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Hochspannungsleitungen unter den Boden!

Neuer Unfug dazu aus dem Bundesamt für Umwelt

von Hans-U. Jakob, 29.9.2010

Hoffnung auf Ende der Schwindeleien war vergeblich

Nachdem auf Wunsch der Wirtschaft der Bundesrat der neu gewählten Frau Simonetta Sommaruga die Leitung des Departementes für Umwelt- Verkehr-Energie und Kommunikation verweigert hat, darf von diesem Departement aus in den nächsten Jahren die Bevölkerung weiterhin schamlos angelogen werden.

Die Hoffnung, dass die Schwindeleien der Bundesämter in Sachen Elektromagnetischer Belastung endlich der Vergangenheit angehören, hat sich mit der neuen Departementszuteilung wohl endgültig zerschlagen.

Gigaherz wird sich wohl oder übel darauf einstellen müssen, Unfug wie den zum Beispiel im Umweltmagazin 2/2010 des Bundesamtes für Umwelt zelebrierten, weiterhin richtigstellen zu müssen.

Hier ging es um die von betroffenen Anwohnern im ganzen Land herum geforderte Verlegung von Hochspannungsleitungen in den Boden.

bereits im Titel des Artikels „Stromleitungen – unter den Boden?“ verrät die Autorin Beatrix Mühlethaler, dass sie von der Materie so gut wie nichts versteht. Der Bevölkerung geht es nicht um Stromleitungen, denn diese sind seit Jahrzehnten im Boden, sondern um Hochspannungs- und Höchstspannungsleitungen. So ist es denn nicht verwunderlich, dass ihr nichts anderes übrigbleibt, als den ganzen Propaganda-Unfug der Stromlobby als ihre eigene Weisheit oder diejenige des BAFU zu verkaufen.

Zitat aus Umweltmagazin 2/2010: Die Verkabelung von Leitungen auf der Höchstspannungsebene ist zwar technisch machbar, wird aber selten realisiert. Neben den Mehrkosten für eine Verkabelung – je nach Projekt und Kabeltechnologie sind die Kosten um einen Faktor 6 bis 10 höher, in Einzelfällen aber auch um einen Faktor 40 oder mehr – sprechen vor allem auch betriebliche Nachteile wie Verfügbarkeit, Schadensbehebung und Überlastbarkeit dagegen.

Preisvergleich

Diese sind als purer Propaganda-Unsinn der Strom–Lobby zu werten und basieren auf blossen Parteibehauptungen und Gefälligkeitsofferten der Unternehmer. Ferner kann davon ausgegangen werden, dass zwischen solchen Wunsch-Kostenschätzungen und Konkurrenzofferten der Unternehmer bei öffentlichen Arbeitsausschreibungen mindestens eine Differenz von Faktor 3 gegen unten  klafft. 

Bei intelligenter Trassewahl kommt man heute bei Bodenverkabelungen auf einen Preis von maximal Faktor 2.2 mal teurer als Freileitungen.




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Bild 1: Preisvergleiche. Massgebend ist der blaue Balken für Kabel und zwar für eine Betriebszeit von 40 Jahren. Zu ähnlichen Resultaten kommt auch die von der aet neu erstellte 380kV-Leitung von Mendrisio nach Cagno im Tessin. Von GIL=Gas-isolierten-Leitungen redet heute niemand mehr.

Versorgungssicherheit

Dieses Kapitel orientiert sich beim BAFU an Bundesgerichtsurteilen von 1989 und älteren, welche hoffnungslos veraltet sind und wiederspiegelt den heutigen Stand der Technik längstens nicht mehr . Seither sind 4 Kabelgenerationen verstrichen. Die neueste Generation an Bodenkabeln bietet bei entsprechend intelligenter Verlegungsart eine ebenso gute, wenn nicht gar bessere Betriebssicherheit. Die Juristerei hinkt hier der technischen Entwicklung  gewaltig hinterher. Das fehlende Fachwissen der höheren Gerichte wird leider dazu missbraucht, umweltgerechte, erdverlegte  Hochspannungsleitungen zu verhindern.




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Bild 2: Die Versorgungssicherheit ist mit Bodenkabeln wesentlich besser sichergestellt als mit einer Freileitung.  Dieses Bild sagt mehr als 1000 Worte

Zitat aus Umweltmagazin 2/2010: Im Vergleich mit Freileitungen wiegt bei Erdverlegungen der Eingriff in den Boden viel schwerer und kann auch die Nutzung des Bodens als Ackerland beschränken. Zudem kann es zu Störungen von Grundwasserschichten kommen, oder es müssen im Wald grössere Flächen gerodet werden (siehe Tabelle rechts). «Allein schon die Beeinträchtigung von fruchtbarem Boden in einem Korridor von 15 bis 20 Metern Breite fällt negativ ins Gewicht», gibt Elisabeth Suter von der Sektion UVP und Raumordnung im BAFU zu bedenken. Ende Zitat

Von Beeinträchtigung nichts festgestellt

Von Beeinträchtigung von fruchtbarem Boden kann schon gar nicht die Rede sein. Die BKW betreiben seit 20 Jahren Hochspannungs-Bodenkabel von Belp nach Köniz und von Belp nach Zimmerwald (Richtung Gasel) ohne dass solche Effekte aufgetreten wären.  Beweise: Augenschein im Gelände. Von eingeschränkter Bepflanzungsmöglichkeit ist hier nichts zu sehen. Ohne Magnetfeldmessgerät lässt sich nicht einmal mehr feststellen, wo genau sich die Bodenkabel befinden. Nach Angaben der Landwirte kommt nicht einmal bei dünner Schneedecke die Kabeltrasse zum Vorschein. Von der behaupteten starken Bodenerwärmung ist also kaum etwas zu spüren.




