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Längenberg-Hochspannungsleitung kommt vor Bundes-Verwaltungsgericht

200 Leute machen Nägel mit Köpfen und ziehen mit einer Sammelklage gemeinsam vor Gericht .  Eine solche Solidarität hat es in der Schweiz noch nie gegeben. Einige Fakten dazu:



von Hans-U. Jakob, 4.6.2010

Wenn Beschwerden gegen Hochspannungsleitungen oder Sendeanlagen an eine höhere Gerichtsinstanz weitergezogen werden und es im Falle eines Unterliegens etwas kosten könnte, springen in der Regel 90% der Beteiligten ab und es verbleibt meistens nur noch ein harter Kern von „Unbelehrbaren“ wie es die Behörden oft und gerne ausdrücken.


L__ngenberg_004.JPG<<<Nicht so im Falle der Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg, die auf doppelt so hohe Spannung mit 6 mal höherer Stromstärke , das heisst, auf 10 mal höhere Transportkapazität hochgerüstet werden soll, was bis zu doppelt so hohen Masten mit 6 mal mehr und 3 mal dickeren Seilen als bisher führt.

Rund 200 von 300 Klägern liessen sich nicht abschrecken und lieferten dem Rechtsanwalt des Vereins „IG Umweltfreundliche Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg“ innerhalb Wochenfrist ihre Vollmacht inklusive des finanziellen Mindestbeitrages ab. Beides erforderlich um die Prozessführung sicherzustellen.  Angeschlossen haben sich der Klage praktisch auch alle betroffenen Gemeinden. Entweder mit Vollmacht oder mit Finanzhilfe

 

Etwas in dieser Grössenordbung hat es in der Schweiz bisher noch nie gegeben.

Pessimistische Schätzungen gingen von 30 möglichen Klägern aus.  Schon nach 5 Tagen hatten sich jedoch bereits über 100 Vollmachtgeber angeschlossen und der Startschuss konnte erfolgen. Der Vereinsvorstand war ob dieser Solidaritätswelle völlig überrascht, allerdings in positivem Sinn.

In der knappen noch verbleibenden Zeit von 20 Tagen mussten über 200 Seiten Akten und rund 60 Quadratmeter Pläne durchgeackert werden, was dann zu einer 70 Seiten umfassenden Beschwerdeschrift führte. Das erforderte eine flexible Anwaltskanzlei mit ebenso flexibler externer technischer Beratung. Denn Juristen haben in der Regel keine grosse Ahnung von Stromversorgungsanlagen.

 

Die Hauptpunkte in der Beschwerdeschrift sind:

 

Die Termine

Die vom Bundesamt für Energie (BFE) vorgegebene Frist zur Beschwerde-Erhebung beim Bundes-Verwaltungsgericht von nur 30 Tagen widerspricht dem vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof mehrfach bestätigten Prinzip der gleich langen Spiesse. Nachdem sich das BFE zur Abschmetterung der Einsprachen seit Ende Februar 2006, das heisst, über 4 Jahre Zeit genommen hat, sollen jetzt die Einsprechenden, alles juristische und technische Laien, innerhalb von nur 30 Tagen eine Beschwerde auf die Beine stellen.  Dieses Verhältnis spottet jeglichem Vergleich.

Verweigerung des rechtlichen Gehörs

Die Einsprache-Verhandlungen vom 10.6.08 in der Mehrzweckhalle in Gurzelen,
wurden vom BFE nur gerade eine Dauer von 2.5 Stunden angesetzt. Wovon den 284 privaten Einsprechenden von der Verhandlungsleitung nur gerade 35 Minuten eingeräumt wurde. Das ergibt 35/284=0.12Minuten oder 7.3 Sekunden pro Einsprecher. Ein Missverhältnis, wie es krasser wohl kaum noch zu beschreiben wäre.

Augenzeugen berichten dazu:

Die Verhandlungen waren geprägt von der Parteinahme des Bundesamtes für Energie (BFE) zu Gunsten der Projektverfasser (BKW). Die Prinzipienreiterei der Verhandlungsleitung liessen über weite Stecken den gesunden Menschenverstand vermissen. 2 Einsprecherinnen verliessen unter Tränen die Verhandlung, weil sie so etwas in der Schweiz nicht für möglich gehalten hatten.



