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Sie lügen bis zum bitteren Ende

Das Qualitätssicherungssystem und was davon übrigblieb.

Eine Demontage von Hans-U. Jakob

Schwarzenburg, 25.Mai 2013

Ausgangangslage

Mobilfunkantennen können gemäss den Datenblättern der Herstellerwerke mit bis zu 10mal mehr Sendeleistung betrieben werden, als in den Baugesuchen deklariert wird. Die Sendeleistungen werden von Steuer-und Überwachungszentralen aus ferngesteuert. Dazu braucht sich niemand vom Servicepersonal auf die Anlage zu begeben.

Was ebenfalls ferngesteuert wird, ist die vertikale Senderichtung, das ist die Richtung mittels welcher bestimmt wird, nach welcher Distanz der Strahlenkegel der Sendeantenne Bodenberührung bekommt. (vergleichbar mit einem Autoscheinwerfer) Der Strahlenkegel einer Mobilfunkantenne hat in der Regel nach ca. 250m Bodenberührung.

Diese unabstreitbaren technischen Aspekte haben das Schweizerische Bundesgericht am 10.3.2005 mit Urteil 1A.160/2004 bewogen den Ausbau der Mobilfunknetze zu stoppen, bis eine Lösung gefunden sei, dass so etwas nicht mehr vorkommen könne.

Um dieses Urteil auszuhebeln, taten sich die Mobilfunkbetreiber, das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Kommunikation mitsamt den kantonalen Umweltämtern im sogenannten Cercl‘ d’Air) zusammen und entwarfen ein softwareseitiges, sogenanntes Qualitätssicherungssystem, welches das Übersteuern der bewilligten Parameter angeblich verhindern würde.

Darauf hin hob das Bundesgericht das Bauverbot sofort auf und der ungebremste Bau von Mobilfunkantennen konnte weitergehen.

Ende Mai 08 erschien dann der vom Bundesgericht auf Ende Dezember 07 verlangte Bericht zur Brauchbarkeit dieses QS-Systems endlich. Dieser unter dem Namen „Evaluation der Qualitätssicherungssysteme für Mobilfunkanlagen“ erschienene Bericht, war dermassen schönfärberisch und war technisch weitgehend so unglaubwürdig gestaltet, dass zahlreiche Einsprechergruppen einen gerichtlichen Augenschein auf einer Steuerzentrale verlangten, um sich das Funktionieren dieses angeblich softwaremässig dort eingebauten Systems vorführen zu lassen.

Antrag auf Augenschein in über 100 Fällen abgelehnt

Nachdem kantonale Vollzugsbeamte an Orientierungsveranstaltungen und Einspracheverhandlungen stets behauptet hatten, sie könnten jederzeit unangemeldet in den Steuerzentralen einmarschieren, um Stichproben zu machen, eigentlich kein Problem. Sollte man meinen.

Als Erstes redeten sich daraufhin die Kantönler damit hinaus, das mit den unangemeldeten Probenahmen gehe nicht, man müsse sich mindestens 10Tage zum Voraus anmelden damit die Mobilfunkbetreiber autorisiertes Vorführpersonal aufbieten könnten. Und zudem wüssten diese Vorführer nicht, welche der Tausenden von Antennen im Land draussen auf Verlangen vorgeführt werden müsse.

Darauf hin schmettern sämtliche Gerichte in über 100Fällen alle Anträge auf Augenschein in einer Steuerzentrale ab, mit der Begründung es gebe keinen Anlass an den Ausführungen der kantonalen Vollzugsbeamten nur im Geringsten zu zweifeln.

Dass die kantonalen Vollzugsbeamten logen, dass sich die Balken bogen, kam Anfangs 2012 anlässlich einer amtlichen Abnahmemessung durch eine aufmerksame Zuschauerin/Zuhörerin ans Tageslicht. Der Messtechniker musste dazu die Antennen ferngesteuert, vertikal in die messtechnisch schlimmste Position fahren lassen. Das heisst, in diejenige Position bei welcher unsere Zuschauerin/Zuhörerin die höchstmögliche Strahlendusche abbekam. Bei dem Handy-Gespräch zwischen Messtechniker und Operator in der Zentrale, welches die Zeugin mithörte, kam heraus, dass sich diese Steuerzentralen gar nicht in der Schweiz befinden, sondern in den Billiglohnländern Rumänien und Indien.

Ein darauf hin erfolgter Schriftwechsel zwischen dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau und dessen kantonalen Vollzugsbeamten bestätigten diesen Sachverhalt.

Das Bundesamt für Umwelt hatte für den Fall, dass der Schwindel mit dem Qualitätsicherungssystem eines Tages auffliegen sollte, bereits vorgesorgt.

