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Nur noch jede dritte Mobilfunkantenne out of Limits !

Im Kanton Schwyz lief 2016 nur noch jede Dritte (36%) der vom Kanton in einer unangemeldeten Messkampagne überprüften Mobilfunkanlagen ausserhalb der bewilligten Parameter. Welch ein Fortschritt gegenüber 2015.Damals war es jede Zweite (57%) Siehe https://www.gigaherz.ch/57-out-of-limits/

Von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 10.Februar 2017

Ein weiterer klarer Beweis, dass das von den kantonalen Umweltämtern in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt und den Mobilfunkbetreibern erfundene, sogenannte softwareseitige Qualitätssicherungssystem nur in der Fantasie der Erfinder vorhanden ist. Und falls doch etwas in dieser Richtung vorhanden sein sollte, das Ding überhaupt nicht funktioniert.
Es fragt sich jetzt schon, wie lange sich das Bundesgericht und die kantonalen Verwaltungsgerichte noch an der Nase herumführen lassen wollen.

Welche Sendeparameter sind für allfällige Überschreitungen des Strahlungsgrenzwertes an Orten empfindlicher Nutzung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Krankenzimmer und Schulzimmer verantwortlich?
Es sind dies die Sendeleistung in Watt oder Kilowatt, die Senderichtung vertikal und die Senderichtung horizontal. Die ersten 2 Parameter sind fernsteuerbar und können vom Betreiber jederzeit nach Belieben abgeändert werden, ohne dass sich ein Servicetechniker auf die Anlage begeben muss.
Da praktisch jede Mobilfunkantanne rund das 10-fache von dem leisten kann, was in der Baubewilligung festgeschrieben ist und zudem die Strahlenkeule, diese ist ähnlich einem Scheinwerferkegel welcher fast waagrecht von der Antenne ausgeht, rund doppelt so weit wie bewilligt nach unten geschwenkt werden kann, hat das Bundesgericht schon vor über 10Jahren eine sichere Begrenzung dieser Parameter verlangt. Worauf die kantonalen und eidgenössischen Kontrollorgane in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt und den Betreibern ein sogenanntes softwareseitiges Qualitätssicherungssystem entwickelten, welches indessen nie zum funktionieren kam. Weil dieses nur alle 24Stunden einmal die eingestellten Parameter überprüfen muss und nicht etwa bei den kantonalen Umweltämtern Alarm auslössen soll, sondern nur beim Betreiber selbst, ist ein solches System mit Leichtigkeit überlistbar. Die Abgasmessungen von VW lassen herzlich grüssen.
Darüber wie das sogenannte Qualitätssicherungssysten angeblich funktionieren sollte, geben folgende Links Auskunft:
https://www.gigaherz.ch/das-qs-system-ein-phantasieprodukt-der-umweltaemter/
und sehr wichtig
https://www.gigaherz.ch/sie-luegen-bis-zum-bitteren-ende/

Wie Regierungsrat und Departementsvorsteher Peter Imhelder die Fehleinstellungen herunterpielt, können Sie unter folgendem Link selbst hören:
http://www.srf.ch/news/regional/zentralschweiz/weniger-mobilfunkantennen-im-kanton-schwyz-beanstandet
Interessant ist seine Behauptung, eine falsche Höheneinstellung einer Mobilfunkantenne habe keine Auswirkungen auf die Bevölkerung. Wie brandschwarz gelogen diese Aussage ist, zeigt die nachfolgende Grafik.


Die Originaldiagramme der Antennenhersteller, nicht zu verwechseln mit den Hüllkurven, welche den Baugesuchsakten beiliegen, bringen es an den Tag. Bereits eine Falscheinstellung der vertikalen Senderichtung um lausige 4° nach unten, verschlimmert für den Anwohner die Strahlungsstärke um 6bB. Das bedeutet in W/m2 gemessen eine Verschlimmerung der Situation um Faktor 4 und in V/m gemessen um Faktor 2. Klarer ausgedrückt: Wer vorher 3.5V/m in seiner Wohnung erdulden musste hat nun 7V/m, das heisst eine Grenzwertüberschreitung von 2V/m oder von 40% (Grenzwert für gemischte Anlagen=5V/m)

Die Staranwälte der Mobilfunkbetreiber haben letztes Jahr in 5 verschiedenen Baurechtsprozessen mit voller Überzeugung und Entrüstung behauptet, bei der als Beweismittel beigebrachten Medienmitteilung des Kantons Schwyz vom Vorjahr (   https://www.sz.ch/public/upload/assets/26053/MM_Mobilfunkstrahlung.pdf ), seien nicht die Antennen falsch eingestellt gewesen, sondern die Häuser der Anwohner seien in der Zwischenzeit höher geworden.
Wahrscheinlich ist das nasskalte Wetter des Frühjahres 2016 daran schuld, dass im Kanton Schwyz die Häuser rund um die Mobilfunkantennen weniger stark gewachsen sind, als 2015.

Anzufügen ist dass sich der Kanton Schwyz in völlig rechtswidriger Weise nach wie vor weigert, die Untersuchungsberichte herauszugeben. Noch skandalöser verhielten sich die 5 Schweizer Gerichtshöfe, inklusive Bundesgericht, die sich strickte weigerten beim Kanton Schwyz die Untersuchungsberichte anzufordern und sich damit der Beweisunterdrückung schuldig machten.
Das alles passt ausgezeichnet zur Erkenntnis, dass ohne institutionelle Korruption, Mobilfunk in der Schweiz gar nicht möglich wäre.

Von Hans-U. Jakob

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