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Ostermundigen macht Nägel mit Köpfen

Ostermundigen ist nicht etwa eine abgelegene kleine Schweizer Berggemeinde, sondern ein bestens bekannter Vorort und bevorzugter Wohnort im Osten der Stadt Bern mit über 17‘000 Einwohnern.

Ostermundigen2
Von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 12. Februar 2016

Durch Erlass einer Planungszone stoppte der Gemeinderat von Ostermundigen im März 2013 den Bau weiterer Mobilfunkantennen in Wohnzonen.
Nachdem gegen ein Baugesuch von Orange (heute Salt) am Wegmühlegässli gegen den Bau einer Maxi-Antenne in einem Mini-Quartier, 340 Einsprachen eingegangen waren, entsann sich der Gemeinderat plötzlich einer bereits 8 Jahre zuvor eingereichten, von 875 Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern unterzeichneten Volksmotion gegen den Wildwuchs von Mobilfunkantennen.
https://www.gigaherz.ch/ostermundigen-stoppt-antennenbau-in-wohnquartieren/

Kurz vor Ablauf der 3-jährigen Dauer, für welche eine Planungszone maximal erlassen werden kann, hat nun der Gemeinderat die vorgesehenen Änderungen im Baureglement der Gemeinde publiziert, welche die definitive Verbannung von Mobilfunkantennen aus Wohnzonen ermöglichen soll. Der Gemeinderat muss sich dabei jedoch an den vom Bundesgericht festgelegten Rahmen halten. Er hat sich dabei in erster Linie an das vom Bundesgericht bereits mehrmals abgesegnete Kaskadenmodell anderer Gemeinden gehalten, dabei jedoch einige neue, sehr interessante, speziell auf Ostermundigen zugeschnittene Details eingefügt.
Demnach soll der Bau von Mobilfunkantennen nur noch an folgenden Orten möglich sein:

a) An bestehenden Standorten, und nur falls dort nicht möglich,
b) in Zonen die nicht vorwiegend dem Wohnen dienen und nur falls dort nicht möglich
c) auf Gebäuden die mindestens 8 Vollgeschosse aufweisen und nur fals dort nicht möglich
d) auf Gebäuden die mindestens 5 Vollgeschosse aufweisen.

Ausnahmen davon soll es nur für Mobilfunkantennen geben, die für die Sicherstellung der Versorgung der unmittelbaren Nachbarschaft dienen. (Also keine Maxi-Antennen mehr in Mini-Quartieren) Wobei diese Notwendigkeit mit Netzabdeckungskarten für alle vorgesehenen Funkfrequenzen und alle Funkdienste zu beweisen ist.
Weitere Ausnahmen können für Mobilfunkantennen gewährt werden, die im Innern von Gebäuden angebracht werden sollen. Damit könnte eventuell auch gleich dem hinterlistigen Tarnen von Mobilfunkantennen mit überdimensionierten Kaminattrappen ein Ende gesetzt werden, welches von andern Gemeinden mit dem Kaskadenmodell noch gestattet wird. Ob das Innere einer Kaminattrappe bei den Gerichten noch als Inneres eines Gebäudes durchgeht, wird sich weisen.

Die Schweizer Mobilfunkbetreiber haben sich bereits gegen die Verfügung einer Planungszone, also gegen den 3-jährigen Baustopp erfolglos gerichtlich gewehrt. Es ist anzunehmen, dass sie auch das ostermundiger Kaskadenmodell bis vor das Bundesgericht hochziehen werden. Getreu ihrem Grundsatz, alles was gegen die ungehinderte Ausbreitung des Mobilfunks ist, muss bis vor das Bundesgericht geschleppt werden, auch wenn es noch so erfolglos scheint. Wir lassen uns doch von irgendwelchen Gartenzwergen nicht ans Bein pinkeln.
Laut Berner Zeitung vom 2.Februar geben sich Swisscom und Sunreise zur Zeit noch bedeckt. Nur die Pressesprecherin von Salt, Therese Wenger ist am Ausrufen: „Es gibt keinen Grund, Mobilfunkantennen aus den Wohnzonen zu verbannen!“ Dadurch werde der Antennenbau nur verteuert, was schlussendlich die Konsumentinnen und Konsumenten zu bezahlen hätten. In Wohnzonen würden die Mobilfunkdienste ebenso in Anspruch genommen wie in Arbeitszonen.

Etwas hat Therese Wenger ausgelassen. Es gibt keinen Grund Mobilfunkantennen aus den Wohnzonen zu verbannen, ausser den 10‘000 zusätzlichen Neuerkrankungen an Krebs pro Jahr, die seit der Einführung des Mobilfunks entstanden sind und den 2 Millionen Menschen die zur Zeit an extremen Schlafstörungen und allen sich daraus ergebenden Folgen leiden.
https://www.gigaherz.ch/neuerkrankungen-an-krebs-nehmen-rapide-zu/
Was daraus resultiert, sind die 4Millionen Menschen oder 52% der Einwohner in unserem Land, welche laut Bundesamt für Statistik Mobilfunkantennen für gefährlich oder eher gefährlich halten.
https://www.gigaherz.ch/die-8-hoechsten-gefahren-fuer-die-schweiz/

Wie geht es Weiter? Zunächst läuft noch bis zum 19. Februar das sogenannte Mitwirkungsverfahren, während welchem sich Betroffene (Befürworter wie Gegner) noch zur Änderung des Baureglementes äussern und Vorschläge machen können.
Anschliessend werden die eingegangenen Kritiken gesichtet und soweit für relevant befunden, noch in die vorgesehene Reglementsänderung eingebunden. Anschliessend wird der bereinigte Text währen 30Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ostermundigen öffentlich aufgelegt und es beginnt eine 30-tägige Einsprachefrist zu laufen. Das abgeänderte Baureglement mit dem Kaskadenmodell kommt demnach frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2016 zur definitiven Beschlussfassung in den grossen Gemeinderat (Gemeindeparlament)
Alle Unterlagen zur Reglementsänderung sind einsehbar unter:
http://www.ostermundigen.ch/news/

Von Hans-U. Jakob

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