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5G: Der Vergleich zu Chlorothalonil

Der Bundesrat verbietet den Schweizer Bauern und Gärtnern ab 1. Januar 2020 Pflanzenschutzmittel zu verwenden, welche den Wirkstoff Chlorothalonil enthalten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieses krebserregend ist. Wollte man Mobilfunkstrahlung den gleichen Kriterien unterstellen, müssten in der Schweiz am 1.1.2020 die Mobilfunknetze abgeschaltet werden.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 18.12.2019

Aus der Pressemitteilung des Bundesrates:
Die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergab, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Zudem teilt das BLV die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss. Es bestehen Hinweise für eine Gesundheitsgefährdung falls diese Stoffe ins Grundwasser gelangen.

Das BLV entzieht daher mit sofortiger Wirkung die Verkaufserlaubnis für diese Produkte und verbietet deren Verwendung ab dem 1. Januar 2020. Ende Auszug aus der Pressemitteilung.

Weitaus dramatischer lautet die Beschreibung der Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlung im Bericht der bundesrätlichen Beratungsgruppe, «Mobilfunkstrahlung und Gesundheit» welcher am 29.11.2019 veröffentlicht wurde:
Auf Seite 57 dieses Berichtes befindet sich nämlich eine «wunderschöne» Grafik für welche Gesundheitsrisiken und Gesundheitsschäden Mobilfunkstrahlung verantwortlich ist.
mit ausreichend begründet ist dargestellt:
Die Veränderung der Hirnströme
Und mit begrenzt begründet sind dargestellt:
Hirntumore, krebsfördernd (im Tierversuch), verminderte Spermienqualität, Durchblutungsstörungen im Gehirn, Schädigung des Erbgutes (DNS), programmierter Zelltod, oxydativer Zellstress.

Logischerweise müsste der Bundesrat auch hier zum Schluss kommen, dass die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch die Arbeitsgruppe «Mobilfunkstrahlung und Gesundheit» ergab, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Wirkungsweisen dieser Strahlungsart keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Da diese Strahlung über den gesamten Luftraum verteilt wird und sich deren Auswirkungen, wie beim Trinkwasser, niemand entziehen kann. Der Bundesrat verbietet ab 1.1.2020 die Aussendung dieser Strahlungsart in den Schweizer Luftraum und aller damit verbundenen Anwendungen.

Doch weit gefehlt. Statt dessen, wird mit allen erdenklichen Tricks und Täuschungsmanövern versucht, die Strahlungsgrenzwerte noch um das 4-Fache zu erhöhen. Das heisst, von 5 auf 20V/m (Volt pro Meter). Was den Mobilfunkkonzernen erlauben würde bis 16 mal stärkere Antennen zu betreiben. Siehe https://www.gigaherz.ch/5g-die-woelfe-im-schafpelz/
Ohne diese «minime» Erhöhung sei die Einführung des fortschrittlichen Mobilfunkstandards 5G undenkbar und untrennbar damit verbunden auch die digitale Schweiz von Morgen.


Bild oben:
Seite 67 aus dem bundesrätlichen Bericht «Mobilfunk und Strahlung». Wenn man bedenkt, dass diese Auswertung von einer völlig mobilfunklastigen Arbeitsgruppe zusammengestellt wurde, muss befürchtet werden, dass alles in der Realität noch weitaus schlimmer ist.

Den gesamten 125-seitigen Bericht finden Sie unter: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2019/12/Bericht-der-bundesr%C3%A4tlich-verordneten-Arbeitsgruppe.pdf

Von Hans-U. Jakob

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