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Wirtschaft verliert 22:21 gegen Gesundheit

Der Ständerat hat am Abend des 5.März um 18.30Uhr die Lockerung der Schweizer Strahlenschutz-Grenzwerte (Anlage-Grenzwerte) für nichtionisierende Strahlung, das heisst für Mobilfunkstrahlung ausgehend von Sendemasten, mit 22 zu 21 Stimmen abgelehnt.
Damit sind die Strahlenmänner der Nation innerhalb von 15 Monaten zum zweiten Mal an derselben Stelle aus der Kurve geflogen.

Nichts genützt hat ihnen die gigantische PR-Kampagne mit Seitenlangen Interviews mit Wirtschaftskapitänen, in sämtlichen grösseren Tageszeitungen der Schweiz, für welche sie wohl über eine Million hingeblättert haben müssen.
Nichts genützt haben die grässliche Mobbing- und Rufmordkampagnen gegen elektrosensible Mitmenschen und ihre Schutzorganisationen.
Und sehr erfreulich: Endlich dämmert es unseren Politikern doch langsam, dass unsere sogenannten Anlage- oder Vorsorgewerte keinen Deut besser sind als die Grenzwerte im europäischen Vergleich und dass damit die Bevölkerung über ein Jahrzehnt schamlos angelogen wurde. Frau Ständerätin Brigitte Häberli-Koller hat das in der Debatte sehr schön hinübergebracht. Ihr gebührt unseren herzlichen Dank!

von Hans-U. Jakob
Präsident von Giigahherz.ch
Schwarzenburg, 8. März 2018

Für eilige Leser bringen wir hier die wichtigsten Auszüge der rund 90-minütigen Debatte, die wir mit unseren Kommentaren versehen haben. Wenn der Präsident der vorberatenden Kommission schon zugibt, kein Fachmann zu sein, und es im Saal wahrscheinlich auch keine solche gäbe, darf ich mir diese schon erlauben. Denn da wurde zum Teil Haarsträubendes berichtet, welches nicht unwidersprochen bleiben darf.

Zum Sprecher der Mehrheit in der vorberatenden Kommission (KVF-S)

SR Hans Wicki
:  Bereits anlässlich der letzten Diskussion (vor 15 Monaten) stellten wir fest, dass von ungefähr 15 000 Mobilfunkanlagen bereits 6000 den Anlagegrenzwert ausgeschöpft haben.
Die Situation hat sich nun weiter zugespitzt. Inzwischen sind etwa die Hälfte der Anlagen an ihr Limit gelangt; sie haben 90 Prozent oder mehr der bewilligten Sendeleistung bereits ausgeschöpft. Weitere 25 Prozent haben den Grenzwert von 70 Prozent erreicht. Davon betroffen sind insbesondere die dicht besiedelten Gebiete, also Städte und Agglomerationen. In Anbetracht dessen, dass sich die Datenmenge jährlich verdoppelt, ist der Kollaps des Netzes in naher Zukunft absehbar, sofern nicht Abhilfe geschaffen wird.

Kommentar: An jeder Einspracheverhandlung und in jeder Beschwerdeantwort wird von Betreiberseite stets vehement behauptet, die im Projekt beantragten Sendeleistungen entsprächen niemals dem tatsächlichen täglichen Bedarf. Diese kämen nur bei aussergewöhnlichen Situationen, wie etwa Katastrophen oder Ausfall von Nachbarstationen zum tragen. Es sei mit Belastungen von weniger als 30% zu rechnen.
Zudem wird beim künftigen Wegfall von 2G (auch GSM genannt) welcher schon 2019 stattfinden soll, auf allen Antennenstandorten mindestens 30% an Sendeleistung frei.
Wer lügt jetzt da, Herr Wicki? Wir sehen da eher einen Kollaps bei der Wahrheit als bei den Mobilfunknetzen.

SR Hans Wicki: Die leistungsfähigen Mobilfunknetze der fünften Generation sind dabei ein Eckpfeiler der Strategie Digitale Schweiz, die vom Bundesrat verabschiedet worden ist. Seien wir uns bewusst: Mit dem Schritt 5G wird im Bereich der Digitalisierung nicht eine Evolution, sondern eine Revolution stattfinden. Sie führt zu einer neuen Mobilfunkgeneration. Die Schweiz ist dabei in den Forschungen mittendrin, beispielsweise dank der ETH Lausanne. Deren Umsetzung wird ein weiterer Schritt im Bereich der Digitalisierung sein.

