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Stand der Arbeiten bei Gigaherz.ch per 30.12.2012

Ein Rapport des Präsidenten zum Jahreswechsel

Eigentlich hätte ich am 23. und 24. Dezember lieber frohe Weihnachtsgrüsse auf diese Internetseite gesetzt, als die empörende Meldung, dass der Regierungsrat des Kantons Basel das Moratorium das heisst, das Verbot des Errichtens von Mobilfunksendern auf öffentlichen, dem Kanton gehörenden Gebäuden aufgehoben hat.

Von besonderer Dummheit zeugt die Begründung, dass eine Erhöhung der Antennenzahl, die Gesamtbelastung der Bevölkerung reduzieren würde. Siehe unter /dummheit-ist-tatsaechlich-lernbar/ und /hunderte-von-neuen-mobilfunkantennen-in-basel/

Und völlig inakzeptabel ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung. Eine Kriegserklärung am Vorabend des Festes des Friedens auf Erden. Zynischer und menschenverachtender wäre gar nicht mehr möglich gewesen.

Gigaherz wird sich zu wehren wissen. Beginnen wir das Jahr 2013 mit der Gewissheit, dass uns die Arbeit nicht ausgeht und dass es uns weiterhin braucht.

Nun ein kurzer Blick zurück auf das verflossene Jahr. Wo hat Gigaherz 2012 überall interveniert:

Beim QS-System

Das QS-System ist eine Software, die angeblich in den Steuerzentralen der Mobilfunker eingebbaut wurde und bei der Überschreitung von bewilligten Sendeparametern wie Sendeleistungen und Senderichtungen, in den kantonalen Umweltämtern Alarm auslösen sollte.Nur dass dieses System offensichtlich ein Phantasieprodukt der Umweltämter ist und dass sich die Steuerzentralen, in welchen kantonale Beamte angeblich nach Belieben einmarschieren können, um Stichproben zu machen, allesamt in Billiglohnländer ausgelagert worden sind.

Weil unsere Beschwerde vom zuständigen Bundesamt (BAFU) abgewiesen wurde befasst sich jetzt seit dem 20.Dezember das Bundesgericht mit der Angelegenheit.

Bei der Verlagerung der Steuerzentralen in Billiglohnländer

schreiben wir Bundesrat Ueli Maurer, er solle, anstatt seine Regierungskollegen der Indiskretion im Grippen-Geschäft zu verdächtigen und neue Abhörverordnungen zu erlassen, in den rumänischen Steuerzentralen von Sunrise und Orange nachforschen. Hier könne sich jeder Industriekonzern und jeder Geheimdienst der Welt, für wenig Geld die über die Schweizer Telefonnetzte übertragenen Informationen beschaffen.  

Ein persönlicher Mitarbeiter von BR Maurer antwortet per e-mail: Das VBS sei an unseren Verdächtigungen und Unterstellungen nicht interessiert.

Nachdem die chinesische Firma HUAWEI am 1. September den Bau, den Unterhalt und den Betrieb der Schweizerischen Sunrise-Netze übernommen hatte, orientiert Gigaherz.ch die Präsidenten der  Sicherheitskommissionen von National- und Ständerat, dass die Chinesen nun mit den 5000 Sunrise-Antennen die Möglichkeit haben, alles was in der Schweiz zwischen 800 und 2600MHz durch die Luft geschickt wird, von Peking aus abzuhören. Inkl. Schnurlos-Telefonen und WLAN. Die Schweizerischen  Rüstungsbetriebe  der RUAG in Thun seien von mindestens 6 HUAWEI-Antennen umgeben.

Unsere Aufsichtsbeschwerde beim UVEK (Frau Doris Leuthard)

gegen die Dokumentationsstelle ELMAR der UNI Basel, resp. deren Leiter Dr. Martin Röösli, wegen Verharmlosung, Falschbeurteilung  und Verdrehung wichtiger wissenschaftlicher Arbeiten wie zB. der CEFALO-Studie und der Interphone-Studie betreffend Hirntumoren, beantragen wir die Auflösung des Vertrages zwischen der UNI Basel und dem Bundesrat. Besonders stossend ist die Zusammenarbeit Rööslis mit der Welt Nr.1 im Mobben  EMF-kritischer Wissenschaftler, EMF-empfindlicher Personen und deren Schutzorganisationen, dem an der privaten Jacobs-UNI in Bremen tätigen Prof. Alexander Lerchl.

Unsere Intervention beim Nationalfonds

Der Nationalfonds hält die 11 Abschlussberichte aus dem NFP-57 Elektrosmog-Forschungsprogramm, welches den Steuerzahler 5 Millionen gekostet hat,  seit 18 Monaten unter Verschluss. Die Leitungsgruppe, bestehend aus 3 Vertretern der Industrie, 2 Vertretern der ICNIRP und 2 Vertretern der Bundesämter BAG und BAFU, hatte daraus seinerzeit einen eigenen Synthesebericht zusammengestellt und in den Medien hochgejubelt.

Die Bevölkerung darf nach wie vor nicht wissen, ob die 11 Abschlussberichte mit den durch die Medien kommunizierten Verharmlosungen übereinstimmen.

Der Fall wird zur Zeit in einem weiteren dritten Anlauf neu aufgerollt. Gigaherz wird nicht locker lassen.

Beim Monte Verità-Kongress verlangen wir von den Bundesämtern BAFU, BAG und BAKOM im Sinne einer Gleichbehandlung ebenfalls Fr. 15‘000 für unseren 9. Nationalen Elektrosmog-Kongress vom 20. April 2013.