Verhandlungen mit den Parteien hinter dem Rücken der Einsprechenden:


Aus dem angefochtenen Plangenehmigungsentscheid geht hervor, dass mit verschiedenen Verfahrensbeteiligten Verhandlungen geführt wurden, ohne dass darüber die Einsprechenden informiert wurden, noch dass diesen Gelegenheit geboten wurde, zu den Ergebnissen Stellung zu nehmen. Es geht auch hier um die Verletzung des vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof mehrfach bestätigten Prinzips der gleich langen Spiesse.  Es ist deshalb an allen schweizerischen Gerichtshöfen üblich, Beschwerdeführenden stets unaufgefordert Einsicht in Verhandlungen mit anderen  Verfahrensbeteiligten zu geben und erstere dazu auch anzuhören.

Nach wie vor unklare Linienführung

Anlässlich der Einspracheverhandlungen vom 10.6.08 in der Mehrzweckhalle in Gurzelen, bestanden in insgesamt 4 verschiedenen Regionen 13 verschiedene Varianten über die Linienführung.

Beispiel Burgistein:

Selbst nach 4 Jahren kann das BFE einzig im Gebiet der Gemeinde Burgistein, entlang der Gürbe, einigermassen klar sagen, wie nach der Diskussion mit verschiedensten kantonalen und eidgenössischen Amtsstellen die endgültige Linienführung aussehen soll. Pt.8.3


Thurnenholz_2.JPG<<<Nach wie vor offen: Die Linienführung der 1.5km über den Thurnenholzwald

Beispiel Lohnstorf, Mühlethurnen, Kirchenthurnen, Rümligen

Aus dem Plangenehmigungsentscheid des BFE geht überhaupt nicht hervor welche Variante der Leitungsführung der 1.5km über dem Thurnenholzwald jetzt gelten soll. Soll jetzt hier die Leitung über dem Buchenwald mit bis zu 80m hohen Masten oder durch den Wald mit mur 35m hohen Masten, dafür mit einer 1.5km langen und 30m breiten Schneise durch den Wald, oder gar auf der ursprünglich geplanten Trasse über die Häuser der Weiler Mühlebach und Pontel geführt werden?

Aus der BFE-Beschreibung geht einzig hervor, dass diese Differenz als unwesentlich eingestuft wird. Solch gewaltige Unklarheiten mit gravierenden, ja verheerenden Folgen für den Wald und/oder für die Anwohner unter der Leitung sowie für das Landschaftsbild können unmöglich akzeptiert werden, geschweige denn als unwesentliches Detail abgetan werden.(!)

Beispiel Oberbalm (Mast 320)

Aus dem Plangenehmigungsentscheid des BFE geht hervor, dass der 82m hohe Mast Nr. 320 in der Leimen in Oberbalm aus Landschaftsschutzgründen um mindestens 20m gekürzt werden müsse. Das ist wegen der Seildurchhänge zu Mast 319 und 321 ein völlig unmögliches Unterfangen. Damit die Leiterseile hier nicht Bodenberührung bekommen, oder zu nahe an die Häuser herangeraten, müssen hier mindestens 2 weitere Maste gestellt, oder eine völlig andere Trasse gesucht werden.

Beispiel Frauenkappelen Hübeli

Mit keiner Silbe erwähnt wird im Plangenehmigungsentscheid des BFE die vom Bundesamt für Strassen verbotene, unmittelbar nacheinander folgende,  5-malige Überquerung der Autobahn. Diese Projektänderung betrifft insgesamt 8 Maste, auf einer Länge von ca. 2km (Nr. 360-367) Darüber wie hier die Leitungsführung aussehen soll, ohne Überquerungen der Autobahn und ohne zu nahe an 3 bewohnte Häuser heranzugeraten, schweigt sich das BFE aus.

Weitere verdeckte Projektänderungen

Aus Gesprächen mit betroffenen Landeigentümern geht hervor, dass von den Projektanten laufend an der Linienführung geändert wird.

Irrtümer oder Mogeleien?

