15160 Unterschriften gegen die Antennenflut
Der Probelauf für ein Referendum gegen die Teilrevision des Fernmeldegesetzes ist geglückt. Das angestrebte Ziel, innerhalb von 2 Monaten 10’000Unterschriften unter die Vernehmlassung setzen zu können, wurde mit 15’160 weit übertroffen. Herzliche Gratulation an den Verein Schutz-vor-Strahlung., welcher die Organisation dieser Aktion übernommen und mit Bravour durchgeführt hat. Gigaherz.ch musste sich dabei lediglich als Trittbrettfahrer beteiligen.
Kurz vor Mittag des 31.März wurden die Unterschriften dem für die Vernehmlassung zuständigen Bundesamt für Kommunikation, an der Zukunftsstrasse 44 in Biel übergeben.

Bild oben: Für die «Zeremonie» hatten sich zuvor ca. 50 Mitstreiterinnen und Mitstreiter im Park beim Kongresshaus versammelt um die Pakete mit den Unterschriftenbogen in einem kurzen Protestmarsch an die Zukunftsstrasse 44 zu befördern. Einen vollständigen Bericht dazu gibt es unter: https://schutz-vor-strahlung.ch/news/15160-unterschriften-eingereicht/
Die 15’161ste Unterschrift stammt von Hansueli Jakob, welcher eine eigene Vernehmlassung eingereicht hat, die unseren Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten werden soll
An das Bundesamt für Kommunikation
Zukunftsstrasse 44, Postfach 256
2501 Biel
Betrifft: Vernehmlassung zur Aenderung des Fernmeldegesetzes
Nachstehend beschränken wir unsere Vernehmlassung auf die Rubrik Allgemeine Bemerkungen.
Verfasser:
Hansueli Jakob
Leiter der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch
der Schweizerische Interessengemeinschaft
Elektrosmog-Btroffener
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Mitte Dezember 2025 in die Vernehmlassung geschickten Änderungen des Fernmeldegesetzes, stellen meines Erachtens den Höhepunkt einer Reihe bereits erfolgter hinterlistiger Aushöhlungen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung dar.
Die Einführung eines Korrekturfaktors bei adaptiven Sendeantennen im Jahr 2021 sowie die spätere Anpassung der Vollzugsempfehlungen im Jahre 2024, betreffend der maximalen Abschwächungsfaktoren aus der Richtungs-dämpfung von 15 auf 30dB, haben ihr Ziel, das Baubewilligungsverfahren für Mobilfunk Sendeanlagen zu beschleunigen, nicht erreicht.
Im Gegenteil, als die Bevölkerung dem offensichtlichen Schwindel mit dem Korrekturfaktor auf die Schliche kam, steigerte sich die Anzahl der Einsprachen auf den Bauämtern der Gemeinden um das 10-Fache. Und als das Bundesgericht bestimmte, solche Änderungen seien zu perfide, um als Bagatell-Änderung behandelt zu werden und seien deshalb in einem ordentlichen Baugesuch neu aufzulegen, nochmals um das 10-Fache. Ein Schuss der im wahrsten Sinne des Wortes nach hinten losging. Landesweit mussten über 3000 Baugesuche für Mobilfunk-Sendeanlagen zurück an den Start.
Ähnliches bahnt sich nun bei der Anpassung der Vollzugs-empfehlungen, betreffend der maximalen Abschwächungs-faktoren, an. Die Bevölkerung merkt auch hier jetzt nach und nach, auf welch üble Art sie übertölpelt wurde. Um nicht nochmals in einem solchen Desaster zu landen, soll jetzt der Bevölkerung mit der vorgesehenen Änderung des Fernmeldegesetzes das Recht auf Einsprachen entzogen werden.
Das heisst, die Baubewilligung soll durch eine Betriebsbewilligung ersetzt werden.
Haben die Mobilfunkbetreiber einmal einen geldgierigen Immobilienbesitzer gefunden, welcher sein Hausdach oder einige Quadratmeter seines Bodens für den Bau einer Sendeanlage vermietet, dürfen sie sofort mit dem Bau beginnen. Während der Bauzeit prüft das kantonale Amt für Umwelt das Standortdatenblatt, und erteilt, falls der Anlage-Grenzwert nach NISV an kritischen Punkten rechnerisch eingehalten ist, die Betriebsbewilligung.
Die Mobilfunkbetreiber dürfen dann die bereits gebaute oder hochgerüstete Anlage ohne Einspracheverfahren und ohne jegliche Anhörung der Anwohnerschaft in Betrieb nehmen.
Sollten Anwohnende von der Sache Wind bekommen und etwa dagegen vorgehen wollen, könne innert 30 Tagen beim Verwaltungs- oder Kantonsgericht Beschwerde geführt werden (Kostenrahmen Fr. 4000-6000) Die technischen Standortdatenblätter könnten grosszügigerweise beim Bundesamt für Kommunikation in Biel bezogen oder abgerufen werden. Eine aufschiebende Wirkung sei jedoch der Beschwerde zum Vorneherein entzogen.
