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Von allen guten Geistern verlassen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) will für Schwangere 100mal höhere, das heisst 100mal weniger wirksamere Grenzwerte einführen als für die Allgemeinbevölkerung.

Von Hans-U. Jakob

Schwarzenburg 31.1.2014

Das im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung von Bundesrat Johann Schneider-Ammann angesiedelte Staatsekretariat für Wirtschaft schickte Ende 2013 eine Anpassung für die seit 2001 bestehende Mutterschutzverordnung in die Vernehmlassung.

Diese soll wie folgt angepasst werden:

Art. 12) Arbeiten unter Einwirkung nichtionisierender Strahlung.

Ab Kenntnis einer Schwangerschaft bis zu ihrem Ende ist sicherzustellen, dass die Exposition gegenüber nichtionisierenden Strahlungen zu keinen Schädigungen für Mutter und Kind führt. Die Grenzwerte bestimmen sich nach dem jeweils geltenden Stand des Wissens und der Technik; die Referenzwerte gemäss Anhang sind als Mindeststandart in jedem Fall einzuhalten.

Nicht schlecht, könnte man meinen. Aber schlecht wird einem, wenn man die im Anhang dargestellten Mindeststandarts studiert. Sind es doch tatsächlich wieder die ICNIRP-Empfehlungen, wie sie vor dem Jahr 2012 bestanden. Es sind explizit wieder diejenigen Empfehlungen, von welchen sich die Schweiz bereits 12 Jahre zuvor, im Februar 2000, mit einer neuen NIS-Verordnung definitiv verabschiedet hat und mit der Einführung von bis zu 100mal tieferen (wirkungsvolleren) Grenzwerten, einen Markstein in Sachen Vorsorge gesetzt hat.

Die Grenzwerte nach Schweizerischer NIS-Verordnung sind zwar noch lange nicht über jeden Verdacht erhaben, aber immerhin bis um den Faktor 100 intelligenter als diejenigen der ICNIRP.




Induktionsherd_1.jpg<<<Bild links: Strahlungsbild einer im 8. Monat schwangeren Frau am Induktionsherd. Je heller die Farbe (gelb bis weiss), umso höher die Strahlung. Bild ITIS

Was soll das jetzt? Will das SECO etwa über die Hintertüre wieder den ICNIRP-Virus einschleppen.

Wer ist ICNIRP?   

Im erläuternden Bericht des SECO wird behauptet, die ICNIRP-Richtlinien seien international anerkannt und fänden verbreitet Anwendung. Das ist unzutreffend.

In ihrer unaufgefordert eingereichten, gepfefferten 6-Seitigen Vernehmlassung mit zahlreichen Beilagen, schildert Gigaherz die ICNIRP wie folgt:

Die ICNIRP ist international wohl eines der umstrittensten und fragwürdigsten Gremien. Die ICNIRP ist keine Behörde, sondern ein ganz gewöhnlicher Verein mit Sitz in Oberschleissheim bei München, welcher lediglich aus 14 höchst industriefreundlichen Mitgliedern besteht. Keine Regierung und kein Parlament der Welt besitzt die Möglichkeit, jemanden in die ICNIRP zu delegieren oder von dort abzuberufen. Die Mitglieder dieses Vereins wählen ihre Nachfolger jeweils selbst. Die ICNIRP verfügt somit über keinerlei demokratische Legitimation.

Die Story vom September 2001 über die Enttarnung der ICNIRP, von welcher während Jahren und Jahrzenten weltweit von verschiedenen Regierungen behauptet wurde, sie sei eine Unterorganisation der WHO und damit der UNO, ist einsehbar unter /die-icnirp-story-ein-privater-altherrenclub-haelt-die-welt-zum-narren/

Es ist doch bemerkenswert, fährt Gigaherz in ihrer unaufgefordert eingereichten Vernehmlassung fort, dass die Schweiz, das am dichtesten besiedelte Land Europas, notabene eine Industrienation, Magnetfeld-Grenzwerte infolge des zu hohen Krebs- und Leukämierisikos im Einflussbereich von Starkstromleitungen und Trafostationen gegenüber den ICNIRP-Richtlinien um den Faktor 100 (!) verschärft.  Im Hochfrequenzbereich wurden für das elektrische Feld 10mal schärfere Anlage-Grenzwerte festgelegt, was auf die Leistungsflussdichte in W/m2 gerechnet, wiederum den Faktor 100 ergibt.

Wie kommt das SECO nun dazu, ausgerechnet für schwangere Frauen, das heisst für ungeborene Kinder, wiederum dem privaten, industrienahen Miniaturverein ICNIRP mit 100mal höheren (das heisst, 100mal weniger wirkungsvolleren) Grenzwerten folgen zu wollen? Das ist nicht nur fahrlässig, sondern kriminell, sagt Gigaherz in ihrer Vernehmlassung. Und auch die von der ICNIRP vorgesehenen Grenzwerte für das Magnetfeld von Induktions-Kochherden im Bereich 3-100kHz seien mit 30,7Mikrotesla im Arbeitsbereich, gegenüber dem 1Mikrotesla-Wert in der zur Zeit geltenden Schweizerischen NIS-Verordnung, immer noch um Welten zu hoch.

Der Verein Gigaherz, die Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog betroffener beantragt deshalb die Änderung des Abs. 3 von Art. 12 der Mutterschutzverordnung wie folgt vorzunehmen:

 Ab Kenntnis einer Schwangerschaft bis zu ihrem Ende ist sicherzustellen, dass Mutter und Kind am Arbeitsplatz keiner höheren nichtionisierenden Strahlung ausgesetzt sind als 0.1Mikrotesla im Niederfrequenzbereich und 0.06V/m (Volt pro Meter) im Hochfrequenzbereich

Der Verein Gigaherz.ch ist überzeugt, dass das Manöver des SECO rein wirtschaftliche Gründe hat und wird daher alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen um zu verhindern, dass die ICNIRP-Werte als verbindliche Grenzwerte für das ungeborene Leben in die Mutterschutzverordnung integriert werden. 

Der komplette Wortlaut der Vernehmlassung von Gigaherz.ch wird auf dieser Internetseite eingestellt, sobald dieser von den zuständigen parlamentarischen Kommissionen zur Kenntnis genommen worden ist. Auch unaufgefordert eingereichte Vernehmlassungen werden dort bekanntlich diskutiert.

Weiterführende Links:

Zu Hochspannungsleitungen und Krebs sowie Leukämie

/so-beluegt-uns-die-krebsliga-schweiz/

/hochspannungsleitungen-und-krebs-1659/

Zur Strahlung am Induktionskochherd

/gigaherz-patent-bestaetigt/

Wer ist ICNIRP

/icnirp-oder-die-todesengel-von-oberschleissheim-d/

Zu Hochfrequenz körperfern

/belo-horizonte-ein-neues-reizwort-fuer-die-mobilfunkbetreiber/

/belo-horizonte-kein-schoener-horizont-fuer-die-mobilfunkbetreiber/

Zu Hochfrequenz körpernahe

/cefalo-studie/

/cefalo-studienkritik-zum-zweiten/

/zusammenhang-zwischen-hf-emf-und-boesartigen-hirntumoren/

/neue-forschungsberichte-bestaetigen-den-anstieg-des-hirntumorrisikos-durch-mobilfunkstrahlung/

Von Hans-U. Jakob

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