Im Zusammenhang mit der unklaren Projektierung möchten wir speziell auf Pt. 9.1 der Plangenehmigungsverfügung hinweisen, wo davon berichtet wird, dass eine Projektänderung vom Juni 2006 im UVB so gravierende „Fehler“, das heisst, verharmlosend falsche Zeichnungen und Fotomontagen enthielt, dass die Projektänderung in den betroffenen Gemeinden im August 2006 ein zweites Mal öffentlich aufgelegt werden musste.  Die „Fehler“ oder „Fälschungen“ im UVB, (je nachSichtweise) wurden übrigens nur dank der rigorosen Kontrolle durch die Interessengemeinschaft Umweltfreundliche Hochspannungsleitung IG-UHWM entdeckt. Nach diesem Eklat dürften die Projektanten das Vertrauen der Bevölkerung wohl endgültig verspielt haben.



Umweltschutz, Landschaftsschutz

Das Landschaftsschutzgebiet mit BLN-Status
ist nicht nur 3,2km lang, wie in der Plangenehmigungsverfügung des BFE irrtümlich berichtet wird, sondern gut und gerne 11km. Rechnet man noch die von der Gemeinde Köniz ausgeschiedene Landschafts- und Ortsbildschutzzone von Mengestorf über Liebewil, Herzwil nach Niederwangen dazu, kommt man auf mindestens 16km. Es wird also kaum angehen an der topografisch und geologisch ungünstigsten (teuersten)  Stelle eine Bodenverlegung zu verfügen und die am besten zur Bodenverlegung geeigneten Stellen des BLN-Gebietes mit bis zu 80m hohen Masten zu bestücken.

Die 3.2km, welche gemäss BFE in den Boden zu verlegen sind, befinden sich auf der linken Gürbetalseite an einem rutschigen Steilhang, der Seitenmoräne des ehemaligen Aaregletschers.  Ausgerechnet hier wollen die Juristen des BFE eine Hochspannungsleitung in den Boden verlegen. Dass da mehr Landschaft kaputt gemacht, als geschützt wird, liegt auf der Hand. Ebenso liegt auf der Hand dass es in diesem Landschaftsschutzgebiet keine Hochspannungsleitung mit 80m hohen Masten geben wird. Ergo muss für die Überquerung des Längenbergs zwingend eine völlig andere Leitungsführung gesucht werden.  Bereits mehrere Kilometer vor und nach dem gemäss BFE in den Boden zu verlegenden Teilstück, muss die Leitung also umgelegt und verschoben werden. Das heisst, das Ganze nochmals von vorne.

Gleiche Rechte für Alle!

Geht das vom BFE verfügte 3.2km lange schwierigste Teilstück tatsächlich in den Boden, würde damit gerade der Beweis erbracht, dass es auf den übrigen 27 km in leicht gewellter bis ebener Landschaft mit Leichtigkeit auch geht.

Die Hochspannungs-Kabelindustrie hat unter dem Druck der Bevölkerung in den letzten 10 Jahren schier unglaubliche Fortschritte gemacht.  Mendrisio-Cagno und Torbigo-Rho wurden in den Boden verlegt. Was die Italiener fertigbringen, sollte weiss Gott auch bei den Eidgenossen möglich sein.

 

Schutzwürdige Gebiete auch ausserhalb des BLN-Gebietes

Weil auch ausserhalb des BLN Gebietes noch schutzwürdige Landschaften bestehen, so zum Beispiel in Oberscherli, wo das Dorf in einer wilden Zick-Zack-Linie mittels 80m hohen Maste über den steilen Hornwald um das Dorf herumgeführt werden soll. Oder über dem in Kap.2.2 dieser Schrift erwähnten Thurnenholz oder auch im Aufstieg vom Nordende Thurnenholz über den Weiler Unterholz bis zur Weiermatt.

Auch hier wird eine Landschaft von unschätzbarem Wert, durch diese Hochspannungsleitung unwiederbringlich zerstört.

Ebenso in der bereits erwähnten, von der Gemeinde Köniz ausgeschiedenen Landschafts- und Ortsbildschutzzone von Mengestorf über Liebewil, Herzwil nach Niederwangen.

Höchst fragwürdige Ersatzmassnahmen

Holzstangen von 12m  verschwinden, 80m hohe Stahlgittermaste kommen.

Die in der Plangenehmigungsverfügung des BFE beschriebenen Ersatzmassnahmen sind völlig ungenügend und lassen jegliche Sachkompetenz und jegliches Fachwissen vermissen. Das gilt sowohl für das BFE wie für die Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission ENHK.