Kommentar: Die Digitalisierung von analogen Daten hat schon vor 37 Jahren, mit der Einführung der sogenannten speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS) begonnen. Mit welchen der Kommentator 30 Jahre lang in seinem eigenen Ingenieurbüro seinen Lebensunterhalt verdient hat. Das ist weder eine Evolution und schon gar keine Revolution. Ohne Digitalisierung hätte die Automatisierung in der industriellen Produktion auf den heutigen Stand gar nicht stattfinden können.

SR Hans Wicki: Zudem ist die Implementierung des neuen Standards 5G gesellschaftlich und wirtschaftlich von grösster Bedeutung. Angesichts der Wichtigkeit der Digitalisierung kann es sich die Schweiz nicht leisten, im Abseits zu stehen. Doch gerade hier haben wir den entscheidenden Schwachpunkt: Unsere heutige Infrastruktur ist nicht dafür ausgelegt. Wie bereits vor etwas mehr als einem Jahr erläutert, entspricht unser Netz bereits den heutigen Anforderungen bald nicht mehr. Mit der 5G-Technologie stösst die Infrastruktur nun endgültig an ihre Grenzen.

Kommentar: Da haben wir es wieder. Alle schwatzen von Digitalisierung und keiner weiss, was genau damit gemeint ist. Denn Digital ist nicht gleich Funk. Digitale Signale lassen sich ebenso gut über Kabel übertragen. Bei gleichzeitig grossen Datenmengen über Lichtleiter- oder Glasfaserkabel. So wie wir das schon vor 30 Jahren gemacht haben. Grosse Datenmengen durch die Luft, statt durch das Kabel zu schicken, entspricht lediglich einer bodenlosen Bequemlichkeit und Sorglosigkeit. Ortsfeste Arbeitsplätze, wie etwa bei Banken, Versicherungen Verwaltungen und Produktionsstätten, sind überhaupt nicht auf eine Übertragung durch die Luft angewiesen.

SR Hans Wicki: Das knappe Resultat innerhalb der (vorberatenden) Kommission zeigt, dass die vorgeschlagene Lösung auch auf Skepsis stiess. Sie betraf vor allem die Frage nach den gesundheitlichen Auswirkungen der zusätzlichen Strahlenbelastung. Für die Sicht der Minderheit unserer Kommission wird im Anschluss die Kollegin Häberli-Koller sprechen.
Der Bericht des BAFU und BAKOM, den unsere Kommission eingefordert hatte, stellt dazu allerdings Folgendes fest: „Der einzige für den Menschen schädliche Effekt von Mobilfunkstrahlung, der wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen ist, ist die Erwärmung des Körpergewerbes infolge der Absorption der Strahlung.“ Weitere Effekte werden zwar beobachtet, sind aber unterschiedlich gut abgesichert.

Kommentar: Hätten diese Bundesamts-Mitarbeiter etwas anderes gesagt, wären sie ihren Job unverzüglich los gewesen. Dafür hätte Ihre Partei, Herr Wicki, schon gesorgt.

SR Hans Wicki: Gemäss der WHO ist hochfrequente Strahlung möglicherweise krebserregend. Allerdings betrifft dies primär Mobilgeräte. Das ist klar von den ortsfesten Antennen zu unterscheiden, die eine wesentlich schwächere Belastung darstellen – und um solche handelt es sich vorliegend. Zu diesen gibt es zwar kaum aussagekräftige Langzeitstudien, doch deuten entsprechende Studien nicht auf ein erhöhtes Krebsrisiko aufgrund dieser Strahlung hin.

Kommentar: Handys weisen Sendeleistungen von 0.5Watt ERP auf. Mobilfunkantennen auf den Dächern mindestens 6000mal mehr. Nämlich 3000Watt ERP. Gemessen am Körper des Nutzers überschreitet die Strahlung einer heutigen Mobilfunkantenne auf dem Nachbardach die Strahlung eines heutigen Handys.


