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6. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide

Wie findige Gemeinden gegen den Wildwuchs des Antennenwaldes die Notbremse ziehen können, ohne mit den übergeordneten kantonalen und eidgenössischen Verordnungen welche zum Schutz der Mobilfunkbetreiber vor den legitimen Interessen der Bevölkerung geschaffen wurden, in Konflikt zu geraten. Gesetzeslücken an welche die mobilfunk-angefressenen eidgenössischen und kantonalen Verordnungsgeber offensichtlich (noch) nicht gedacht haben.

Und wie nachstehende Beispiele zeigen, nehmen jetzt sehr Mutige den Konflikt sogar bewusst in Kauf, um ihre Bürger/Innen zu schützen. Unser Dank und unsere Bewunderung sind ihnen sicher.

Fortsetzung aus:

5. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)

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4. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)

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3. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)

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2. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)

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1. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)

Hier ab Januar 2007

Erlinsbach/SO: Die Firma TDC Switzerland AG / Sunrise darf auf dem Von-Däniken-Haus an der Aarauerstr. 101 definitiv keine Mobilfunkantennenanlage erstellen.

Das Bundesgericht wies mit Urteil vom 19. Januar 2007 die Beschwerde des Mbilfunkbetreibers ab und stützte damit den Entscheid des Solothurner Verwaltungsgerichts, welches der Gemeinderat angerufen hatte. (Eintrag vom 11. Januar 2006)

Die Verwaltungsrichter hatten das geschützte Ortsbild durch das „lieblos errichtete“ Von Däniken-Haus zwar „als Ganzes gestört“ angesehen. Doch wollten sie es aber nicht zulassen, dass sich die Antennenanlage mit Gebäudecontainer auf dem Dach „zusätzlich negativ auf das Ortsbild auswirkt.“ (Eintrag vom 18. April 2006)

Das Bundesgericht seinerseits hielt im Urteil vom 19. Januar 2007 sinngemäss fest, wenn schon „der bestehende Zustand den Zielen des Ortsbildschutzes unvollständig Rechnung trage, dürfe die Situation nicht noch durch das Hinzufügen von Dachaufbauten verschlechtert werden, welche die Sichtbarkeit und die Störwirkung der Standortbaute noch verstärken“, wobei auf den Fall in Aubonne/VD verwiesen wurde, den das Bundesgericht im Frühjahr 2006 gleich beurteilt hatte. Ausserdem legte es weiter dar, „dass das öffentliche Interesse an einer optimalen Versorgung mit Mobilfunkdiensten grundsätzlich keine Abweichung von den kommunalen Bauvorschriften rechtfertigt.“ (Aargauer Zeitung, 31. Januar 2007)

Bottmingen/BL: Die Swisscom darf keine Mobilfunkantenne von 25m Höhe beim Bahnhöfli errichten: dies war das einstimmige Urteil der fünf Richter des Basler Kantonsgerichts. Die Begründung dafür war die Beeinträchtigung des Ortsbildes mit dem Bottminger Wasserschloss.

Der Swisscom nützte der Einwand nichts, das Ortsbild sei wegen des Schulhauses, des Postgebäudes und der Strommasten der Tramlinie ohnehin schon beeinträchtigt, und das Argument des Swisscom-Anwaltes, die Gemeinde habe es unterlassen, die Umgebung des Schlosses einer Schutzzone zuzuweisen, stach nicht. Auch die Anmerkung, ein “eindimensionaler, filigraner“ Antennenmast würde das Gesamtbild nicht stören, fand keine Gnade. Dies umso weniger, als die vorgesehene Antenne in 25 Metern Höhe einen Durchmesser von 1,2 Metern gehabt hätte, zudem mit Anbauten für GSM- und UMTS-Antennen bestückt worden wäre und ihr am Boden eine drei Meter breite und knapp drei Meter hohe Geräteeinheit hätte beigestellt werden müssen. Gemäss dem Baselbieter Denkmal- und Heimatschutz darf eine Antenne in der Nähe eines geschützten Gebäudes nur gebaut werden, wenn sie nicht wahrnehmbar ist. (Basler Zeitung, 22. Februar 2007)

Speicher/AR: Die Firma Orange SA darf auf dem Gebäude Hauptstrasse 22, mitten im Dorf, keine Mobilfunkantennen-Anlage erstellen. Nachdem dem Bauprojekt massiver Widerstand erwachsen war, inkl. seitens des Gemeindepräsidenten, Christian Breitenmoser, hat die Baubewilligungskommission das Projekt aus Gründen des Ortsbildschutzes abgelehnt. Zudem war der Grundeigentümer, Thomas Lanker, bereit, den Mietvertrag mit dem Mobilfunkbetreiber zu kündigen. Befürchtet wurde vor allem eine übermässige Strahlenbelastung, insbesondere unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Anlagen sowohl auf dem Swisscom-Gebäude als auch im Flecken. (St. Galler Tagblatt, 23. Februar 2007)

In einem Leserbrief in derselben Zeitung vom 28. Februar 2007 wenden sich erleichterte und dankbare Anwohner an alle Handybesitzer mit der Bitte, dieses Kommunikationsmittel möglichst wenig zu nutzen. „Letztendlich hängt ja die Antennendichte auch vom Gebrauch der eigenen Mobilfunktelefone ab.