Eine Erdverlegung von 5.45km Freileitung (16kV), heute auf 12m hohen Holzstangen , soll als Kompensation  für 16km 220/132kV-Freileitung auf bis zu 88m hohen Stahlgittermasten dienen, welche durch gesetzlich geschützte Landschaften hindurchführen.  Wobei die in den Boden zu verlegenden 16kV-Leitungen erst noch mehrere Kilometer von der strittigen 220/132kV-Leitung entfernt liegen.



Nicht nur ungenügend….

Diese Kompensationsmassnahmen sind nicht nur ungenügend sondern geradezu so lächerlich, dass ernsthaft daran gezweifelt werden muss, ob die ENHK einem solchen „Kompromiss“ jemals zugestimmt hat. Die entsprechenden Sitzungsprotokolle der ENHK wären dem Bundesverwaltungsgericht zuerst einmal vorzulegen.

 

Zur Bodenverkabelung

GIL/XLPE: Es trifft überhaupt nicht zu dass die Einsprechenden an einer Gas-isolierten-Leitung GIL beharren, wie das in der Plangenehmigungsverfügung vom BFE behauptet wird.

Die Kabelindustrie hat in den letzten 8 Jahren im Bezug auf Konststoff-Isolationsmaterial derart Fortschritte gemacht, dass heute Bodenkabel vom Typ XLPE bis 380‘000Volt und 2000Ampère absolut betriebssicher sind und auch in der Schweiz je länger je mehr zum Einsatz kommen.


Mendrisio_Cagno.jpg<<<Vor 6 Monaten ging eine 11km lange 380‘000Volt-Leitung von Mendrisio nach Cagno als XLPE-Bodenkabel in Betrieb. Weil die Leitungsbetreiber dringend auf eine rasche Inbetriebnahme angewiesen waren, haben sie erst gar nicht versucht eine Freileitung zu bauen, sondern gingen von Beginn weg in den Boden. Die Kosten betrugen lediglich das 2-Fache einer Freileitung und weder das 6- noch das 8-Fache wie die BKW und das BFE immer noch behaupten.

 

In Oberitalien wurden von Turbigo nach Rho (Nähe Mailand) über 28km einer 380‘000 und 220‘000-Volt-Leitung mittels XLPE-Kabeln in den Boden verlegt. Dies infolge dicht besiedelter Gebiete sowie Landschaftsschutzgebiete. Also einer ähnlichen Konstellation wie zwischen Wattenwil und Mühleberg.

 

Auch hier Verweigerung des rechtlichen Gehörs

Die Einsprechenden haben das BFE, auch anlässlich der Einspracheverhandlung vom 10.6.08 in der Mehrzweckhalle in Gurzelen, mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass man eine Bodenverlegung auch mit Kunststoff-isolierten Kabeln vom Typ XLPE in Betracht ziehen könne. Zu diesem Thema wollte die Verhandlungsleiterin jedoch nichts hören und entzog den Sprechern der IG-UHWM andauernd das Wort. Eine Parteinahme zu Gunsten der Freileitungsbauer war unverkennbar.

Es ist deshalb müssig, weiter auf die ablehnende Haltung des BFE gegenüber Gas-isolierten Leitungen einzugehen.  Diese beruhen ohnehin auf völlig veralteten, durch den heutigen Stand der Technik längst widerlegten juristischen Überlegungen, hervorgerufen durch falsche Behauptungen von Freileitungsbefürwortern.

Betriebssicherheit Freileitung contra Bodenkabel

Die in der Plangenehmigungsverfügung vom BFE aufgelisteten Nachteile einer Bodenverkabelung entsprechen dem Stand der Technik vor 20 Jahren, als noch sogenannte Oelkabel mit Bleimänteln Stand der Technik waren. Solche Kabel haben heute nur noch Museumswert. Nichtsdestotrotz beruft sich das BFE auf einen längst überholten Bundesratsbeschluss von 1991(!) Weiterbildungskurse für BFE-Mitarbeiter wären dringend erfoderlich!

