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57% out of limits

57% der Mobilfunkantennen strahlen ausserhalb der bewilligten Sendeleistungen und Senderichtungen. Dies ergab, gemäss einer Pressemitteilung des Amtes für Umwelt des Kantons Schwyz, eine überraschend durchgeführte, verdeckte Messreihe einer Privatfirma auf ihrem Kantonsgebiet. [1]

Von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg 15.3.2016

Da die baubewilligten Parameter selten bis nie unter 98% des Strahlungsgrenzwertes liegen, muss davon ausgegangen werden dass es sich um massive Grenzwertüberschreitungen gehandelt hat.
Überprüft wurden 14 von insgesamt 112 Antennenstandorten im Kanton. Das heisst mehr als 12% der Anlagen. Die Stichprobe welche ergab, dass bei 57% der Mobilfunkanlagen gemogelt wird, ist somit repräsentativ für die ganze Schweiz.


Spektrum
Bild oben: Spektrum eines UMTS-Signals. Bild aus dem Gigaherz-Archiv

Ein komplettes Versagen des QS-Systems
Mobilfunkantennen können laut Herstellerangaben mindestens das 10-Fache von dem leisten, was die Mobilfunkanbieter in ihren Baugesuchen in den Standortdatenblättern deklarieren. Ebenso können die vertikalen Senderichtungen bei den meisten Anlagen wesentlich tiefer hinuntergeschwenkt werden. Beides, die verdeckte Erhöhung der Sendeleistung und das verdeckte Variieren der vertikalen Senderichtung erfolgt ferngesteuert von einer Betriebszentrale aus. Dazu muss sich niemand auf die Station und schon gar nicht auf den Sendemast hinauf begeben. Ebenso führt beides zu massiven Überschreitungen der Strahlungsgrenzwerte in den umliegenden Häusern, bis weit in das Quartier hinaus.
Um solches zu vermeiden, hat das Bundesgericht schon vor mehr als 10 Jahren den Einbau eines Sicherheitssystems in alle Antennenstandorte verlangt.

Zu viele Sicherheitslücken
Dass dieses jedoch wegen der vielen Sicherheitslücken gar nicht funktionieren kann, möglicherweise nicht einmal vorhanden ist, bemängelt Gigaherz, seit 10 Jahren immer wieder aufs Neue. [2]

Selbst wenn ein System, wie im Rundschreiben des Bundesamtes für Umwelt vom 16.Januar 2006 beschrieben, tatsächlich vorhanden wäre, müsste dieses als untauglich abgestempelt werden, da das BAFU mittels einer Prüfroutine jede Antenne lediglich alle 24 Stunden einmal automatisch überprüfen will. Das heisst für den Programmierer, eine Prüfroutine zu schreiben, die um 01.59 Uhr das System auf bewilligte Werte fährt, um 02.00Uhr die eingestellten Werte ausliest und um 02.01Uhr wieder auf die benötigten Werte hochfährt. Weil das so einfach geht, wird sich das Bundesgericht jetzt erneut mit dem Fall QS-System befassen müssen. Nach dem Skandal bei den Abgasmessungen bei VW, nach welchen nun Millionen von Fahrzeugen nachgerüstet werden müssen, ist wohl jedermann klar geworden, wie heute Konzerne Umweltvorschriften umgehen. Es soll niemand glauben, dass VW etwa betrügerischer arbeitet als Swisscom, Sunrise und Salt.