Kriens/LU: Am Sonntag, den 11. März 2007, wurde die Gemeinde-Initiative „Keine Hochleistungsantennen über 500 Watt ERP in Wohngebieten“ mit einer überzeugenden Mehrheit von 73,8 % der Stimmen angenommen. Das Resultat ist umso bedeutsamer, als es trotz massiver Gegenpropaganda der Mobilfunkbetreiber zustande kam. Das Bau- und Zonenreglement muss nun entsprechend ergänzt und sodann derm Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. (Rundbrief Mai 2007)

Maur/ZH: Der Gemeinderat hat das Baugesuch der Firma TDC (Sunrise) für den Bau eines 25m hohen Mobilfunk-Antennenmastes neben der Post Forch abgelehnt.

Er hält das Qualitätssicherungssystem, mit welchem die Einhaltung der Strahlengrenzwerte gewährleistet werden soll, für unzureichend.

Die kant. Fachstelle würde lediglich zweimonatlich ein Fehlerprotokoll zur Kontrolle erhalten. Angesichts der Tatsache, dass Emissionsstärke und –richtung jederzeit via Fernsteuerung verändert werden können, muss den Aufsichtsbehörden jederzeit unbeschränkt eine Kontrollmöglichkeit eingeräumt werden, und die Verlässlichkeit des Qualitätssicherungssystems muss nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Ferner wird die Einordnung der Antenne, welche die Wohnhäuser um mindestens 15

Meter überragen würde, als ungenügend beurteilt.

Die IG Forch hatte dem Gemeinderat eine Petition mit 600 Unterschriften gegen das Projekt eingereicht. (Tages-Anzeiger, 15. März 2007)

Fehraltorf: Der Gemeinderat lehnte das Projekt der Firma TDC Switzerland AG (Sunrise) ab, auf dem Gebäude Luppmenstrasse 3 einen 8 Meter hohen Antennenmasten mit je drei Sektorantennen für GSM 900- und je drei für UMTS-Dienste zu errichten.

Auf der andern Seite der Luppmen befindet sich der Kindergarten Obermülistrasse. Aus der Sicht dieses Kindergartens würde der Sendemast störend wirken und daher sei die Einordnung in die landschaftliche Umgebung nicht vorhanden. Zudem zeige das Strahlendatenblatt, dass die Grenzwerte bei den Aussenplätzen des Kindergartens nicht eingehalten würden. Dieser Aussenbereich werde aber von den Kindern vom Frühling bis in den Herbst rege benützt.

Gegen dieses Projekt sind aus der Bevölkerung über 200 Begehren um die Zustellung der baurechtlichen Entscheide eingegangen. Das zeigt laut Gemeindeschreiber Marcel Wehrli, dass der Schutz der Kinder nicht nur dem Gemeinderat, sondern auch der Bevölkerung ein grosses Anliegen ist. (Zürcher Oberländer, 21. März 2007)

Berg/SG: Der Mobilfunkbetreiber TDC Switzerland AG (Sunrise) darf bei der geschützten Schlösserlandschaft Hahnberg keine Mobilfunkantennenanlage errichten. Dies entschied im Januar 2007 das Thurgauer Verwaltungsgericht. Auch das Gutachten der eidg. Natur- und Heimatschutzkommission hatte den Bau einer 25 Meter hohen Mobilfunk-Antenne klar abgelehnt.

Die Schlösserlandschaft mit dem grossen und kleinen Hahnberg gilt als Kulturlandschaft von nationaler Bedeutung. Sie liegt auf st.-gallischem Kantonsgebiet in der Gemeinde Berg, grenzt aber direkt an die Roggwiler Wiesen des Kantons Thurgau. Just an der Kantonsgrenze sollte die von Sunrise geplante Antenne stehen.Sowohl die politische Gemeinde Berg, aber auch die Hahnberg-Bewohner/innen erhoben Einsprache. (St. Galler Tagblatt, 28. März 2007)

Urdorf/ZH: Im November 2005 hatte die Gemeinde Erfolg mit ihrem Rekurs gegen den Bau einer gemeinsamen Mobilfunkantenne der SBB AG sowie Orange SA und TDC Switzerland AG (Sunrise). (Affolternonline.ch, 24. April 2007)

Stäfa/ZH: Die sehr gut besuchte Gemeinderversammlung vom 4. Juni 2007 stimmte der von sechs Stimmberechtigten eingereichten Initiative zu, die Bauordnung mit folgender Bestimmung zu ergänzen:

„In den Wohn- und Industriezonen sind Aussenantennen jeglicher Art verboten, sofern sie nicht dem Empfang oder den öffentlichen Diensten wie Sanität, Polizei und Feuerwehr, dem betriebsnotwendigen Funk der in den betroffenen Zonen domizilierten Betriebe (Betriebsfunk) oder dem Amateurfunk dienen.“

Die 346 anwesenden Stimmberechtigten stimmten dieser Ergänzung bei einem „knappen Dutzend“ Gegenstimmen in überwältigendem Masse zu. Unter den ca. sieben Votanten zu diesem Geschäft äusserte sich niemand ablehnend.

Der Gemeinderat wurde damit auch ermächtigt, die anstehenden juristischen Auseinandersetzungen um diverse Klärungen durchzufechten.

(Näheres unter www.staefa.ch)

Hergiswil/NW: Am 17. Juni 2007 hatten die Hergiswiler Stimmberechtigten folgende Frage zu beantworten: „Wollen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dass der Gemeinderat Bauten und Parzellen im Eigentum der politischen Gemeinde Hergiswil für den Bau von Mobilfunkantennen zur Verfügung stellen kann?“ 64 % antworteten mit Nein und 36 % mit Ja. Die Stimmbeteiligung lag bei 42.34 %. (Gigaherz, 18.6.07)

Fortsetzung folgt 

Von Hans-U. Jakob

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