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1. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide

1. Liste der mutigen Kommunal- und Gerichtsentscheide

zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, von einem unserer Vereinsmitglieder am 25.3.03

Trotz völlig korrupter, bundesgerichtlich geschützter gesetzlicher Regelungen gibt es immer wieder mutige Gemeinden und untere Gerichtsinstanzen, die sich dem Diktat der Mobilfunk-Barone nicht beugen, sondern dem Schutz derer, die sie gewählt haben, den Vorrang geben.

Im Jahr 1999

Der Gemeinderat von Bubikon/ZH lehnt den Bau einer Mobilfunkanlage der Firma Orange SA auf dem alten Schulhaus ab, da sich die Anhaltspunkte für gesundheitliche Schädigungen durch solche Sendeanlagen mehren. (Zürcher Oberländer, 17. 3.1999)

Der Gemeinderat von Fehraltorf/ZH verweigert die Bewilligung für den Bau einer Mobilfunkantenne der Firma Orange SA aus Gesundheitsgründen. (ZO, 2.7.99)

Der Gemeinderat von Unterentfelden/AG lehnt den Bau einer geplanten Natelantenne ab. (Aargauer Zeitung, 16.9.99)

Der Gemeinderat von Bubikon/ZH verweigert der Firma Orange SA, gestützt auf das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes, die Bewilligung für den Bau einer Mobilfunkantenne beim Bahnhof. (ZO, 23.9.99)

Der Kanton Genf erlässt von sich aus ein Reglement, in dem auch für private Balkone und Terrassen die 10x strengeren Anlagegrenzwerte gelten, da sie diese Orte – im Unterschied zum Bundesrat – ebenfalls als Orte mit empfindlicher Nutzung betrachtet.

Im Jahr 2000

Der Gemeinderat von Küttigen/AG lehnt im Mai 2000 die Erstellung einer Mobilfunkantenne ab, weil ihm die Gesundheit der Bevölkerung am Herzen liegt. (Rundbrief, Juni 2000)

In Zuzgen/AG hat die Swisscom ihr Antennen-Baugesuch zurückgezogen, nachdem im Juni nebst der Bevölkerung auch der Gemeindeammann befand, man müsse nicht in den Häusern mobil telefonieren können. Es könne jedem zugemutet werden, dafür ins Freie zu treten. (Rundbrief, Juni 2000)

Der Gemeinderat von Thalwil/ZH lehnt den Bau einer Mobilfunkantenne auf dem Werkhof ab. (TA, 29.8.2000)

Im Jahr 2001

Mönchaltdorf/ZH: Im Juni lehnte der Gemeinderat das Gesuch der Orange SA.- ab, eine bestehende Mobilfunkantenne auf UMTS aufzurüsten.
Begründung: Es sei nicht bewiesen, dass die Strahlung, welche eine solche Antenne verströme, unschädlich sei. Ausserdem würde das Aufmotzen der Antennenanlage kein Grundbedürftnis decken. (Zürcher Oberländer 8.8.03)

Die Gemeindeversammlung von Vella/GR lehnt am 24. August 2001 den Bau einer von Sunrise am Rand der Landwirtschafts-Schutzzone geplanten Mobilfunk-Anlage mit 55:0 Stimmen ab(!) ( Info-Blatt der Bürgerwelle Schweiz)

In Siat/GR wurde eine von der Firma Orange SA geplante Mobilfunkantenne mittels Sammeleinsprachen mit ca. 90 Unterschriften (von 144 Stimmberechtigten) im Sommer 2001 gebodigt. (Infoblatt der Bürgerwelle Schweiz)

Der Gemeinderat von Wängi/TG lehnte – entgegen dem Entscheid des Amtes für Raumplanung des Kantons Thurgau – ein Gesuch der Firma Orange SA um Aufrüstung einer bestehenden Mobilfunkantenne für den UMTS-Betrieb aus gesundheitlichen Bedenken ab. (Gigaherz, 27.11.01)

Der Gemeinderat von Dornach/SO lehnt den Bau weiterer Mobilfunkantennen strikte ab. (Rundbrief der Schweiz. IG Elektrosmog-Betroffener, Dezember 2001)

