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2. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide

2. Liste mutiger Komunal- und Gerichtsentscheide

Fortsetzung aus:
1. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)

Zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, von einem unserer Vereinsmitglieder am 10.12.04

Trotz völlig korrupter, bundesgerichtlich geschützter gesetzlicher Regelungen gibt es immer wieder mutige Gemeinden und untere Gerichtsinstanzen, die sich dem Diktat der Mobilfunk-Barone nicht beugen, sondern dem Schutz derer, die sie gewählt haben, den Vorrang geben.

Ab Januar 2004

Krummenau/SG: Der Gemeinderat lehnt den Bau der von der Firma Orange SA gewünschten UMTS-Antenne im Brüggli Ennetbühl ab, nachdem 56 Einsprachen eingegangen waren.
In einer Pressemitteilung teilt der Gemeinderat mit, es sei bis heute nicht erwiesen, dass die nichtionisierende Strahlung tatsächlich keine negativen Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt habe. Es sei für den Gemeinderat deshalb mehr als nur verständlich, wenn sich die betroffenen Personen instinktiv gegen den Bau von solchen Sendeanlagen wehren.
Die gewünschte UMTS-Anwendung ist nach Abklärungen des Gemeinderates Krummenau in der Schweiz nach wie vor nicht eingeführt. Ob diese überhaupt je „operationell“ werden wird, sei offen. Im Ausland hätten erste Betreiberfirmen das „Handtuch geworfen“ und bauen das UMTS-Netz nicht auf. Der Grund liege darin, dass – abgesehen vom Tempo der Datenübertragung – kaum wesentliche Differenzen zur heutigen GSM-Technik bestehe und ein Bedürfnis nicht ausgewiesen sei. Eine Bewilligung dieser Anlagen lehnt der Gemeinderat deshalb ab. (St. Galler Tagblatt, 6. Febr. 2004)

Muri-Gümligen/BE: Die Stimmbürger/innen beschlossen am 8. Februar mit 2976 Ja- und einer komfortablem Mehrheit von 700 Stimmen ein zehnjähriges Bauverbot sowohl von weiteren GSM-Mobilfunkantennen als auch ein Aufrüstungsverbot von bestehenden Mobilfunkantennen für UMTS auf gemeindeeigenen Häusern und Grundstücken.
Diese Entscheide kamen aufgrund einer Volksinitiative mit 1200 rasch gesammelten Unterschriften zustande – trotz vorangehender, grossmehrheitlicher Ablehnung durch das Parlament (Grosser Gemeinderat), ablehnender Stellungnahmen von Lokal- und Kantonspolitikern sowie von Bundesbeamten und trotz (oder dank) übler Propaganda-Aktionen der Mobifunkbetreiber! (Gigaherz, 8. Febr. 2004)

Thalwil/ZH: Der Gemeinderat teilt am 2. März im lokalen Publikationsorgan einer erleichterten Bevölkerung dessen Beschlüsse mit: erstens den Mietvertrag mit der Mobilfunkbetreiberin zu kündigen, die seit 1998 auf dem Schulhaus Berg eine Mobilfunkantenne unterhält und zweitens, dass inskünftig kein Mobilfunk-Antennenbau mehr auf öffentlichen Gebäuden mit starker Publikumsfrequenz bewilligt werde. (Gigaherz, 8. März 2004)

Bellikon/AG: Der Gemeinderat lehnt am 26. März das Gesuch der Firma Orange SA ab, die Strahlungsstärke der im November 1999 bewilligten GSM-Mobilfunkantenne beim vorderen Hubihof auf das Dreifache zu erhöhen. (Erhöhung der drei mit je 710 Watt strahlenden GSM-Sendern auf je 1250 Watt und Montage von drei neuen UMTS-Sendern mit je 910 Watt).
Nachdem auch heute die gesundheitlichen Risiken wissenschaftlich weder bejaht noch verneint werden können, ist der Gemeinderat zur Zeit im Sinne des seinerzeitigen Auftrages der Einwohner/innen der Gemeinde Bellikon nicht bereit, eine Erhöhung der Feldstärke zu genehmigen. Das Resultat des vom Bund in Auftrag gegebenen Forschungsprojektes sei immer noch ausstehend.
Offenbar ist auch die Finanzierung dieses Forschungsprojektes noch nicht sichergestellt. Aufgrund der nach wie vor unsicheren biomedizinischen Auswirkungen auf den menschlichen Körper muss das Bauvorhaben abgewiesen werden, auch wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten würden. (Gigaherz, 27. März 2004)

Erlach/BE: Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte die
Verweigerung der Baubewilligung für eine 25 Meter hohe Antenne unmittelbar
bei Erlach und der St. Petersinsel. Die Mobilfunkantenne würde sich nicht in
das bestehende Orts- und Landschaftsbild einfügen und zudem auf zwei
Schutzgebiete von nationaler Bedeutung optisch einwirken. Da sowohl Gebäude
als auch Bäume in der näheren Umgebung deutlich niedriger als 25 Meter
seien, hätte die Anlage als ein überdimensionierter Fremdkörper gewirkt.
Auch eine Projektänderung mache das Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig.
(SDA, 10. Februar 2004)

Rubigen/BE: Gegen die Erhöhung der Sendeleistung der Mobilfunkantenne der
Firma Orange SA an der Schulhausgasse 12 erhoben sowohl die Gemeinde Rubigen
selbst als auch 39 Einwohner/innen Einsprache, darunter eine
Sammeleinsprache mit 120 Unterschriften. Die Hauptkritik: die
Mobilfunkimmissionen und die befürchteten Gesundheitsschäden. (Der Bund, 11.
Juni 2004)