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Bild 3: Bei den Grabenbreiten hat das BAFU um mindestens das 10-fache übertrieben. Und um irgendwelche Grundwasserströme zu beeinträchtigen, müsste der Rohrblock schon wesentlich tiefer gelegt werden.

Zitat aus Umweltmagazin 2/2010:Wünschbar wären umfassende und präzise Kriterien, in welchen Fällen eine Hochspannungsleitung in den Boden zu verlegen ist. Dann liessen sich langwierige Rechtshändel vermindern und Gesundheit und Landschaft besser schützen.

Mit diesen Überlegungen lancierte Ständerat Jean-René Fournier im Frühling 2008 eine Motion, die klare Entscheidungsgrundlagen fordert. Der Bundesrat nahm die Motion positiv auf, und eine Arbeitsgruppe hat entsprechende Grundlagen erarbeitet. Ein Entwurf des Kriterienkatalogs liegt nun vor und soll innert zwei Jahren im Rahmen des Sachplans Übertragungsleitungen anhand von drei Leitungsprojekten erprobt werden.Ende Zitat

Das Prüf- und Beurteilungsschema

Die im Herbst 2007 beauftragte fünfköpfige Untergruppe „Kabelkriterien“ der AG LVS unter der Leitung des Präsidenten der AG LVS, Rechtsanwalt Michael Merker, welche die Kriterien für den Entscheid über die Verkabelung von Hochspannungsleitungen zu erarbeiten hatte, ist völlig einseitig zu Gunsten der Elektrizitätswirtschaft zusammengesetzt.   4 von 5 Mitgliedern sind knallharte Industrievertreter.  Der Präsident ist im Hauptberuf Wirtschaftsanwalt und ist für seine feindselige Haltung gegenüber der Elektrosmog-betroffenen Bevölkerung bestens bekannt.

An der einseitigen Zusammensetzung ändert auch der Vertreter des BAFU nichts.  Seine Sektion Landschaft und Infrastruktur ist bei Gigaherz bekannt dafür, Beurteilungen von Hochspannungsleitungen stets auf Kosten des Gesundheitsschutzes und ausschliesslich zu Gunsten des Landschaftsschutzes zu betreiben, indem Masten gekürzt oder strahlungstechnisch ungünstig verschoben werden.

Die Untergruppe setzte sich wie folgt zusammen:

Wirtschaftsanwalt Dr. Michael Merker, Binder Industrieanwälte, Baden (Präsident)

Prof. Klaus Fröhlich (ETHZ, Institut für Energieübertragung)

Dario Marty (Leiter Eidg. Starkstrominspektorat und Verwaltungsrat der Electrosuisse)

Rolf Sägesser (Suisseplan Ingenieure AG, Verwaltungsratspräs. EKZ)

Gilbert Thélin (BAFU, Leiter Sektion Landschaft und Infrastruktur).

Von wem soll nun das Prüf und Beurteilungsschema angewendet werden?

Jedem Hochspannungsleitungsprojekt soll eine sogenannte Begleitgruppe beigestellt werden.

Wie ist diese Begleitgruppe zusammengesetzt? Es sind:

Vertreter der UVEK-Bundesämter, Vertreter der Elektrizitätswirtschaft, der SBB, der Projektierungsbüros, der betroffenen Kantone und 1 gemeinsamer Vertreter der 5 grossen Umweltorganisationen, USOs genannt. Damit Letzterer nicht einer Mehrheit von 11:1 gegenübersteht, darf dieser dann noch einen Vertreter einer lokalen Umweltorganisation vorschlagen. Falls dieser der Begleitgruppe genehm ist, wäre dann das Stimmenverhältnis gerade auf 11:2 „verbessert“  worden.

FAZIT: Die Betroffene Bevölkerung hätte auch hier sozusagen nichts zu sagen

Zum Prüf und Beurteilungsschema selbst:

Das Schema ist mit seinen mathematischen Tricks zu kompliziert um von der Bevölkerung verstanden, geschweige denn angewendet  werden zu können.

Da deren Mitwirkung offensichtlich zum Vorneherein nicht gefragt ist, spielt dies demnach auch keine grosse Rolle.

Die Punktevergabe erfolgt völlig subjektiv, je nach Interessenlage der Anwender.Eine Anwohnervertretung wird immer auf eine Punktezahl zu Gunsten einer Bodenverkabelung kommen, während die Wirtschaftsvertreter mit Leichtigkeit eine Punktezahl zu Gunsten der billigeren Freileitung errechnen können.

Der eigentliche Skandal

liegt in der Anzahl der maximal zu vergebenden Punkte bei der Bewertung pro Bodenverkabelung.

Hier dürfen das Landschaftsbild und die Schutzgebiete mit maximal je 30 Punkten, gesamthaft also mit 60 Punkten pro Bodenverkabelung bewertet werden, der Schutz vor nichtionisierender Strahlung dagegen nur gerade mit 5 Punkten.  Hier kommt eine menschenverachtende Haltung zum Ausdruck, die kaum noch zu überbieten ist. Der Volksaufstand ist vorprogrammiert

Und die lange Vorgeschichte mit vielen interessanten Links finden Sie unter:

/pressekonferenz-erdverlegung-von-hochspannungsleitungen/

/berner-regierung-empfiehlt-bodenverkabelung/

/hochspannungsleitung-muss-in-den-boden/

/hochspannungsleitung-wattenwil-muehleberg-kann-nicht-gebaut-werden/

/laengenberg-hochspannungsleitung-kommt-vor-bundes-verwaltungsgericht/

Von Hans-U. Jakob

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