Der Gemeinderat von Triesen/FL lehnt den Bau einer Mobilfunkantenne ab, da er die Schädlichkeit des Mobilfunks als erwiesen erachtet und sich bei seinem Entscheid auf das Urteil des österreichischen Bundesgerichts im Fall W.-D. Rose stützt. Dieses hatte letzterem ausdrücklich erlaubt, seine Aussagen zur Schädlichkeit des Mobilfunks weiterhin zu verbreiten, da die klagende Mobilfunk-Betreiberin Max.Mobil nicht im Stande war, das Gegenteil zu beweisen. (Rundbrief, Dez. 2001)

Im Jahr 2002

Das Genfer Kantonsgericht entschied zu Gunsten der Einsprecher und gegen die Errichtung einer Mobilfunkantenne in der Gemeinde Avusy/GE. (Rundbrief, Feb. 02)

Die Gemeinde Genestrerio/TI lehnt an einer Urnen-Abstimmung den Bau einer Mobilfunkantenne auf dem Gemeindegebiet ab. (Gigaherz, 16.2.02)

Die Burgergemeinde von Biezwil/SO hat in einer Abstimmung die Zurverfügungstellung von Land für eine Mobilfunkanlage beim Schützenhaus verweigert. (Rundbrief, Mai 02)

Der Stadtrat von Bülach/ZH lehnt die Errichtung einer Mobilfunkanlage durch die Firma Orange SA auf einem städtischen Grundstück bei der Stadthalle ab. (Rundbrief, Mai 02)

Der Gemeinderat von Hilterfingen/BE lehnt 2 Baugesuche für die Errichtung von Mobilfunkantennen durch die Firma Orange SA ab, „da sich gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Elektrosmog ergeben könnten.“ (Rundbrief, Mai 02)

In Küttigen/AG wurde nach einem Augenschein durch das zuständige Gericht der Bau einer Mobilfunkanlage wegen Beeinträchtigung des Ortsbildes abgelehnt (!). (Rundbrief, Mai 02)

Der Gemeinderat von Gossau/ZH lehnt im Mai das Baugesuch der Swisscom AG für den Bau einer Mobilfunk-Sendeantenne im Ortszentrum ab, da „die dort lebenden Menschen einer erheblichen und gesundheitsschädigenden Strahlenbelastung ausgesetzt würden.“ (ZO vom 25. Jan. 2003)

Die Gemeinde Oberhofen/BE lehnt den Bau einer Mobilfunkantenne ab wegen Verletzung des Denkmalschutzes (!). (Rundbrief, Juni 2002)

Der Abt des Klosters Einsiedeln, zu dem auch das Napoleonschlösschen Sonnenberg bei Stettfurt/TG gehört, verweigerte der Firma Orange SA die Einwilligung, auf dem Schloss eine Mobilfunk-Anlage zu errichten mit der Begründung, er wolle diesen Ort als Erholungsgebiet erhalten (!). (Rundbrief, Juni 2002)

Die Firma Orange SA wird verpflichtet, ihre illegal errichteten Mobilfunk-Anlagen in Biel, in La Neuveville und auf dem Hirschberg im Appenzell abzubrechen. (Gigaherz, 6.7.2002)

Die Gemeinde Egg/ZH begründet die Ablehnung der Errichtung einer Mobilfunkantenne damit, dass anzunehmen ist, die Anlage habe auch innerhalb der eingehaltenen Immissions-Grenzwerte eine biologische Wirkung auf Mensch und Umwelt (!) (Rundbrief, Nov. 2002)

Die Gemeinde Maur/ZH lehnt ein Mobilfunk-Antennenprojekt ab wegen der Nähe zu einer Kinderkrippe. (Rundbrief, Nov. 2002)

Die Gemeinde Seengen/AG lehnt ein Mobilfunk-Antennenprojekt aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab. (Rundbrief, Nov. 2002)

Die Burgerversammlung der Gemeinde Wahlern (Schwarzenburg/BE) hat mit über 80 % der Stimmenden am 23. November 2002 beschlossen, dem Mobilfunk-Betreiber Sunrise kein Land zum Betrieb einer Mobilfunk-Basisstation zur Verfügung zu stellen. (Gigaherz, 24. Nov. 2002)