Heute 2010 sind Kunststoff-isolierte Kabel vom Typ XLPE weitaus betriebssicherer als eine Freileitung.  XLPE-Kabel werden heute in Schutzrohre eingezogen und sind im Störungsfall, sofern ein solcher überhaupt noch eintritt ebenso rasch ausgewechselt, wie Isolatoren und Seile einer Freileitungen. Von Mastbrüchen, zB. bei Eisregen ganz zu schweigen.

Wirtschaftlichkeit und Preisunterschiede

Im strittigen Projekt, wurden die Mehrkosten für eine Gesamtverkabelung anhand der topographisch wie geologisch schwierigsten Stelle auf einer Länge von 3.2km berechnet. Das heisst, diese teuersten fast unmöglichen 3.2km wurden für 32 km einfach mit dem Faktor 10 multipliziert.   So etwas ist unzulässig. Für eine Gesamtverkabelung wurden beim BFE nie seriöse Kostenrechnungen angestellt. Ergo kann über Kosten und Wirtschaftlichkeit vom BFE nur unzulässig spekuliert werden.

Die Kosten einer XLPE-Bodenverkabelung stehen heute nach den Erfahrungen in Turbigo-Rho und Mendrisio-Cagno bei Faktor 2 mal teurer als eine Freileitung und die Transportverluste an elektrischer Energie sind 70% geringer als bei einer Freileitung. Diese geringeren Transportverluste müssten bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung für eine Zeitdauer von 40 Jahren ebenfalls einbezogen werden.

Umweltzerstörung

Die Kabeltrasse für die Bodenverlegung von Cagno nach Mendrisio wurde weder 160m noch 16m breit, wie von Swisselectric (Verband der Schweizer Elektroindustrie) der Bevölkerung in Propagandaschriften stets vorgegaukelt wird, sondern nur gerade 1.6m.  Bilder von Turbigo-Rho zeigen Kabelgräben von nur 1m Breite. Die Kabeltrassen sind entgegen der Behauptungen von Swisselectric grösstenteils wieder bepflanzbar. Ausgenommen Bäume und grössere Sträucher.

NIS-Belastung bei Bodenkabeln

Es versteht sich von selbst, dass Bodenkabel entsprechend abgeschirmt werden müssen und auch können. Auch das ist heute Stand der Technik.  Bei Belastungsdiagrammen ist stets darauf zu achten, dass nicht nur Kurven unabgeschirmter Bodenkabel vogezeigt werden, sondern auch solche von abgeschirmten.

 

Bedeutung der Leitung

In Pt.7 der Plangenehmigungsverfügung wird vom BFE behauptet, die Leitung würde zum Zweck der Bahnversorgung (NEAT) mit Einspeisepunkt Wimmis und der Stadt Bern dienen. Der Ortskundige sieht sofort dass sich hier das BFE in Widersprüche verwickelt. Wimmis und Bern liegen in entgegengesetzter Richtung der Leitungsenden und würden einen Energietransport in gegenläufiger Richtung erfordern, was ökologisch wie ökonomisch unsinnig wäre.

Zur Stromversorgung der Stadt Bern besteht von der strittigen Leitung aus kein Abzweig. Zur Zeit ist von Energie-Wasser-Bern, EWB, auch kein solcher geplant.

Für zukünftige Anspeisungen (ev. künftiges Unterwerk Bern-West) müssten zuerst einmal die Karten offen auf den Tisch gelegt werden.

Und im strategischen Plan der Bahnen existiert eine Leitung Wattenwil-Mühleberg überhaupt nicht. Auf der strittigen Leitung Wattenwil-Mühleberg sind auch keine 1-Phasen-16.7Hz-Schlaufen geplant, mittels welchen das strategische Bahnnetz betrieben wird.

Die Notfall-Umformerstation Wimmis liegt nicht an einer Stichleitung von Innertkirchen her, wie vom BFE behauptet, sondern kann auch noch über eine 380kV-Leitung von Bickigen (Nähe Burgdorf) her gespiesen werden. Es ist also schon ein starkes Stück, was uns da vom BFE aufgetischt wird.

Gesundheitsschäden

In der Plangenehmigungsverfügung wird vom BFE behauptet, unter Berücksichtigung des heutigen Standes der Technik und Wissenschaft genügten die Grenzwerte der NISV den Anforderungen des Umweltschutzgesetzes, das heisst, dem Schutz der menschlichen Gesundheit.

