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Mobilfunk-Dialog auf Berner Art

Im Kanton Bern findet der Mobilfunk-Dialog vorwiegend vor dem Bundesgericht statt.

von Hans-U. Jakob, 20.6.2011




Faelscher.jpgImmer mehr Berner Gemeinden
trauen den Verharmlosungsbeauftragten des Bundesrates und den Erzählungen der Telekom-Konzerne aus dreissigtausend und einer Gesundheitsstudie nicht mehr. Und dass das 1-Watt Handy am Kopf gefährlicher sei als der 9000Watt ERP Sender auf dem Nachbardach, welcher mit 3000Watt ERP pro Sektor, 24 Stunden am Tag ohne Unterbruch in die umliegenden Wohnungen hineinbrettert, glaubt unterdessen praktisch niemand mehr. Dafür sorgt Gigaherz seit April 2007 nachhaltig. Vergleiche mit /ende-der-standardluege-nr2/

Etliche Berner Gemeinden versuchen jetzt mittels neuer Baureglemente die Mobilfunkantennen aus den Wohnzonen hinaus zu verbannen und nur noch in Arbeitszonen zuzulassen.

Das lässt die Telekom-Bosse im Hinblick auf die neue Mobilfunkgeneration 4G oder LTE genannt, welche voraussichtlich nochmals 10 mal mehr Antennen (Basisstationen) als bisher benötigen wird, vor Schreck erblassen. Sie zerren deshalb die sogenannt renitenten Gemeinden postwendend vor den Richter.

So geschieht es zur Zeit in Lyss, Urtenen-Schönbühl und Konolfingen.

Die Stadt Bern dagegen, behilft sich mit einem Verbot von Mobilfunk-Antennen auf den 500 öffentlichen, der Stadt gehörenden Gebäuden und Grundstücken. Siehe unter /antennenmoratorium-bleibt/

Auch Bundesrichter wollen keine Mobilfunkantennen vor ihren Villen.

Mit dem gerichtlichen Vorgehen dürften die Telekom-Bosse wenig Erfolg haben, denn auch Bundesrichter wollen keine Antennen vor ihren Villen.

Dr. jur. Benjamin Wittwer, vom Institut für Rechtswissenschaften an der UNI St-Gallen und Lieblingsautor von Bundesrichter Dr. jur. Heinz Aemisegger hat bereits an der Tagung „Standortplanung von Mobilfunkanlagen“ vom 24.1.08 im Hotel Banana in Winterthur den Gemeinden aufgezeigt, wie sie eine sogenannte Kombination von Negativ- und Positivplanung durchsetzen können.  Siehe unter /standortplanung-von-mobilfunkanlagen-die-entrechtung-der-bevoelkerung-geht-weiter/ (unter Kapitel Wittwer) Das Hotel heisst tatsächlich so, wegen seinem bananenförmigen Grundriss und nicht etwa von wegen Bananenrepublik….

Was Wittwer unter Kombination von Positiv- und Negativplanung versteht:

Die Gemeinden können privilegierte Wohnlagen mit gehobenen Ansprüchen tatsächlich vor Antennenbauten schützen, wenn sie im Gegenzug weniger privilegierte Quartiere, wie gemischte Wohn/Gewerbezonen oder Arbeitersiedlungen (mit Vorliebe Fremdarbeiterquartiere, meinte ein Gemeindepräsident sarkastisch in der Diskussion) für den Bau von Antennen freigeben würden.  Selbstverständlich müssten in diesem Fall die privilegierten Wohnquartiere von den unterprivilegierten aus genügend bestrahlt werden können, meinte Wittwer.  

Wer diese, an mittelalterliche Verhältnisse erinnernden Aeusserungen nicht glaubt, möge bitte /die-antennen-zu-den-hintersassen-und-plebeyern/ anklicken , wo Dr. jur. Benjamin Wittwer sein Plebeyer- oder Hintersassenmodell als Rechtskonsulent der Baudirektion des Kantons Zürich nochmals deutlich den Zürcher Gemeinden verklickert.

Ähnliches steht im Leitfaden für Gemeinden und Städte, herausgegeben 2010 vom Bundesamt für Umwelt BAFU auf Seiten 32-35.

Es ist schon erstaunlich, mit welcher Menschenverachtung man heute in der Juristerei einen Doktortitel erlangen kann.

Wenig Aussicht auf Beruhigung der Situation

Auch in den sogenannten Arbeitszonen der Gemeinden, welche ihre Baureglemente entsprechend angepasst haben, wohnen Menschen. Wenn auch nicht so viele wie in den reinen Wohnquartieren. Wo dies nicht der Fall ist, dann unmittelbar angrenzend. Denn Strahlung nimmt überhaupt keine Rücksicht auf Zonengrenzen.

Kleinere und Mittlere Unternehmer wohnen oft gleich selber in ihren Gewerbeliegenschaften oder dann zumindest ihre Hauswarte.

Auf jeden Fall ist der Stunk bereits vorprogrammiert. Auf der „Fachstelle nichtionisierende Strahlung“ von Gigaherz sind bereits mehrere Anfragen um Unterstützung von Leuten eingegangen, die in sogenannten Arbeitszonen oder unmittelbar angrenzend wohnen. Und seinen Arbeitsplatz unmittelbar neben einer Antenne haben, möchten auch die Wenigsten. Auch hier sind bei Gigaherz schon etliche Anfragen eingegangen. Denn einspracheberechtigt ist nicht nur wer im Einflussgebiet einer Mobilfunkantenne wohnt, sondern auch wer dort arbeitet.

Von Hans-U. Jakob

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