Der Gemeinderat von Grüningen/ZH lehnt den Bau einer Mobilfunk-Antenne ab zwecks vorsorglicher Vermeidung einer elektromagnetischen Belastung der Bewohner/innen. (Rundbrief, Nov. 2002)

Der Gemeinderat von Volketswil/ZH lehnt den Bau einer Mobilfunkantenne ab, da er damit kein gesundheitliches Risiko für die Bewohner/innen eingehen will. (Rundbrief, Nov. 2002)

Der Gemeinderat von Fehraltorf/ZH lehnt den Bau einer Mobilfunkantenne aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab. (Rundbrief, Nov. 2002)

Die Gemeinde Belp/BE steht im Prozess gegen Swisscom, da gemeinsam mit rund 650 Einwohner/innen, der Gemeinderat sowie die Baukommission der Gemeinde eine grosse, von Swisscom geplante Mobilfunk-Antenne in ihrem Säget-Quartier nicht hinnehmen will. (Gigaherz, 24. Nov. 2002)

Die Gemeindeversammlung von Zunzgen/BL hat den Gemeinderat verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Bau einer Mobilfunk-Anlage durch die Firma Orange SA auf der Garage Stauffenegger zu verhindern. (Gigaherz, 24. November 2002)

In der Gemeinde Muri-Gümligen/BE ist beabsichtigt, die Gemeinde-Ordnung so zu ändern, „dass die Errichtung neuer sowie die Erweiterung und Verstärkung bestehender Mobilfunk-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden“ in die Kompetenz der Stimmberechtigten fällt. (Gigaherz, 13. Dez. 2002)

Das Appellationsgericht der Stadt Basel hat in zwei Fällen Beschwerden gegen geplante Mobilfunkantennen der Firma Orange SA gutgeheissen, indem sie private Balkone, Terrassen und Kinderspielplätze als Orte mit empfindlicher Nutzung bezeichnete und damit der viel strengeren Grenzwertsetzung unterstellte.

Im Jahr 2003

Der Gemeinderat von Weisslingen/ZH lehnt den Bau einer Mobilfunk-Antenne der Firma Orange SA aus Gründen der Einordnung in die ländliche Umgebung ab. (Zürcher Oberländer, 24. Jan. 2003)

Der Gemeinderat von Lugano-Paradiso/TI genehmigt aus Gründen des Gesundheitsschutzes keine Mobilfunk-Antennen. (Rundbrief, Febr. 2003)

Gossau/ZH: Nachdem der negative Entscheid des Gemeinderates gegen den Bau einer Mobilfunkanlage der Swisscom AG im Dorfzentrum durch die Baurekurskommission des Kantons Zürich aufgehoben wurde, rekurriert nun der Gemeinderat seinerseits beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich; unter anderem, weil „die Grenzwerte weitgehend willkürlich festgelegt worden sind“ und „weil es nicht nötig ist, im stark bewohnten Gebiet des Ortszentrums im Umkreis von ca. 100 m nebst einer bestehenden Mobilfunk-Sendeanlage der Firma Orange SA auch noch eine von der Swisscom AG zu betreiben.“ (ZO 25. Jan. 2003)

Wil/SG: Die Baukommission der Stadt Will hat das Baugesuch der Fa. Orange SA für die Erstellung einer Telekommunikationsanlage in der dreigeschossigen Wohn-Gewerbe-Zone an der Konstanzerstrasse 71 abgelehnt, da „die Berechnungen (der Strahlenbelastungen) nicht gemäss den Vollzugsempfehlungen (des BUWAL) vorgenommen wurden“ und weil „das Wohlbefinden und die Wohnqualität der angrenzenden Wohnquartiere eingeschränkt würde, zumal die Antenne von allen Seiten sehr gut einsehbar wäre und in unmittelbarer Nähe bzw. inmitten bestehender Wohnquartiere zu stehen käme.“ (St. Galler Tagblatt, 12. März 2003)

Hittnau ZH: Der Gemeinderat begründet die Verweigerung einer Baubewilligung für das Aufstellen einer Basisstation für Mobilfunk in Oberhittnau durch die Orange SA.- mit möglichen gesundheitlichen Schädigungen der Anwohner.
Der Gemeinderat sei den Hittnauern verpflichtet und müsse sich darum nach deren Willen richten. Und dieser Wille sei mit einer beim Gemeinderat eingereichten Petition mit 475 Unterschriften ganz klar geäussert worden. (Presseberichte 4.4.03)

