Geschichten aus einem langen Leben – Episode 1
Hansueli Jakob (88) befasst sich seit 38 Jahren mit Ursachen (Quellen) der Wirkung elektromagnetischer Feldstärken auf die menschliche Gesundheit. Er war auch Gründungsmitglied von Gigaherz.ch im Jahr 2000 und anschliessend während 24 Jahren Präsident dieses Vereins. Obschon die Mobilfunk-Lobby immer wieder von neuem ihr Rufmord-Kommando in München auf ihn loslässt, lässt er es sich nicht nehmen, hier die wichtigsten Episoden aus seinem langen, oft stürmischen Leben zu erzählen. Hier die prägende Episode Nr.1. Frei aus dem Gedächtnis erzählt. Auch wenn diese nicht der offiziellen staatlichen Geschichtsschreibung entspricht.
Publiziert bei Gigaherz.ch am 25. Juli 2026
Es muss in der ersten Hälfte der 90er Jahre gewesen sein. In Schwarzenburg oben bahnte sich wegen dem Kurzwellensender von Schweizer Radio International ein Volksaufstand an.
Jedermann-Mobilfunk noch weitgehend unbekannt, aber offensichtlich von der Funk-Industrie in geheimer Planung. Wegen den Vorgängen in Schwarzenburg nervös geworden, durften sich weder die Regierenden noch die Funkindustrie einen weiteren Störefried leisten. Zudem war das die Zeit des massenhaften Aufkommens der Mikrowellen-Kochherde. Wer etwas auf sich hielt, musste unbedingt so ein Ding in der Küche stehen haben. Vereinzelt wurde etwa schon gefragt, ob Mikrowellenstrahlung nicht etwa auch Funkstrahlung sei und in Schwarzenburg kenne man den Zusammenhang zwischen Krebs und Kurzwellen ja bereits.
Mitten in diese Nervosität hinein platzte Dr. Hans-Ulrich Hertel, seines Zeichens Direktor des Schweizerischen Milchverbandes und Gründer des Schweizerischen Ablegers des Weltfundamentes für Naturwissenschaften, mit der Meldung, er habe an 12 Probanden, alles Studenten, morgens Milch zu trinken gegeben, die im Mikrowellenherd aufgeheizt worden sei. Worauf bei 8 dieser 12 Probanden die selben Veränderungen im Blutbild zu sehen gewesen sein, wie diese im Frühstadium von Krebs vorkommen. Alles fein säuberlich publiziert im Journal Franz-Weber, verziert mit einem Bild eines Sensemannes.
Der Verband der Elektroapparate-Hersteller und Händler ortete Umsatzrückgänge beim Verkauf von Mikrowellen-Herden und verklagte Hertel auf Rücknahme und Unterlassung weiterer solcher Behauptungen und Verbreitung solcher Studien unter Androhung von Geldstrafen oder Zuchthaus.
Das war Hans-Ulrich Hertel so ziemlich egal. So kam es an einem kalten Vorfrühlings-Morgen im März 1993 zu jener skandalösen öffentlichen Gerichtsverhandlung vor dem Berner Handelsgericht, welche ich als Zuhörer mitverfolgen konnte.

Die Verhandlung sollte im 1. Obergeschoss des Obergerichts am Schanzenstutz zu Bern stattfinden.
Als ich eine Viertelstunde vor Beginn dort eintraf, herrschter bereits ein Gedränge von ca 80 Personen vor der Türe des dazu bestimmten Gerichtssaals. Der enge Korridor reichte nicht aus. Leute standen bereits auf den auf- und absteigenden Treppen. Ein Gerichtsdiener erschien und verkündete, hier hätten nur 30 Zuhörer Platz, die Verhandlung finde im grossen Gerichtssaal eine Etage tiefer statt. Die Leute begaben sich nach unten. Dort erschien ein weiterer Gerichtsdiener, welcher verkündete, der Herr Obergerichtspräsident habe nicht im Sinn den Gerichtssaal zu wechseln. Also drängten die Leute wieder nach oben. Wo indessen Kantonspolizisten in Zivilkleidung die Ankömmlinge eifrig fotografierten.
Oben verkündete der erste Gerichtsdiener, er werde noch 15 Notsitze besorgen, so dass 45 Leute Platz hätten. Dann schüttelte er ein Jutesäcklein mit 80 Losen. Alle durften blindlings ein Los ziehen. Wer ein Gültiges zog, durfte eintreten. Ich war unter den Glücklichen.
Zu Beginn der Verhandlung verlangte der Anwalt des Beklagten nochmals vom Gerichtspräsidenten, auf Grund der europäischen Menschenrechtskonventionen den Gerichtssaal zu wechseln. Da geriet er an den Falschen. Wir seien hier in Bern und das hier sei sein Gerichtssaal. Er sei mit den 15 Notsitzen sowiso schon viel zu grosszügig gewesen. Und falls man ihm weiterhin dreinreden, oder die Verhandlung stören wolle, lasse er den Saal räumen.
Meine Feststellung: Der Kerl hat ja richtiggehend Schiss.
Der Anwalt der Kläger begann mit diffusen Verkaufszahlen zu argumentieren, die er nicht belegen musste. Der Obergerichtspräsident und sein Nebenrichter hörten ihm mit strahlenden Gesichtern einfach nur zu. Aber richtiggehend Interessant wurde es, als der Gutachter der Kläger auftrat. Ein dipl. Ing. ETH für Lebensmittelsicherheit. Er habe die Hertel-Studie repliziert und weil er in seinem Labor keinen Mikrowellenherd zur Verfügung gehabt habe und unter enormen Zeitdruck gestanden sei, habe er zur Bestrahlung der Milch einfach eine Ultraviolett-Leuchte eingesetzt. Und er habe an der Zusammensetzung der erwärmten Milch keinerlei Schäden festgestellt. Dass es ja noch darum gegangen wäre, die erwärmte Milch an 20 Probanden zu verfüttern und dann deren Blut zu untersuchen, erwähnte der Gutachter gar nicht erst.
