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5G: Neue Standesinitiative aus dem Kanton Genf

Nach dem Kanton Neuenburg fordert nun auch der Kanton Genf mittels einer Standes-Initiative ein Moratorium für den Aufbau der 5G-Netze in der ganzen Schweiz.

Bild: Jet d’eau im Seebecken von Genf. Wann entstopfen auch Deutsch-Schweizer Kantone ihre Leitung?

Eine Standes-Initiative kann durch die Stimmen-Mehrheit des Grossen Rates (Kantonsrat) eines Kantons vor den Nationalrat und Ständerat in Bern gebracht werden, wo dann darüber debattiert und abgestimmt werden muss.

von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, Ostermontag 13. April 2020

Was will die Standes-Initiative aus Genf genau?
Die 3 Forderungen lauten:
– ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes in der Schweiz zu verhängen;
– in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein nationales Funkwellen-Kataster ins Leben zu rufen;
– bei der Planung der Netzabdeckung die Stellungnahmen der betroffenen Kantone und Gemeinden einzuholen und zu berücksichtigen.

So erfreulich ein Moratorium gegen 5G auch tönen mag, aber die Forderungen aus Genf sind leider reichlich unklar.
Was ist gemeint mit dem 5G-Millimeterwellen Netz? Der zur Zeit mit Hochgeschwindigkeit vorangetriebene Aufbau des 5G-Netzes mit adaptiven Antennen mit ihren 32-, 64-, und 81-Beams für das sogenannte Beamforming und der damit verbundenen höchst gesundheitsschädigenden scharfen Pulsierung im Bereich von Millisekunden, läuft auf Frequenzen zwischen 3400 und 3600Megahertz und das sind Wellenlängen um 85mm. Schlaumeier unter den 5G-Freaks könnten nun auf die Idee kommen, das seien noch gar keine Millimeterwellen, sondern Centimeterwellen und in den Parlamenten entsprechend argumentieren.

Wurden die Genfer Grossrätinnen und Grossräte von fachkundigen, falschen Beratern hereingelegt?
Laut der Begründung zur Standes-Initiative könnte man nämlich meinen, 5G beginne erst bei 15 Gigahertz (15000Megahertz)und das ist völliger Unsinn. Das unheimlich stark im Millisekunden gepulste Beamforming auf sogenannt adaptiven 5G-Antennen läuft zur Zeit ab 3400MHz (3.4Gigahertz).
Schade für die viele Arbeit, welche sich Genfer Politikerinnen und Politiker da gemacht haben.

Und was ist mit einem kantonalen Funkwellen-Kataster gemeint?

Klar und deutlich dagegen ist dann die dritte Forderung, dass bei der Planung von Funknetzten die Stellungnahmen der Gemeinden und Kantone einzuholen und dann auch zu berücksichtigen seien. Bravo! Das war ja längst fällig.

Sehr schön dann auch die weitere Begründung:
Zitat: Die im Auftrag des UVEK angefertigte Studie „Mobilfunk und Strahlung“ erachtet es jedoch als ausreichend bewiesen, dass es in Ruhe- und Schlafphasen Auswirkungen auf die Hirnwellen hat, wenn der Kopf hochfrequenter Strahlung ausgesetzt ist. Alexander Reichenbach, Chef der Sektion Nichtionisierende Strahlung beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat in den Medien anerkannt, dass die Strahlung in den für den Mobilfunk genutzten Frequenzen bereits heute zu einer Erhitzung von Stoffen führen kann. Doch es geht nicht nur um die Hitzeentwicklung, sondern namentlich um die möglichen Zellveränderungen, die unbedingt in klinischen und epidemiologischen Studien eingehend untersucht werden müssen. Es ist anerkannt, dass die Strahlen bereits unterhalb der gesetzlichen Strahlengrenzwerte krebsfördernd sein und physiologische Auswirkungen auf das Gehirn haben können. Dies wäre mit 5G und der weiteren Häufung von Strahlung wahrscheinlich noch problematischer.
Die möglichen Risiken sind bekannt, aber noch nicht ausreichend untersucht. Die von den Bundesbehörden eingesetzte Arbeitsgruppe war nicht in der Lage, überzeugende Antworten zu den Auswirkungen von 5G auf lebende Zellen und die menschliche Gesundheit zu liefern.
Sie hat deshalb keinerlei Empfehlungen hinsichtlich einer allfälligen Änderung der Strahlengrenzwerte in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ausgesprochen.
Zudem wurde die Unabhängigkeit dieser Expertengruppe infrage gestellt: Rund 20 Fachleute äusserten in einem Schreiben ihre Bedenken angesichts möglicher Interessenbindungen einiger Mitglieder dieser Gruppe zu Unternehmen aus dem Bereich der drahtlosen Kommunikation. Der Verband „Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz“ wiederum befürchtet, dass der Bericht der Expertengruppe lediglich dazu dient, die anstehende Anhebung der Strahlengrenzwerte zu rechtfertigen, gegen die er sich vehement ausspricht. Ende Zitat.
Vergleiche mit: https://www.gigaherz.ch/5g-swisscom-chef-schaeppis-traenen-am-wef/
und
https://www.gigaherz.ch/5g-der-vergleich-zu-chlorothalonil/
und unbedingt lesen:
https://www.gigaherz.ch/5g-explosives-aus-dem-bafu/

Ausgelöst wurde die Genfer Standes-Initiative durch den ungebremsten Aufbau eines vorgetäuschten 5G-Netzes im Kanton Genf mittels sogenannten 5G-wide Antennen im sogenannten Bagatellverfahren, ohne dafür Baubewilligungen einzuholen. Was inzwischen von der Kantonsregierung auch untersagt wurde.
https://www.gigaherz.ch/5g-beschiss-hat-viele-namen/
Und
https://www.gigaherz.ch/5g-der-bluff-mit-den-2000-antennenstandorten/

Ältere erfreuliche Nachrichten aus Genf erfahren Sie hier:
https://www.gigaherz.ch/5g-vollbremsung-im-kanton-genf/

Für den gesamten Text der Standes-Initiative aus Genf können Sie hier klicken

Von Hans-U. Jakob

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