Büsingen/D (Nähe Schaffhausen): Swisscom wollte auf dem Gemeindegebiet von Büsingen eine Mobilfunkantenne errichten. Nachdem sich viele besorgte Büsinger/Innen schriftlich und telefonisch beim Bürgermeister G.Lang gemeldet und auf die Gefahren hingewiesen hatten, die von der Strahlung einer solchen Antenne ausgeht, beschloss der Gemeinderat dem Baugesuch die Unterstützung zu entziehen. (Presseberichte 16.4.03)

Gurnigel BE: Nach der ersten Instanz lehnt nun auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Errichtung einer 30m hohen Mobilfunkantenne ab. Dies aus Gründen des Moor-Landschaftsschutzes und weil es hier nicht notwendig sei, mobil telefonieren zu können. (hört, hört!) Ein Skilift befindet sich immerhin in 750m Entfernung. (Presseberichte 5.5.03)

Appenzell: Die zuständige Standeskommission lehnt das Baugesuch für die Errichtung einer Mobilfunkantenne beim Bahnhof ab, da diese nicht als Baute betrachtet wird, die dem öffentlichen Interesse dient (hört, hört!) und daher in dieser Zone öffentlicher Bauten nicht zonenkonform ist. (Presseberichte 7.5.03)

Gossau ZH: Die Hochbaukommission des Gemeinderates gelangt an das Bundesgericht um eine Swisscom-Mobilfunkantenne im Ortszentrum zu verhindern.
Dies, weil die NIS-Verordnung des Bundesrates dem Umweltschutzgesetz widerspreche und weil die Messungen des BAKOM (CH-Bundesamt für Kommunikation) im österreichischen Salzburg ergeben hätten, dass es technisch und betrieblich möglich, sowie wirtschaftlich tragbar sei, ein Mobilfunknetz mit wesentlich geringerer Strahlenbelastung zu betreiben als dies von der Schweizerischen Verordnung zugelassen werde. Bemerkung Gigaherz: Die Messungen belegen das tatsächlich, das BAKOM behauptet trotzdem das Gegenteil.
(Presseberichte 11.7.03)

Mönchaltorf ZH: Der Gemeinderat lehnt das Baugesuch der Swisscom ab, deren Mobilfunkantenne in der Langmatt auf UMTS hochzurüsten. Dies mit derseben Begründung wie bei Orange im Jahr 2001: „Das Aufmotzen einer Antenne in nur 37m Entfernung zu einer Wohnüberbauung kommt nicht in Frage.“ (Presseberichte 8.8.03)

Wolfhalden AR: Der Gemeinderat weist das Gesuch von Orange SA ab, am Altersheim Wünschbach Mikrozellen (versteckte Antennen) für den Mobilfunk anzubringen. Dies sei weder mit den Interessen der Pensionär/Innen noch mit denjenigen der Gemeinde als Betreiberin des Heimes vereinbar. (Presseberichte 15.9.03)

Oberentfelden AG: Der Gemeinderat lehnt das Baugesuch der Swisscom für eine Mobilfunkantenne auf dem Gebäude der Top-Tip von CooP ab. Die Ablehnung erfolge auf Grund der zahlreichen Einsprachen aus gesundheitlichen Gründen. (Presseberichte 20.9.03)

Wuppenau TG: Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau lehnt, auf die Beschwerde von zahlreichen Anwohnern hin, gleich 2 Antennenstandorte von Orange in der Nähe eines Schulhauses ab. Kiesgrube und Wald seien als Standort nicht zonenkonform und das öffentliche Interesse an der Anlage sei nicht vorhanden. (Presseberichte 20.9.03)
Au SG: Der Gemeinderat stellt sich hinter die 80Einsprecher/Innen und lehnt das Baugesuch der Orange SA.- für eine Mobilfunkantenne auf der Firma Paul Schilling ab.
Das Bauprojekt sei zwar zonenkonform und erfülle die zur Zeit umweltschutzrechtlichen Voraussetzungen bezüglich der Strahlung, doch unter dem Aspekt der Vorsorge könne das Projekt nicht bewilligt werden. (Presseberichte)