Dazu gibt es verlässliche Messungen unter https://www.gigaherz.ch/der-kanton-zuerich-will-lehrer-zum-luegen-zwingen/

Und aussagekräftige Studien zum Krebsrisiko durch Mobilfunksender liegen sehr wohl vor. Die aussagekräftigste aus BELO HORIZONTE (Brasilien). Diese bestätigt unsere  schlimmsten Befürchtungen. Es ist sehr eindrücklich zu sehen, wie die Krebshäufigkeit mit zunehmender Nähe zu einem Mobilfunksender ganz klar ansteigt. Bei 600m Distanz beginnt ein unübersehbarer Anstieg, welcher im Schnitt bei 44 Toten pro 10‘000 lebenden Einwohnern auf einer Distanz von 100m endet. Bei 1000m Distanz waren es «nur» 32 Tote. Siehe untenstehende Grafik und: https://www.gigaherz.ch/belo-horizonte-ein-neues-reizwort-fuer-die-mobilfunkbetreiber/


SR Hans Wicki
: Ein Punkt scheint mir besonders wichtig: Bereits mit einer moderaten Erhöhung der Grenzwerte kann die Leistungsfähigkeit der Antennen um ein Vielfaches gesteigert werden. Wir können also damit nicht nur einen Kollaps um wenige Monate herauszögern, sondern schaffen auf längere Zeit ein funktionierendes System. Gerade im Hinblick darauf, dass künftige Technologien mit weniger Strahlenbelastung auskommen dürften, ist diese Lösung sinnvoll, denn es wäre nun wirklich nicht nachhaltig, im Eilverfahren und unter grossen Widerständen Tausende neue Antennen zu bauen, um diese dann nach wenigen Jahren stillzulegen. Dies zudem vor dem Hintergrund, dass die meisten umliegenden Staaten bereits heute höhere Grenzwerte haben als die Schweiz. Genauer gesagt: Ihre Grenzwerte sind um Faktor 10 höher. Dies ermöglicht es ihnen auch, bestehende Standorte für die 5G-Technologie auszustatten, und sie sind bereits mitten in den Vorarbeiten dazu.
Die Schweiz muss hier mithalten können, um den Anschluss an die Digitalisierung nicht zu verlieren. Die Digitalisierung ist für unsere Wirtschaft – inklusive der Landwirtschaft -, aber auch für den Service public von enormer Bedeutung, was der Bundesrat in seiner Strategie „Digitale Schweiz“ bestätigt hat.

Kommentar: Weshalb lassen Sie die Katze nicht aus dem Sack, Herr Wicki. Ihre Kommission möchte den Anlagegrenzwert von heute 5V/m (Volt pro Meter) auf 20V/m erhöhen. 4 mal höhere Grenzwerte an den Orten empfindlicher Nutzung, erlauben den Betreibern 16mal stärkere Sender zu betreiben! Denn die elektrische Seite des Quadrates ist mit 5V/m nicht 4mal, sondern 16 mal kleiner als dessen Inhalt in Watt pro Quadratmeter.
Und die unsinnige Behauptung, das Ausland habe 10 mal höhere, sprich weniger strenge Grenzwerte als die Schweiz, musste ja zwangsläufig kommen. Ein grenzenloser Grenzwertschwindel, welcher da unserer Bevölkerung seit 15 Jahren schamlos immer wieder von Neuem aufgetischt wird.
Dazu muss ich Ihnen für einmal nicht antworten, denn das macht eindrücklich Frau Ständerätin Brigitte Häberli-Koller als Vertreterin der Minderheit in Ihrer Kommission.

Zur Sprecherin der Minderheit in der vorberatenden Kommission (KVF-S)

SR Brigitte Häberli-Koller: Es trifft übrigens nicht zu, dass die Schweiz zehnmal strengere Grenzwerte hat als die EU-Länder. Viele Studien zeigen, dass diese Länder unter anderen Voraussetzungen Messungen vornehmen und die Grenzwerte anders bestimmt werden. Experten führen aus, dass überall dort, wo sich Menschen aufhalten können – auch nur kurz -, in der Schweiz, in Deutschland und in anderen Ländern grundsätzlich derselbe Grenzwert für die elektrische Feldstärke von Mobilfunkanlagen eingehalten werden muss. Je nach Frequenz liegt dieser Immissionsgrenzwert zwischen 40 und 61 Volt pro Meter für die kumulierte Strahlung aller Sendeanlagen. In der Schweiz gibt es zusätzlich den sogenannten Anlagegrenzwert für Gebäude, in denen sich Personen länger aufhalten können. Dieser gilt nur für eine einzige Sendeanlage und beträgt je nach Sendefrequenz 4 bis 6 Volt pro Meter. Der Vergleich des Anlagegrenzwertes mit dem ausländischen Immissionsgrenzwert ist so unzulässig. Stehen mehrere Sendeanlagen in enger Nachbarschaft, können Werte bis zu 8 Volt pro Meter und mehr gemessen werden, was toleriert wird.
Auch in Deutschland, das keinen Anlagegrenzwert kennt, sind die Messwerte in Gebäuden vergleichbar mit denen der Schweiz. Die Behauptung, wonach die Schweiz tiefere Grenzwerte als das Ausland habe, stimmt nicht. Der Schweizer Anlagegrenzwert kann nicht dem ausländischen Immissionsgrenzwert gegenübergestellt werden. Das wäre so, wie wenn man Äpfel mit Birnen vergleichen würde.

