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Ostermundigen stoppt Antennenbau in Wohnquartieren

Als Folge von 340 Einsprachen gegen Maxi-Antenne in Mini-Quartier.

von Hans-U. Jakob

Schwarzenburg, 17.März.2013

Ostermundigen.jpegIn einem kleinen Wohnquartier der zweitgrössten Vorortsgemeinde von Bern, am Wegmühlegässli, wollte Orange einen 20m hohen Antennenturm mit Sendeleistungen von 2800Watt ERP pro Sektor oder 8400Watt ERP Gesamtleistung bauen.

Dagegen erhoben praktisch alle Quartierbewohner Einsprache.

Die NIS-Fachstelle von Gigaherz hatte nachgewiesen, dass diese enormen Sendeleistungen niemals für das kleine Standortquartier bestimmt waren, sondern hauptsächlich für die kilometerweit entfernten Haupverkehrsachsen

Zudem konnte durch Gigaherz der rechnerische Nachweis erbracht werden, dass beim Standortgebäude die Strahlungsgrenzwerte nicht eingehalten werden konnten.

Das zwang den Gemeinderat, die vor 8 Jahren von 875 Bürger/Innen unterzeichnete Volksmotion gegen den Wildwuchs von Mobilfunkantennen endlich aus der Schublade zu holen, von welcher man doch so inständig gehofft hatte, dass sie dort auf ewige Zeiten vor sich hinschlummern möchte.

Laut Interview mit der Berner Zeitung vom 16.März 2013 sagte der Gemeindepräsident, dieser massive Widerstand sei mit ein Grund dafür, dass die verstaubte Volksmotion in der Prioritätenliste hinauf gerutscht sei.

Folge: Ostermundigen verfügt jetzt eine 2 jährige Planungszone über sämtliche Wohngebiete. Das heisst, dass ab sofort während 2 Jahren in Wohnzonen keine Mobilfunkantennen mehr gebaut werden dürfen. In dieser Zeitspanne wird die Gemeinde Ostermundigen ihr Baureglement so anpassen, dass das für alle Zeiten so bleibt.

Mit der Einführung des sogenannten Kaskadenmodells hat das Bundesgericht, eine Lösung wie sie jetzt Ostermundigen anstrebt, für rechtens erklärt. Das war bereits vor Jahresfrist

das heisst, im April 2012 in der Gemeinde Urtenen-Schönbühl BE. Sehen Sie dazu nach unter /das-bundesgerichtsurteil-von-urtenen-schoenbuehl/

Das Kaskadenmodell bedeutet:

Mobilfunkantennen müssen in erster Priorität in der Industriezone aufgestellt werden. Und sollte es aus funktechnischen Gründen von dort aus nicht möglich sein, die reinen Wohnzonen der Gemeinde zu verstrahlen, (pardon, zu versorgen) darf in gemischte Wohn/Gewerbezonen ausgewichen werden. Und erst wenn es auch von hier aus funktechnisch – mittels Netzabdeckungskarten zu beweisen – nicht klappen sollte, darf in einer Wohnzone eine Mobilfunkantenne errichtet werden.

Dieses Kaskadenmodell, welches den Bau von Mobilfunkantennen in Wohnzonen faktisch verunmöglicht, wurde bereits von verschiedenen Schweizer Gemeinden ins Auge gefasst oder bereits übernommen. Laut Berner Zeitung bekommt die Gemeindeverwaltung Urtenen-Schönbühl ständig Anfragen um Hilfestellung aus der ganzen Schweiz.

Der Gemeindepräsident von Ostermundigen möchte den Spagat zwischen antennenfreien Wohnzonen und zufriedenstellender Mobilfunkversorgung in diesen Gebieten wagen.

Dafür hat er jetzt 2 Jahre Zeit. In dieser Zeit gilt in den Wohnzonen von Ostermundigen ein Bauverbot für Mobilfunkantennen.

Für die Mobilfunkbetreiber, die für ihre neue Handygeneration LTE oder 4G genannt, dringend und sofort rund 10 mal mehr Antennenstandorte benötigen als bisher, brechen schwere Zeiten an. LTE könnte möglicherweise zum Flopp des Jahrhunderts werden.

Aus Horw LU erreicht uns soeben die Meldung von 1700Einsprachen auf ein Antennenprojekt. Das ist Rekordverdächtig. Gigaherz wird darüber berichten, sobald mehr bekannt ist.

Von Hans-U. Jakob

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