Wolfhausen ZH: Der Gemeinderat Bubikon verweigert der Sunrise AG.- die Baubewilligung für einen Mobilfunkmasten auf der Zimmereihalle der Karl Wey AG, weil die Bestimmungen der sogenannten NIS-Verordnung nicht eingehalten seien. Hoffentlich haben die richtig gerechnet. (Presseberichte)

Nunningen SO: Das Solothurner Baudepartement hat einem Antennenprojekt der Sunrise die Zustimmung verwigert. Nachdem sich Einwohner/Innen mit zahlreichen Einsprachen und Unterschriften gewehrt hatten, entschied das Baudepartement, es handle sich um einen Standort in der Juraschutzzone und eine Ausnahme sei unter diesen Umständen nicht gerechtfertigt. (Presseberichte 0ktober 03)

Genève-Saconnex: Das ansonsten völlig mobilfunkfreundlich eingestellte Bundesgericht lässt am 18.11.03, wie ein Blitz aus heiterem Himmel, eine Abbruchmannschaft auffahren und 3 Antennen von einem Gebäudedach holen. Weshalb dem Bundesgericht der Geduldsfaden gerissen ist, weiss indessen noch niemand. Zwei Varianten stehen im Vordergrund
Var.1: Sunrise hatte heimlich die Sendeleistung um mindestens Faktor 4 erhöht.
Var.2: Die Mietzinsminderung eines ganzen Quartiers um 30% infolge Mobilfunkstrahlung wurde gutgeheissen.

Horw LU:Der Gemeinderat verfügt: „Die gesundheitliche Vorsorge in der Gemeinde Horw ist wichtiger, als der aus der Sicht der Mobilfunkbetreiber optimale geographische Antennenstandort und dessen Erweiterung.“ Und lehnt deshalb ein Baugesuch für eine Hochrüstung der Antenne in der Nähe von Schulen und Altersheim ab, obschon die Grenzwerte eingehalten sind.

Rheinau ZH: Der Gemeinderat verfügt: „Antennenstandorte auf Grundstücken die der Gemeinde gehören, müssen jeweils von der Gemeindeversammlung genehmigt werden.“ Ob die Gemeindeversammlung „JA“ sagt, ist sehr fraglich.

Steckborn/TG: Die vor 4 Jahren durch die Swisscom AG provisorisch in Betrieb genommene und seither stark umstrittene Kommunikationsanlage, ein
sogenannter „mobiler Natel-D-Container“ beim Schützenhaus, muss geschlossen
und abgebrochen werden. „Die nachträgliche Baubewilligung … wird
verweigert“. Dies beschloss das Departement für Bau und Umwelt (DBU) laut
ihrem Schreiben vom 18. Dezember 2003. Gemäss Stadtammann Thomas Baumgartner
würde der Stadtrat damit die gesundheitlichen Interessen der Anwohner/Innen höher gewichten als die „Abdeckungsphilosophie der Swisscom AG“.
(St. Galler Tagblatt, 20. Dezember 2003)

Pratteln BL: Nach der Auffassung des Kantonsgerichts BL müssen Mobilfunkantennen als Dachaufbauten betrachtet werden, die dem Zonenrecht der Gemeinden entsprechen müssen.
Die einschlägige Zonenordnung von Pratteln enthalte klare Vorschriften für Dachaufbauten, erklärte Kantonsrichter Stefan Schulthess in seinem Referat.
Der vorgesehene Standort der Orange-Antennenanlage liegt in der Wohnzone W3, wo drei Vollgeschosse und ein zusätzliches Attikageschoss gestattet sind. Dachaufbauten seien in dieser Zone überhaupt nicht zugelassen, erläuterte das Kantonsgericht.
Eine Bewilligung der Mobilfunklantenne komme deshalb allein schon aus zonenrechtlichen Gründen nicht in Frage. 18.12.03

