weg beschreite. „Aber ich bin der Meinung, dass die rechtliche Situation zu dieser Frage kantonsweit überarbeitet werden muss.“ (Tages-Anzeiger, 1. März 2008) 

Fehraltorf/ZH: Der Pressemitteilung des Gemeinderates vom 11. März 2008 ist – auszugsweise – folgendes zu entnehmen:

Dem Wildwuchs von Natelantennen in Wohngebieten soll ein Ende gesetzt werden. Der Gemeinderat beantragt deshalb der Baudirektion, eine Planungszone zu genehmigen.“


Es ist zu erwarten und wird auch von Seiten der Mobilfunkbetreiber bestätigt, dass der Aus- und Umbau der Mobilfunknetze weiter fortgesetzt wird. Der Gemeinderat wünscht, dass dieser weitere Ausbau der Mobilfunknetze innerhalb des Gemeindegebiets in ge­eigneter und koordinierter Weise und unter Berücksichtigung ortsplanerischer Anliegen erfolgt. So sollen insbesondere der Schutz der Kernzonen sowie die Wahrung der Wohn­qualität und des Charakters schützenswerter Quartiere oder Ortsteile überprüft werden. In Bezug auf weitere Standorte für Mobilfunkanlagen soll die Nutzungsplanung deshalb in Form einer Negativplanung (allenfalls auch einer Positivplanung) angepasst werden. Zu diesem Zweck wird eine Planungsgruppe unter der Leitung von Bauvorstand Walter Egli gebildet, welche die Planung vorantreibt und die Grundlagen für die Aus­scheidung der Gebiete vorbereitet, die für Mobilfunkantennen in Frage kommen resp. ausgeschlos­sen sind. Damit diese Planung nicht durch hängige und zukünftige Bauge­suche für Mo­bilfunkanlagen präjudiziert wird, wird der Baudirektion Antrag gestellt, für drei Jahre eine Planungszone festzusetzen und einem allfälligen Rekurs gegen diesen Entscheid die aufschiebende Wirkung zu entziehen.“… (www.fehraltorf.ch)

Zürich/ZH: Mit Urteil vom 26. Februar 2008 wies das Bundesgericht die Beschwerde der Orange Communication SA ab, das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 20. Juni 2007 aufzuheben und ihr das Errichten einer Mobilfunk-Basisstation an der Wiesenstr. 1 im Zürcher Seefeld zu gestatten.

Das Bundesgericht bestätigte und bekräftigte vielmehr das Urteil der Vorinstanz, die festgestellt hatte, dass Orange nicht nachweisen konnte, dass ihr Qualitätssicherungssystem den Anforderungen gemäss Rundschreiben des Bundesamtes für Umwelt BAFU vom 16. Januar 2006 entspreche.  Die detaillierte Begründung siehe unter Datum des 20. Juni 2007. Damit obsiegten schliesslich die vier Rekurrenten, die seit Anfang 2005 gegen die von der Bausektion Zürich ausgesprochene Baubewilligung rechtlich vorgingen. (
www.bger.ch)

Hinwil/ZH: Der Gemeinderat lehnte an seiner Sitzung vom 2. April 2008 das Gesuch der Swisscom Mobile AG für den Bau einer Mobilfunk-Antennenanlage mitten im Dorfzentrum und im dicht besiedelten Wohngebiet an der alten Zihlstrasse ab.

Damit stützte er eine von rund sechzig Anwohner/innen eingereichte Petition gegen das Bauprojekt.

Gemäss Hochbauvorstand Urs Leuthold (FDP) begründete der Rat die ablehnende Haltung damit, dass ein 25 Meter hoher Antennenmast für die Mobilfunknetze GSM und UMTS, wie ihn die Swisscom plant, nicht ins Ortsbild an der alten Zihlstrasse passe. „Die Antenne wäre zu dominant.“ Da sei vor allem deshalb problematisch, weil einzelne Häuser an der Dürtnerstrasse im kommunalen Inventar für schützenswerte Bauten aufgeführt seien. „Wenn hier eine Antenne in den Himmel ragt, ist das optisch schlicht scheusslich“, spricht Gemeinderat Urs Leuthold Klartext. (Zürcher Oberländer, 4. April 2008) 

Winterthur/ZH: Der Stadtrat hat entschieden, einstweilen keine Mobilfunkantenne im Grundstück der Stadtgärtnerei auf dem Heiligberg zuzulassen. Es ist vor allem das Argument des Ortsbildschutzes, nebst Überlegungen zum Schutz der Wohnqualität, das zu diesem Entscheid führte. Der Stadtrat kommt damit den verbreiteten Bedenken aus dem Quartier Breite-Hochwacht entgegen.

(www.stadt.winterthur.ch, 18. April 2008) 

Herrliberg/ZH: Zwei Rekurse von Anwohnern gegen die im November 2006 vom Gemeinderat bewilligte Errichtung einer UMTS-Antennenanlage an der Humrigenstrasse 61 durch die Firma Sunrise AG sind von der kantonalen Baurekurskommission gutgeheissen worden. Dies, weil die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Antennen auf Flachdächern nur dann gestattet, wenn diese eine theoretische Schrägdachkante nicht durchstiessen. Die geplante Antenne überschreitet diese Vorgabe aber um mindestens einen Meter, heisst es im Urteil. Auf die grundsätzlichen Bedenken der Anwohner wegen der Strahlenbelastung ging die Rekursinstanz dagegen nur am Rande ein, bedauert Bernard Wiki, einer der Rekurrenten.

Die Sunrise AG will den Entscheid nicht akzeptieren und ihn ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Klar ist allerdings, dass der Eigentümer der Liegenschaft an der Humrigenstrasse dazu nicht mehr zur Verfügung steht: er hat den Mietvertrag mit Sunrise im November 2007 wegen „Unzumutbarkeit“ gekündigt. Wegen dieses Vertrags seien seiner Firma Aufträge entzogen worden, und die Familie hätte unter persönlichen Drohungen gelitten. Deshalb werde er sich mit den Mobilfunkbetreibern auf keinerlei Verhandlungen mehr einlassen, sagte der Herrliberger Unternehmer der Zürichsee-Zeitung. Da Sunrise deswegen auf der Suche nach Alternativ-Standorten ist, hat der Verein „Mobilfunk mit Mass „ in Herrliberg ein Flugblatt verteilt, das Hauseigentümer/innen davor warnt, Verträge mit Mobilfunkbetreibern abzuschliessen.(Zürichsee-Zeitung, 20. Mai 2008)

Hier noch die früheren Listen Mutiger:

6. Liste auf /6-liste-mutiger-kommunal-und-gerichtsentscheide/

5. Liste auf /5-liste-mutiger-kommunal-und-gerichtsentscheide/

4. Liste auf /4-liste-mutiger-kommunal-und-gerichtsentscheide/

3. Liste auf /3-liste-mutiger-kommunal-und-gerichtsentscheide/

2. Liste auf /2-liste-mutiger-kommunal-und-gerichtsentscheide/

1. Liste auf /1-liste-mutiger-kommunal-und-gerichtsentscheide/



(diese Entscheide wurden zum Teil jedoch vom Bundesgericht bereits wieder aufgehoben)

 

Von Hans-U. Jakob

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