Kommentar: Ich konnte es kaum fassen und musste gleich nochmals zurückspulen, als ich das hörte. Unglaublich, nach 15 Jahren ist der grandiose Schweizer Grenzwertschwindel endlich im Bundesparlament angekommen. Ein Riesenschwindel mit dessen Deckung sich ein Bundesrichter bei seiner Pensionierung noch rasch den Ehrendoktortitel der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich verdient hat. Angeblich wegen Schaffung von Rechtssicherheit in der Schweiz. So etwas Hinterlistiges gibt es meines Wissens nicht einmal bei Vladimir Putin oder Recep Erdogan.
Zum Schweizer Grenzwertschwindel geht es hier entlang: https://www.gigaherz.ch/grenzwerterhoehung-die-wahnsinnsidee-einiger-motionaere/
und/oder hier:
https://www.gigaherz.ch/schweizer-grenzwertschwindel-kurz-und-klar/

SR Brigitte Häberli-Koller: Zudem können Mobilfunkantennen je nach Nähe zu einer Liegenschaft auch deren Verkauf erschweren und sich wertmindernd auswirken. Würden die Anlagegrenzwerte gelockert, nähme das Risiko einer zusätzlichen Wertminderung zu. Das Bundesgericht verneint die Übermässigkeit von ideellen Immissionen bei Mobilfunkantennen. Der benachbarte Immobilieneigentümer kann deshalb keinen Schadenersatz gegenüber dem Grundeigentümer geltend machen, auf dessen Grundstück sich, zum Beispiel auf einem Dach, die Mobilfunkantenne befindet. Den Wertverlust hat der Immobilieneigentümer dann alleine zu tragen.

Kommentar: Da haben wir doch auf der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch duzende von Gerichtsurteilen eingefangen, welche uns vorgaukeln, bei Einhaltung der Grenzwerte entstünde nicht der geringste Wertverlust an Liegenschaften und was lesen oder hören wir hier von einer Frau aus der Praxis? Das heisst von der Vizepräsidentin des Schweizer Hauseigentümerverbandes persönlich?
Zitat: Mobilfunkantennen können je nach Nähe zu einer Liegenschaft auch deren Verkauf erschweren und sich wertmindernd auswirken. Würden die Anlagegrenzwerte gelockert, nähme das Risiko einer zusätzlichen Wertminderung zu. Ende Zitat.
Nach Schätzung der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch beträgt der Wertverlust an Liegenschaften infolge Mobilfunkantennen in der Nachbarschaft, über die letzten 15 Jahre gerechnet, landesweit über 30Milliarden Franken. Quelle: 750 von uns begleitete und unterstützte Einsprache- und Beschwerdeverfahren. Eine solche Schadensumme hat bei seiner Pensionierung noch nie ein Bundesrichter hinterlassen. Dafür kann man ihm getrost den Ehrendoktor umhängen.

Zum Präsidenten der Vorberatenden Kommission (KVF-S)

SR Claude Janiack:
Ich habe am vergangenen Dienstag den Sessionsanlass von ePower zum heutigen Thema besucht. Gegner werden mir jetzt vorhalten, das sei ein Lobbyanlass. Damit kann und muss ich leben. Aber ich bin kein Fachmann in diesen technischen Fragen, und deshalb habe ich mich dort informieren lassen. Gregor Dürrenberger von der Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation der ETH Zürich hat sich ausführlich zur Frage von möglichen gesundheitlichen Schäden geäussert. Er hat mich überzeugt. Es gibt unzählige Schriften über gesundheitliche Effekte innerhalb der internationalen Grenzwerte. Das kennen wir im politischen Alltag auch bei anderen Themen. Man findet immer ein Gutachten, das den eigenen Standpunkt stützt. Man kann so problemlos Rosinen picken.
Wenn man das seriös beurteilen will, sollte man auf anerkannte Fachgremien zurückgreifen, welche Publikationen systematisch berücksichtigen und wissenschaftlich auswerten. Herr Dürrenberger zählt dazu die Expertengruppe der WHO, die Expertengruppen der EU und die zuständigen Bundesämter in Deutschland und in der Schweiz; in der Schweiz ist es das Bafu. Unterhalb der Grenzwerte lassen sich nach all diesen Gremien gesundheitliche Schäden und Risiken nicht nachweisen. Es gibt Unsicherheit und weiteren Bedarf an Forschung.