Das althergebrachte Einspracherecht soll nur noch für Einwände gegen den Ortsbild- und Denkmalschutz zum Zug kommen. Da sich 95% aller Einsprechenden auf gesundheitliche- sprich strahlungstechnische Aspekte berufen, dürfte dieses praktisch abgeschafft sein.
Hier noch zu behaupten, damit seien die Rechte der Bevölkerung nach wie vor gewahrt, tönt da wie blanker Hohn.
Die angekündigte Verbesserung des sogenannten Qualitätssicherungssystems macht das Ganze nicht besser.
Der Unfug, mit welchem sich zur Zeit das Bundesgericht zufrieden gibt, besteht aus folgenden höchstrichterlich gutgeheissenen Schritten:
Einmal pro 24 Stunden überprüfe eine softwareseitige Prüfrutine in den Steuerzentralen (während einer Sekunde) die eingestellten Sollwerte der Sendeparameter. Und während der restlichen 86’399 Sekunden des Tages dürfen sie dann das, was ihnen gerade passt. Allfällige Überschreitungen während dieser einzigen Sekunde des Tages, würden in ein Fehlerprotokoll übertragen, welches den kantonalen und städtischen NIS-Fachstellen alle 2 Monate per elektronischer Postkarte zugestellt würde. Zudem handelt es sich um eingestellte Soll-Werte für die Sender und nicht etwa um den Ist-Wert der Strahlung bei der Anwohnerschaft.
Auch wenn das Bundesgericht diesen Unfug schon mehrmals gutgeheissen hat, wird dieser dadurch nicht brauchbarer.
So lange keine lückenlose Dauerüberwachung der Sendeparameter während 24 Stunden am Tag mit Interventionszeiten von weniger als 60Minuten stattfindet, ist und bleibt das QS-System ein nutzloser Papiertiger.
Hier noch zu behaupten, damit seien die Rechte der Bevölkerung auf Schutz ihrer Gesundheit nach wie vor gewahrt, tönt auch da wie blanker Hohn.
Wozu ist diese Revision des Fernmeldegesetzes eigentlich gedacht:
6G ist im anrollen. Die Schweizer Mobilfunkbetreiber benötigen zu dessen Ausstrahlung landesweit neben den bestehenden 20’000 mindestens weitere 40’000 (vierzigtausend) zusätzliche Antennenstandorte.
Die Gründe:
Das geplante superschnelle 6G-Netz – es soll noch einmal 100mal schneller als 5G werden – funktioniert ausschliesslich nur mit Millimeterwellen. Der vorgesehene Frequenzbereich liegt zwischen 24 und 71 Gigahertz. Das sind Wellenlängen zwischen 12.5 und 4.2 mm. Damit lassen sich laut ersten Versuchen lediglich Reichweiten zwischen 100 und 300 Metern erreichen. Und mit so kurzen Wellen lassen sich Hauswände nur noch mit extrem starken Sendeleistungen mit einem Sender direkt vor der Haustüre durchdringen.
Des Weiteren soll 6G Latenzzeiten im Bereich von Millionstel-Sekunden ermöglichen. Latenzzeit ist die Zeit welche ein Funksignal vom Sender zum Empfänger und wieder zurück benötigt. Millionstel-Sekunden, 1000mal kürzer als Millisekunden, entsprechen praktisch der Echtzeit. Solche Geschwindigkeiten lassen sich nur mit besagten Millimeterwellen erreichen. Und die Implementierung dieser Technologie erfordert in der Schweiz zu den bereits bestehenden 20’000 Mobilfunk-Antennenstandorten nochmals mindestens 40’000 zusätzliche.
Abschliessend lässt sich sagen, ohne Abschaffung des Einspracherechts, wie dies die Änderungen des Fernmeldegesetzes vorsehen, ist die in 2 Jahren geplante Einführung der 6G-Technologie gar nicht möglich.
Wegen der landesweit tausenden von unerledigten Einspracheverfahren gegen 5G Sendeanlagen, fehlen den Mobilfunkbetreibern zur Zeit von den angestrebten 26’000 immer noch 6000 Antennenstandorte.
Diese Verzögerung auf das kommende 6G umgesetzt, wären in der Schweiz nach der Einführung von 6G, die Tech-Giganten längstens bei 7G oder 8G angelangt.
FAZIT: Wir haben Euch bis in den hintersten Winkel durchschaut. Also lasst es bleiben.
Das bisherige Einspracherecht war immerhin ein Sicherheitsventil, um bei Wutbürgern etwas Dampf abzulassen.
Bildlich ausgedrückt: Das Sicherheitsventil eines Dampfkessels zuzuschweissen, auf welchem Sie selber sitzen, zeugt nicht gerade von besonderer Intelligenz!
Literaturhinweis: https://www.gigaherz.ch/6g-und-millimeterwellen/


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