Ein weiterer gravierender Mangel
im sogenannten QS-System ist, dass überhaupt keinerlei Onlineverbindungen von den kantonalen Umweltämtern in die Steuer- und Betriebszentralen der Mobilfunkbetreiber und somit keinerlei Möglichkeiten einer verdeckten Einsichtnahme, geschweige denn einer automatischen Alarmauslösung bestehen.
Das Qs-System besteht zur Zeit nur noch aus einem einzigen bescheidenen Formular, welches die Mobilfunkbetreiber jeden 2.Monat von Hand ausfüllen, und an das zuständige kantonale Umweltamt schicken müssen. Eine halbe Seite A4 auf welcher die Mobilfunkbetreiber angeben sollten, wann und wo und wie lange sie einen bewilligten Zustand auf einer ihrer 18‘000 Antennenstandorten mit nahezu 120‘000 Einzelantennen, nicht eingehalten hätten. Das ist alles. Nichts mehr und nichts weniger. Und Strafbestimmungen gibt es keine! Lächerlicher geht es wohl nicht mehr!

Wir recht doch Gigaherz mit ihren angeblichen Unterstellungen hatte, zeigt jetzt die offizielle Pressemitteilung des Kantons Schwyz vom 10. Februar 2016.
Die Kantonalen Funktionäre versuchen jetzt das untaugliche System damit zu retten, indem sie in ihrer Pressemitteilung behaupten, lediglich die Höhenangaben in den Standortdatenblättern hätten nicht gestimmt. Das heisst, die Orte empfindlicher Nutzung, in welchen verdeckte Strahlungsmessungen durchgeführt worden sind, seien höher oben gelegen gewesen, als in den einstmals den Baubewilligungsbehörden vorgelegten Standortdatenblättern.
Eine gute Ausrede, wenn man bedenkt, dass sich pro Stockwerk Höhenzunahme die Strahlungsstärke nahezu verdoppeln kann.
Aber eine völlig unglaubwürdige Ausrede wenn man bedenkt, dass somit im Kanton Schwyz 57% der Häuser wesentlich höher wären, als seinerzeit amtlich bewilligt und zudem von vereidigten Grundbuchgeometern ausgemessen. (!) Das mag glauben wer will, wir nicht!

Wahr oder Unwahr?
Weiter wollen uns die kantonalen Funktionäre auf Anfrage hin weismachen, sie würden jährlich in den Betriebszentralen der Mobilfunkbetreiber Stichprobenkontrollen durchführen. Im Kanton Schwyz sei auf diese Weise letztmals im November und Dezember des letzten Jahres kontrolliert worden. In der Regel würden in dieser Art jährlich 3-4 von 112 Antennenstandorten kontrolliert.

Dass auch diese Auskunft nicht zutrifft, beweist die Weigerung sämtlicher Gerichtshöfe der Schweiz in über 100 mit Hilfe von  Gigaherz durchgeführten Rekursverfahren , einmal einen Augenschein auf einer Betriebszentrale während einer solchen Stichprobe durchzuführen. Dies jedoch im Beisein eines Sachverständigen der Beschwerdeführenden. Die Ausflüchte für diese  Rechtsverweigerung der Gerichte sind ebenso mannigfaltig wie lächerlich. Meistens mit einer ellenlangen Aufzählung einer Reihe veralteter Bundesgerichtsurteile, die sich gar nicht mit dieser Materie befassen. Wären Sicherheitssysteme welche diesen Namen auch verdienen, tatsächlich vorhanden, wären diese unter hämischem Grinsen der Kontrolleure längstens vorgeführt worden.

Typisch für dieses ganze Theater punkto Beweismittelunterdrückung ist auch die am 8.März an Gigaherz erfolgte e-mail. Man könne jederzeit auf dem Amt für Umwelt des Kantons Schwyz den Messbericht der Privatfirma einsehen jedoch Zitat: „Werden Sie im Voraus dazu angehalten, keine Vervielfältigung sowie Verbreitung der Dokumente anzufertigen“ Ende Zitat:

Na das werden wir ja sehen, ob wir nicht via Bundesgerichtsverfügung diesen Messbericht zugestellt erhalten. Denn obiges Zitat widerspricht schon mal dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung diametral.

[1] https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2016/03/Medienmitteilung-Kanton-Schwyz-10-2-16.pdf

[2] https://www.gigaherz.ch/sie-luegen-bis-zum-bitteren-ende/

Von Hans-U. Jakob

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