Hauptwil/TG: Der Gemeinderat lehnte das Baugesuch der Firma Orange SA für den Bau einer 35 Meter hohen Mobilfunkantenne auf dem Bahnhofareal ab aus
Gründen der Rücksichtnahme auf das Hauptwiler Ortsbild. (St. Galler
Tagblatt, 29. Mai 2004)

Laufen/BL: In deutlicher Ablehnung der vom Gemeinderat vorgeschlagenen
Ortsplanung beschlossen die Einwohner/innen mit 64 zu 38 Stimmen, dass in
Zukunft private Aussenantennen-Anlagen in sämtlichen Laufner Wohngebieten
sowie in der Alt- und Vorstadt nicht montiert werden dürfen. ( Rundbrief, 5.
Juni 2004)

Langnau am Albis/ZH: Der Gemeinderat lehnt ein Projekt der Firma Sunrise AG für den Bau einer Mobilfunkantenne ab. (Rundbrief, 5. Juni 2004)

Belp/BE: Die Firma Swisscom darf keine 30 Meter hohe Mobilfunkantenne mitten ins Belper Dorfzentrum stellen. Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde
der Swisscom AG abgewiesen und damit die ablehnenden Bauentscheide sowohl
der Gemeinde Belp als auch der Kantonalen Baudirektion bestätigt.
(Der Bund, 11. Juni 2004)

Siders/VS: Die Gemeinde Siders hat ein vorläufiges Moratorium gegen das
Anbringen von Mobilfunk-Antennen verhängt. (www.rz-online.ch, 21.Juni 2004)

Seewen/SO: Der Bau einer Mobilfunkantenne beim Welschhans wurde abgelehnt, da diese in einer Grundwasserschutz- und einer Nationalen Schutzzone zu
stehen gekommen wäre. (S??? Seebner Dorfblatt, Juni 2004)

Niederhelfenschwil/SG: Der Gemeinderat verweigerte der Fa. Orange SA am 15. Juli 2004 die Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne an der Buchenstrasse
in Lenggenwil. Dies, weil er das öffentliche Interesse an der
ungeschmälerten Erhaltung des geschützten Ortsbildes Lenggenwil sowie der
beiden Schutzobjekte Pfarrkirche und Pfarrhaus höher gewichtete als das
Interesse der Gesuchsstellerin am Bau einer Mobilfunk-Antennenanlage. Eine
30 m hohe Antenne hätte die beiden Schutzobjekte in ihrer Erscheinung
erheblich gestört. (St. Galler Tagblatt, 21. Juli 2004)

Niederwil/AG: Der Gemeinderat verweigerte den Firmen Orange SA und
TDC-Sunrise die Baubewilligung für die Aufrüstung einer GSM-Mobilfunkantenne
und die Erweiterung auf UMTS auf einem Hochspannungsmasten der NOK, bis die
absolute gesundheitliche Unbedenklichkeit feststeht. Eine diesbezügliche
Abklärung wurde vom Bundesamt für Energie verlangt. Vorgängig wandten sich
460 Einwohner/innen gegen die geplante Aufrüstung. (Rundbrief August 2004)

Belp/BE: Die Belper Baukommission weist das Gesuch der Swisscom für die
Errichtung einer GSM- und UMTS-Antenne auf dem Flughafengelände von Belp
zurück. Sowohl die Flughafenbetreiberin, die Firma Alpar, als auch Skyguide
erhoben Einspruch wegen möglicher Störungen des Flughafenbetriebs. Weder in
der daraufhin erstellten Expertise des Bernischen Wirtschaftsamtes (BECO)
noch in derjenigen des BAKOM konnten Störungen ausgeschlossen werden.
(Rundbrief August 2004)

St. Gallen: Die Baupolizeikommission des Stadtrates hat das Gesuch der Firma
TDC Sunrise abgewiesen, auf dem Haus Oberstrasse 101 eine Mobilfunkantenne
aufzurichten, da diese die geltenden Grenzwerte überschritten hätte. Die
vorgängig vom Quartierverein Tschudiwies-Centrum lancierte Petition wurde
innerhalb von einer Woche von 348 Personen unterzeichnet. (St. Galler
Tagblatt, 2. Sept. 2004)

Küsnacht/ZH: Angesichts zunehmender Baugesuche von Mobilfunkbetreibern für UMTS-Antennenanlagen bestätigt der Gemeinderat erneut, dass er auch künftig
keine Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden bewilligen werde. Er
begründet dies damit, dass die Bevölkerung solchen Anlagen sehr skeptisch
gegenüberstehe. (Tages Anzeiger, 6. August 2004)

Birsfelden/BL: Angesichts der hohen Dichte von Mobilfunk-Antennenanlagen im Ort (sieben sind in Betrieb, fünf weitere sind geplant) ist die Bevölkerung
verärgert und unzufrieden. Sie befürchtet Gesundheitsschäden. Nachdem im
Baselbieter Landrat sowohl ein Antennenstopp als auch ein 10jähriges
Antennenmoratorium gefordert worden war, bewilligt der Gemeinderat nun auf
gemeindeeigenen Gebäuden keine Mobilfunkantennen mehr. (Rundbrief Ende
September 2004)

Fortsetzung siehe:
3. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)

Von Hans-U. Jakob

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