Gurnigel/BE: Nach der ersten Instanz lehnte nun auch das fünfköpfige Verwaltungsgericht des Kantons Bern im April einstimmig das Baugesuch der Orange SA für die Errichtung einer 30 Meter hohen Mobilfunk-Sendeanlage ab. Dies aus Gründen des Moor-Landschaftsschutzes und weil es hier nicht notwendig sei, das Mobiltelefonieren zu gewährleisten. (Rundbrief der IG 5. Mai 2003)

Au/SG: Der Gemeinderat stellt sich hinter 80 Einsprecher/innen und lehnt das Gesuch für den Bau einer Mobilfunk-Antenne der Firma Orange Communications SA auf dem Gebäude der Firma Paul Schilling AG ab.
Das Bauprojekt sei zwar zonenkonform und erfülle die umweltschutzrechtlichen Voraussetzungen bezüglich elektromagnetischer Strahlung, doch unter dem Aspekt der Vorsorge könne das Bauvorhaben nicht bewilligt werden.

Heiden/AR: Die politische Gemeinde erhob ???nebst Pro Natura St.
Gallen-Appenzell???Einsprache gegen die geplante Errichtung einer
Mobilfunkantenne auf dem landschaftlich wertvollen und daher schutzwürdigen
Freudenberg.

Meilen/ZH: Gegen das von der Firma Orange Communications SA eingereichte Baugesuch für die Errichtung einer Mobilfunkantenne an der Toggweilerstrasse
(Landwirtschaftszone) wurden der Baubehörde rund 50 Begehren um die
Zustellung der baurechtlichen Entscheide sowie eine Petition mit über 700
Unterschriften eingereicht. Nachdem die zuständige kantonale Behörde der
Gesuchstellerin mitgeteilt hatte, dass für den vorgesehenen Standort keine
Bewilligung in Aussicht gestellt werden kann, zog die Firma Orange SA ihr
Baugesuch zurück. (Website der Gemeinde, 29. August 2003)

Balm bei Günsberg/SO: Mit Befremden nahm der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 17. November 2003 Kenntnis von der geplanten Errichtung einer
Mobilfunkantenne auf dem Sportplatz beim Schulhaus. Aus dem
Sitzungsprotokoll: „Da auch unsere Kinder davon betroffen wären, wird der
Gemeinderat eine Ueberprüfung bzw. Aufhebung dfieses Standorts beantragen.
In einem weiteren Schreiben sollen zudem die Einwohner/innen von Balm
gebeten werden, bei Anfragen von Mobilfunkantennen-Betreibern für Standorte
auf unserem Gemeindegebiet den Gemeindepräsidenten bzw. die
Gemeindeverwaltung zu informieren.“ (Sitzungsprotokoll vom 17. November
2003)

Gurnigel/BE: Gegen Ende Jahr wies nach dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern nun auch das Bundesgericht die Beschwerde der Firma Orange SA ab und
stellte sich damit gegen die Errichtung einer 30m hohen Mobilfunkantenne in
der Moorlandschaft Gurnigel/Gantrisch.
Nach Ansicht des Bundesgerichts würde eine solche Nutzung den Eigenheiten
und Bedingungen dieser „Moorlandschaft von besonderer Schönheit und
nationaler Bedeutung“ widersprechen. Zudem ist die Antenne für die tel.
Grundversorgung in der Moorlandschaft nicht erforderlich. (Zeitschrift
UMWELT d. BUWAL, Nr. 1/2004)

Horw/LU: Der Gemeinderat lehnt das Gesuch der Firma Sunrise ab, ihre
bestehende GSM-Mobilfunkantennenanlage auf UMTS auszubauen. In der
Begründung heisst es u. a., dass das „Gefahren- und Schädigungspotenzial
wissenschaftlich weder nachgewiesen noch ausgeschlossen ist“ und, dass der
Gemeinderat einerseits der Rechtsordnung verpflichtet sei, andrerseits aber
auch die Interessen der Einwohnerschaft wahren und jeden Schaden von ihr
abwenden müsse. Die gesundheitliche Vorsorge in der Gemeinde Horw sei wichtiger, als der
aus der Sicht der Mobilfunkbetreiber optimale geografische Antennenstandort
und dessen Erweiterung. (Gigaherz, 25. Dezember 2003 und K-Tipp, 5. Mai 2004)

Fortsetzung auf:
2. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)

Von Hans-U. Jakob

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