Kommentar: So so, Sie haben sich informieren lassen. Ausgerechnet bei Herrn Dürrenberger von der Forschungsstiftung Strom- und Mobilkommunikation an der ETH Zürich. Du lieber Himmel, da hätten Sie sich ebenso gut von Swisscom-CEO Urs Schäppi informieren lassen können. Haben Sie, Herr Janiack denn nicht bemerkt, dass Sie da bei der Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation einer Institution aufgesessen sind, die zu 98% von den Schweizer, Mobilfunk- und Stromnetzbetreibern, sowie deren Zulieferern finanziert wird?
Eines haben Sie, Herr Janiack aber gut begriffen, nämlich dass man sich als Rosinenpicker genau diejenigen Studien herauspicken kann, die seiner und der Sache seiner Brötchengeber dienlich sind. Das macht natürlich Ihr braver Herr Dürrenberger nicht? Er beruft sich sogar noch auf die Expertengruppe der WHO. Wer das ist? Da haben Sie natürlich auch keine Ahnung? Da kann ich Ihnen gerne dienen:
Diese Expertengruppe nennt sich ICNIRP. Zu Deutsch Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender radiofrequenter Strahlung. Ganz entgegen ihrem reisserischen Namen, ist das keine Behörde, sondern ein ganz gewöhnlicher Verein mit Sitz in Oberschleissheim bei München, bestehend aus den 14 weltbesten Abstreitern nichtthermischer, das heisst biologischer Wirkungen nichtionisierender Strahlung. Keine Nation der Welt hat die Möglichkeit, jemanden in die ICNIRP zu delegieren oder von dort abzuberufen, denn die Mitglieder dieses Vereins wählen ihre Nachfolger selbst. Das Hauptkriterium für eine Mitgliedschaft ist das Nicht-Anerkennen irgendwelcher Wirkungen dieser Strahlungsart, ausser einem Bisschen Wärme. Die Geschichte der ICNIRP finden Sie unter
https://www.gigaherz.ch/icnirp-das-neue-spiel-beginnt-im-september/

SR Claude Janiack: In der letzten Debatte hat Bundesrätin Leuthard auch auf das Tropeninstitut in Basel verwiesen, das auch bestätigt hat, dass 90 Prozent der Strahlenbelastung vom Endgerät kommt. Auch wenn wir alle nur eine Stunde am Tag am Telefon sind, sei diese Strahlung viel schlimmer, fataler als jene der Antennen. Angesichts dieser Widersprüchlichkeit muss die Bevölkerung besser über diese Tatsachen informiert sein, d. h. über die verschiedenen Antennen und Belastungen.
Bundesrätin Leuthard hat gesagt und wird dies heute sicher wiederholen, dass dementsprechend ein Monitoring aufgebaut werden soll, ich möchte nicht alles wiederholen, was sie damals gesagt hat. Ich unterstütze die Motion, wie beim letzten Mal; dies auch, weil die KVF-SR bei der Behandlung der Motion vor rund anderthalb Jahren einen zweiten Beschluss gefasst hat. In Kenntnis der Verordnungskompetenz des Bundesrates haben wir mit einem Beschluss verlangt, dass wir konsultiert werden wollen, wenn und unter welchen Prämissen die Verordnung tatsächlich abgeändert wird. So weit sind wir ja auch bei einer heutigen Annahme der Motion nicht. Wir würden also konsultiert, bevor etwas aufgrund der Untersuchungen, die angestellt werden, und allfälliger neuer Erkenntnisse aus der Forschung geändert wird. Zielhorizont ist 2020, wir haben es vorhin gehört.