Auch hier führt das BFE eine ganze Reihe, von der Wissenschaft, der Statistik und der Erfahrung von Anwohnern längst überholte Bundesgerichtsurteile an.

Die Anfangs 2010 vom Bundesamt für Umwelt herausgegebene Schriftenreihe 34/09 spricht eine ganz andere Sprache:

Diese weltweite, umfangreiche Sammlung von 106 (!) neuen Forschungsberichten im Umfeld elektromagnetischer Strahlungen zeigt mit erschreckender Deutlichkeit, dass niederfrequente Felder, ausgehend von Hochspannungs-Freileitungen ab 0.3 Mikrotesla als kanzerogen (krebserzeugend und krebsfördernd einzustufen sind. Stufe 2B nach IARC. Die höchste Stufe 1 wird angeblich lediglich deshalb nicht erreicht , weil es nur Studien an Menschen und noch keine solche an Tieren gibt.  Was ja auch nicht verwunderlich ist, da Kühe bekanntlich nach einer Lebensdauer von 7 Jahren zum Metzger gebracht werden und Schweine noch viel früher. Ein Krebs mit einer Latenzzeit von 5-10 Jahren kann da gar nicht ausbrechen oder gar nicht entdeckt werden.

Nach einer Studie von Schütz (D) aus dem Jahre 2002 sind niederfrequente Felder von über 0.2Mikrotesla während der Nacht, die zweithäufigste Ursache kindlicher Leukämien. Dies bei 60 Neuerkrankungen pro Jahr in der Schweiz. Der sogenannte Anlagegrenzwert, welcher auch als Vorsorgewert (!) deklariert wird liegt in der Schweiz bei 1 Mikrotesla.(!)

Im Falle der strittigen Hochspannungsleitung Wattenwil Mühleberg wäre der seitliche Abstand zur Leitung für gesundes Wohnen mit <0.1Mikrotesla, wenn die Leitung unter Worst-Case-Bedingungen läuft =  220m.



Zusammenfassung:

Den Einsprechenden wurde das rechtliche Gehör nicht genügend gewährt

Die Linienführung der Leitung ist und bleibt über weite Strecken unklar Das BLN-Gebiet Nr 1320 wird missachtet und von der Leitung praktisch zerstört

Dem übrigen gesetzlichen Landschafts- und Ortsbildschutz wird nicht nachgelebt

Eine Bodenverkabelung wurde nur auf einer Strecke von 3.2km abgeklärt und dies erst noch am falschen Ort und völlig ungenügend

Die Bedeutung der Leitung wird überbewertet

Dem Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsschäden wird höchst ungenügend nachgelebt

 

FAZIT: Die Leitung ist nicht genehmigungsfähig

Weitere interessante Punkte sind:

Den Projektverfassern fehlen von 32km insgesamt noch 9.6km an Durchleitungsrechten. 52 Landeigentümer müssten noch enteignet werden. Beim bekannten „Arbeitstempo“ der Eidg. Schätzungskommission und des Bundesgerichtes dauert das gut gerne noch 5- 10 Jahre.



Abschliessend

lässt sich sagen, dass eine Konzernleitung, die gegen die eigenen Kunden Krieg führt, wie dies hier diejenige der Bernischen Kraftwerke tut, unfähig ist und schleunigst ausgewechselt gehört. Hätte diese Konzernleitung auf die Bedürfnisse ihrer Kunden Rücksicht genommen und von Beginn weg eine Bodenverkabelung, statt eine Freileitung geplant, wäre diese angeblich so wichtige Leitung seit 2 Jahren in Betrieb.

Die Beschwerdeführer sind nicht gegen eine neue Hochspannungsleitung, sie verlangen lediglich eine Menschen- und umweltverträgliche Verlegungsart.

Die PP-Präsentation zur Pressekonferenz vom 2.6.2010 können Sie hier anklicken.

Und die lange Vorgeschichte mit vielen interessanten Links finden Sie unter:

/pressekonferenz-erdverlegung-von-hochspannungsleitungen/

/berner-regierung-empfiehlt-bodenverkabelung/

/hochspannungsleitung-muss-in-den-boden/

/hochspannungsleitung-wattenwil-muehleberg-kann-nicht-gebaut-werden/

Von Hans-U. Jakob

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