Da machte Hans-Ulrich Hertl meines Erachtens einen entscheidenden Fehler. Anstatt zuzuwarten bis er an die Reihe kam und dann diesen Blödsinn nach Strich und Faden zu zerreissen, , stand er auf und wollte dem verduzten Gutachter die Hand reichen mit den Worten: «Kommen Sie und lassen uns die Sache gemeinsam zum Wohle der Menschheit und mit Respekt zur göttlichen Schöpfung untersuchen.» Die Reaktion des Gerichtspräsidentenwar, wenn er den Gutachter noch einmal störe werde er ihm, dem Angeklagten eine saftige Busse auferlegen.
Hans-Ulrich Hetel bekam dann tatsächlich noch Gelegenheit sich selbst zu verteidigen, hob dabei immer wieder seinhe christliche Gesinnung hervor und sprang mit dem Falschgutachter viel zu human um.
Was mich aber weitaus mehr befremdete war, dass der Obergerichtspräsident während dem Vortrag von Hertl, demonstrativ und für mich auf meinem Notsitz gut sichtbar die Zeitung las. Es war die wirtschaftsfreundliche Tageszeitung «Der Bund»
Das war natürlich auch dem Verteidiger von Hertl aufgefallen, der mit dem Kugelschreiber an sein Glas klopfte und den Gerichtspräsidenten aufforderte, dem Angeklagten bitte zuzuhören.
Gehässiger O-ton Gerichtspräsident: «Die Erkenntnisse des Angeklagten interessieren mich nicht im Geringsten, worüber ich zu urteilen habe ist die Frage ob die Veröffentlichungen des Angeklagten den Apparate-Herstellern und Verkäufern finanziellen Schaden angerichtet haben oder nicht.» Ende O-Ton.
Auch unterhielt er sich wohl flüsternd, aber immer noch störend eifrig mit seinem Nebenrichter der rechts von ihm sass.
Entsprechend fiel dann auch das Urteil aus: Die Kläger erhielten in allen Punkten recht.
Das selbe befand auch das Schweizerische Bundesgericht im Februar 1994, bei welchem Hans-Ulrich Hertel rekurriert hatte.
Blieb also noch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Dieser kam dann allerdings im August 1998 zu einem völlig andern, für die Schweizer Justiz höchst beschämenden Urteil.
Am 25. August 1998 forderte der Europäische Menrechtsgerichtshof die Schweiz auf, sich an Art.10 der Menschenrechtskonventionen zu halten und das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Informations- und Pressefreiheit wieder herzustellen und Hans-Ulrich Hertel für gehabte Gerichts- und Anwaltskosten mit Fr. 40’000 zu entschädigen .
Bei Art. 6, der Konvention auf das Recht auf ein faires Verfahren, sah der Menschenrechtsgerichtshof jedoch kein Handlungsbedarf. Die Gerichtsverfahren seien, abgesehen von den Falschbeurteilungen nach Art.10, korrekt verlaufen.
Dazu habe ich allerdings eine völlig andere Meinung. Ich sass ja bekanntlich im Gerichtssaal zu Bern in unmittelbarer Nähe zum total voreingenommenen Obergerichtspräsidenten ….
Auch Art 8 der Konvention, das Recht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens, wollten die Menschenrechts-Richter auch nicht als verletzt anerkennen. Dazu hätten sie nur einmal die Einwohner des Dorf Wattenwil BE, dem Wohnort von Hans-Ulrich Hertel hören und sehen sollen! Hier war Hans Ulrich Hertels Ansehen und dasjenige seiner Ehefrau durch unfaire und teils unwahre Presseberichte vollständig zerstört worden.
Wer da geglaubt hat, die Schweiz hätte nun die Fr. 40’000 an Hans-Ulrich hertel einfach so bezahlt, irrt sich gewaltig. Hans-Ulrich Hertel, dem das ganze Prozedere bisher über Fr. 80’000 an Anwalts- und Gerichtskosten gekostet hatte, wurde beschieden, er müsse zuerst beim Bundesgericht ein Revisionsbegehren gegen das im Februar 1994 ergangene menschenrechtswidrige Urteil stellen. Hertel musste also noch einmal viel Geld in die Hand nehmen.
Sie ahnen es bereits, liebe Leserinnen und Leser. Mit einem unsäglichen, für Otto Normalbürger völlig unverständlichen, ungeniessbaren seitenlangen Juristengeschwurbel lehnte das Bundesgericht das Revisionsbegehren und jegliche Zahlung an Hans-Ulrich Hertel ab.
Was hat das von Hans-Ulrich Hertel beim EMGR erstrittene Urteil in der Schweiz trotzdem bewirkt?
die Schweizer Gerichtshöfe sind im Umgang mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb viel zurückhaltender geworden. Schadenerersatz-Klagen der Mobilfunkbetreiber und Stromhändler gegen Aktivisten-Vereine zum Schutz der Bevölkerung vor Elektrosmog werden nicht mehr entgegengenommen. Anfänglich, bei den ersten Einsprache- und Beschwerdeverfahren gegen Mobilfunk-Sendeanlagen und Hochspannungs-Freileitungen wurde das noch versucht.
Das sollten wir uns in Dankbarkeit gegenüber dem inzwischen verstorbenen Hans-Ulrich Hertel immer wieder in Erinnerung rufen und alle Jene, welche gegen ihn posthum noch den Sektenhammer schwingen wollen, in die Schranken weisen.

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