Das BAFU antwortet stellvertretend für die 3 Bundesämter: Da wir an unseren Kongressen so einseitig orientieren würden, dass die Zuhörer annehmen müssten, EMF seien gesundhdheitsschädigend, was wissenschaftlich nicht erwiesen sei, könne uns der Bund nicht unterstützen.

Der Schuss ist dann den Monte Verità-Veranstaltern allerdings nach hinten losgegangen. Überraschend sei eine Aussage von Wolfgang Kainz (USA) gewesen: „EMF könne sich auf biologische Systeme bei nicht-thermischem Level auswirken“.

Einige Referenten bezweifelten das bisherige Vorgehen in der EMF-Forschung. Dariusz Leszczynski von der finnischen Strahlenschutzbehörde, stellte am Schluss sogar die bisherigen Sicherheitsstandards für EMF in Frage.

Deshalb wohl war für die Medien der Monte Verità zum Monte Silenzio geworden.

Die Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz bot dieses Jahr über 80mal fachtechnische Unterstützung beim Einreichen von Einsprachen und Baubeschwerden gegen Mobilfunksender und Hochspannungsleitungen, erteilte 650 telefonische und 480 e-mail-Auskünfte. Von einer Abnahme des Widerstandes, wie ihn die Mobilfunkbetreiber kommunizieren, ist weit und breit nichts wahrzunehmen.

Die Internetseite von Gigaherz

750 unterschiedliche Besucher pro Tag (jeder wird nur 1mal innert 24 Stunden gezählt) lesen ebenfalls pro Tag 5000 Seiten, was einen Schnitt von 6-7 Seiten pro Besucher und Tag ergibt.

Rabenschwarze Ereignisse 2012

Zum Beispiel als Ende Februar die Neu-Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen, dem Bund 1 Milliarde Franken in die Kasse spülte und sich der Bund im Gegenzug verpflichtete, den Mobilfunkbetreibern während den nächsten 16 Jahren Rechtssicherheit zu garantieren, das heisst, am bestehenden Recht nichts zu ihren Ungunsten zu ändern.

Oder als Sunrise die Millionenschulden der Kinderschutzorganisation Pro-Juventute aus zahlreichen Schadenersatzforderungen wegen Kinderraubes bei Fahrenden übernahm. Pro Juventute verkauft jetzt als Dank dafür Kinder-Handys für 9-Jährige und bietet entsprechende Handykurse für Kinder und Eltern.

Es gibt auch Erfreuliches zu berichten

Statt der giftigen Strahlung, welche eine Mobilfunkantenne abgibt, ist es jetzt laut den Bundesgerichtsurteilen 1C_449/2011 und 1C/451/2011 der Anblick einer Antenne, welche die Wohnqualität herabsetzt. Krankmachende Strahlung wird mit „unguten Gefühlen“ umschrieben, welche eine Antenne bei den Anwohnern auslöse. Dass diese ideellen Immissionen tatsächlich vorhanden seien, könne wegen der nicht abnehmenden Einsprachenflut kaum mehr abgestritten werden. Das sei unterdessen als gerichtsnotorisch bekannt. Sagt das Bundesgericht.

Gemeinden dürfen als Folge dieser Erkenntnis jetzt ihre Baureglemente so anpassen, dass Mobilkfunkantennen in 1. Linie in Industriezonen, in 2. Linie in Gewerbezonen, in 3. Linie in gemischten Wohn/Gewerbezonen und erst in 4.Linie in reinen Wohnzonen aufgestellt werden müssen.

Als absolutes Highlight am 12.November war das wohl spektakulärste Bundesgerichtsurteil des Jahres 2012

Die bundesamtliche  Genehmigung der Pläne für die Erneuerung und 10-fache Verstärkung der Hochspannungs-Freileitung Wattenwil-Mühleberg wird auf der ganzen Länge von 33km aufgehoben.

Die Bernischen Kraftwerke und Swissgrid müssen 9 Jahre Planung und weitere 9 Jahre gigantische Juristerei als Altpapier entsorgen und für 23 von 33km eine Bodenverkabelungen planen.Ein vermeidbarer Zeitverlust von 10 Jahren, wenn die beschwerdeführenden Anwohner und ihr fachtechnischer Berater angehört, statt ausgelacht worden wären.

Die technische Beratung der Anwohner-Interessengemeinschaft (darunter 5 Gemeinden) lag von Beginn bis Ende bei der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch

Am 12. Januar 2013 sind es 9 Jahre her, als ein junger Landwirt mit einem gelben Bundesordner voller Planunterlagen und Umweltverträglichkeitsberichte unter dem Arm in unserem Büro erschien und ziemlich bescheiden fragte, ob man da wohl etwas machen könne.

Man(n) konnte. Nach 9 Jahren Papierkrieg durch die Instanzen, bestehend aus Starkstrominspektorat, Bundesamt für Energie, Bundesverwaltungsgericht, Bundesgericht, hat unser Aktenberg einen Umfang von 22 Bundesordnern angenommen. Stoff für mindestens 3 Kriminalromane.

Übrigens: Die 120‘000 Franken an Gerichts-und Anwaltskosten, welche die Bernischen Kraftwerke und Swissgrid den Beschwerdeführenden aufhalsen wollten, dürfen diese jetzt selbst berappen. Im Gegenteil, sie müssen die Beschwerdeführenden noch mit Fr. 24‘000 entschädigen. (Es sind dies fällige Beträge aus den vorinstanzlichen Verfahren.

Alle weiteren Details können unsere Mitglieder, Freunde und Gönner anlässlich der Generalversammlung vom 19. Januar erfahren.

Die Einladung dazu steht unter https://www.gigaherz.ch/1839

Gigaherz.ch wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern alles Gute zum neuen Jahr. Viel Kraft, Mut und vor allem gute Gesundheit.

Von Hans-U. Jakob

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