Wegen der unterdessen bekannten Aufsässigkeit zahlreicher Einsprechergruppen, konnte jeden Moment eine gerichtliche Vorladung zu einer Augenscheinverhandlung in eine Steuerzentrale ins Haus flattern. Ergo musste das BAFU eine Institution suchen, welche bereit war, das Vorhandensein und das Funktionieren der QS-Systems erneut zu beschwören.

Fündig wurde das BAFU in Form der Arbeitsgemeinschaft Schaffner Ecosens ASEB in Wallisellen, kurz ASEB genannt. Einem sogenannten Kompetenzzentrum für nichtionisierende Strahlung. ASEB ist in Fachkreisen als supra-neutral bekannt. Das heisst, ASEB macht für die Mobilfunkbetreiber Standorte für Mobilfunk-Antennen ausfindig, ASEB erstellt für die Mobilfunkbetreiber Projekte für Mobilfunk-Basisstationen, ASEB wirkt gleichzeitig auch noch gleich selber als akkreditierte Messfirma für amtliche Abnahmemessungen und ASEB liefert Gemeinde- und Kantonsverwaltungen, die in Sachen Mobilfunk nicht ganz sattelfest sind, pfannenfertige Abschmetterungstexte gegen Einsprecher und Beschwerdeführer von Mobilfunk-Antennen. Kurzum eine Firma, die sich vor lauter Neutralität gleich selbst neutralisiert.

Weil sich die Steuerzentralen bewiesenermassen im fernen Ausland befinden, fand die Überprüfung von Sunrise und Orange via Satellitenverbindung in deren Geschäftsräumen in Zürich statt und für Swisscom in deren Geschäftsräumen in Zollikofen bei Bern. Hier konnten die ASEB-Leute nicht etwa selber auf ihren PC’s beliebig Online-Einblick in die Funktionen der QS-Systeme nehmen. Nein, sie wurden in ein Sitzungszimmer verbannt, wo ihnen die gewünschten Daten über ein hausinternes Netzwerk auf eine Leinwand projiziert wurden. Hier durften sie rein visuell vergleichen ob die Daten der Mobilfunkgesellschaften in den Steuerzentralen draussen, mit denjenigen in den amtlichen Standortdatenblättern der Baueingaben übereinstimmten. Ob ihnen dabei wirklich die Parameter der Steuerzentralen oder eine Phantasietabelle eingespielt wurde, muss offen bleiben. (Vergleiche mit Bericht Seite 4 Mitte)

Angeblich wurden auf diese Art 383 oder 2.4% von insgesamt 16‘000Anlagen überprüft.

Link zum Untersuchungsbericht ASEB http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/26021.pdf

Link zum Kommentar von Gigaherz: /wunderbar-unsichtbar-unbrauchbar/

Ob das Bundesgericht auch noch diese Kröte schluckt, wird sich demnächst weisen. Das Bundesamt für Umwelt musste sich bereits einigen unangenehmen Fragen dazu stellen. Ein Urteil wird noch vor den Sommerferien 2013 erwartet.

Der neueste Hoax den kantonale Vollzugsbeamte zur Zeit verbreiten, lautet dahingehend, dass auf Ihren Schreibtischen jeweils rote Lämpchen aufleuchten, wenn einer der Mobilfunkbetreiber irgendwo im Land draussen, bewilligte Sendeparameter nicht einhalten würden.

Und was ist vom ganzen Schwindel namens „Qualitätssicherungssystem“ noch übriggeblieben?

Siehe Bild unten:

QS_Formular.jpg

Einem Schriftwechsel mit dem Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen ist Folgendes zu entnehmen: Das Qs-System besteht nur noch aus einem einzigen lausigen Formular, welches die Mobilfunkbetreiber jeden 2.Monat von Hand ausfüllen, und an das zuständige kantonale Umweltamt schicken müssen. Eine halbe Seite A4 auf welcher sie angeben sollten, wann und wo und wie lange sie einen bewilligten Zustand auf einer ihrer 16‘000 Antentennenstandorten mit nahezu 100‘000 Einzelantennen, nicht eingehalten hätten. Das ist alles. Nichts mehr und nichts weniger. Nach wie vor verfügen weder Bundesämter noch kantonale Stellen irgendwelche Onlie-Verbindungen zu irgendwelchen Steuerzentralen.

Man stelle sich vor, Automobilisten könnten auf diese Weise betrunken in der Gegend herumfahren und müssten dem Strassenverkehrsamt lediglich monatlich ein Rappörtchen zustellen wann und wo sie mit wie vielen Promillen herumgekurvt seien.
Von Hans-U. Jakob

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