Kommentar: Ja ja, das Tropeninstitut der Universität Basel! Das ist auch so eine Sache für sich. Die Universität Basel wird zur Zeit mit 138 Millionen von der Industrie gesponsert. Siehe https://www.gigaherz.ch/forschung-schweiz-300-geheimvertraege-1-26-milliarden-gesposert/
Am Tropoli (Swiss Tropical and Health Institut, TPH) wissen die schon, wie sie sich zu verhalten haben, um diesen Goldesel nicht in die Flucht zu schlagen.
Übrigens, über die angebliche Widersprüchlichkeit, dass das Handy viel gefährlicher sei als die Monsterantenne auf dem Nachbardach, haben wir von Gigaherz der Öffentlichkeit längstens reinen Wein eingeschenkt. Da kommen Sie viel zu spät.
Gegen die Studien, die da von der UNI Basel resp. dem TPH  gemacht wurden, haben wir wegen Verdacht auf wissenschaftlichen Betrug, Beschwerde geführt. Siehe https://www.gigaherz.ch/wissenschaftliche-freiheitnarrenfreiheit/
Grund: Weil mit dem falschen Gerät zur falschen Zeit am falschen Ort gemessen, die Messergebnisse der Mobilfunksender um Faktor 7-10 zu tief ausgefallen sind.
Der alt Basler Obergerichtspräsident Dr. jur. Eugen Fischer, kam in seinem Schlussbericht zur Erkenntnis, dass das weder wissenschaftliches Fehlverhalten, noch wissenschaftlicher Betrug, sondern ganz einfach wissenschaftliche Freiheit sei.
Wer den Schwindel nicht bemerkt, ist halt selber schuld. Wir haben diesen bemerkt. Dummerweise schlecht gelaufen für die Mobilfunker.

SR Claude Janiack: Wenige hier im Saal sind in diesen Fragen Fachleute, ich sicher nicht. Im Vorfeld der Behandlung dieses Vorstosses ist wiederum der Eindruck entstanden, es handle sich um eine Glaubensfrage; dies bestätigt ja auch diese Debatte ein wenig. Dass es schwierig ist, bei solchen Konstellationen ein berechtigtes Anliegen in der politischen Debatte sachlich zu diskutieren, ist ein Faktum. Wenn man darauf besteht, dass man selber allein Recht hat und der andere falsch liegt, dann ist es schwierig, aufeinander zuzukommen.

Kommentar: Noch schwieriger ist es, wenn man nicht einmal den leisesten Versuch macht, auf den Andern zuzugehen. So wie Sie Herr Janiack, das machen. Wenn Sie schon zugeben, kein Fachmann zu sein, wieso lassen sie sich den nicht auch von den «Andern» informieren. Sie hätten unsere Fachleute innerhalb von 45 Minuten auf dem Platz gehabt. Anruf auf eine unserer Festnetznummern hätte genügt

SR Claude Janiack: Ich möchte als Kommissionspräsident noch etwas sagen, das mir vorhin – auch beim Votum von Frau Savary, die ja mit der Swisscom gekommen ist – ein wenig aufgestossen ist: Die Debatte in der Kommission des Ständerates hat überhaupt nichts mit der Swisscom zu tun. Die Swisscom hat sich jetzt irgendwann im Januar oder Februar einmal geäussert; wir haben aber letztes Jahr im November angefangen, und das Wort Swisscom ist damals überhaupt nicht gefallen. Ich möchte mich einfach dem Eindruck widersetzen, dass wir da unter der Fuchtel der Swisscom irgendwelche Motionen beschlossen hätten.

Kommentar: Schwer zu glauben Herr Janiack. Wer anderes als Swisscom hat Ihnen denn da untergejubelt, das Schweizer Mobilfunknetz stehe unmittelbar vor dem Kollaps? Wir sicher nicht.

Schlusswort des Gigaherz-Präsidenten:
Die Motionäre müssen sich jetzt gut überlegen was zu tun ist. Endlich mit uns, als der mit Abstand grössten Schweizerischen Betroffenen-Organisation zu reden, oder mit Ihren Mobbing- und Rufmordkampagnen gegen Elektrosensible Mitmenschen, gegen deren Schutzorganisationen und gegen mobilfunkkritische Wissenschaftler fortzufahren und dabei ein drittes Mal aus der Kurve zu fliegen.
Offensichtlich wollen die Mobilfunker den zweiten Weg beschreiten. Denn die Internet-Mobbing- und Rufmordagentur Stephan Schall in München, welche auch für Schweizer Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber die Drecksarbeit besorgt, hat bereits Aktionen gegen die Nein-Stimmenden gegen die Motion 18.3006 angekündigt.
Bitte merken: Wer sich der Dienste solcher, wegen Verleumdung und Rufmord bereits mehrfach rechtskräftig Verurteilten bedienen muss, ist kein Gesprächspartner für uns!

Der Verlauf der gesamten Debatte kann hier nachgelesen werden:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=42600

Von Hans-U. Jakob

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