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Gigaherz stoppt Senderausbau für Handy-TV

Gigaherz hat die Hochrüstung der Sendemasten auf dem Zürichberg und dem Ulmizberg (Agglomeration Bern) das sind 2 Schlüsselpositionen in der künftigen Senderkette für das Unnötigste vom Unnötigen, mit Beschwerden belegt und dadurch zumindest eine aufschiebende Wirkung erzielt.

Damit dürfte die Zielsetzung von Bundesrat und Swisscom, bis zum Beginn der Euro 08  zu mindest die Grossstädte mit Fernsehprogrammen fürs Handy zu versorgen, gescheitert sein.

Hans-U. Jakob, 14.3.08

An beiden Orten hat die erste Bewilligungsinstanz (Standortgemeinde) die Baubewilligung unseres Erachtens unbefugterweise erteilt.   In Zürich am 18.Dezember 07 und in Köniz am 4.Februar 08. Die Baubewilligungen wurden von Gigaherz indessen fristgerecht mit Beschwerden belegt. Die aufschiebende Wirkung wurde von der Baurekurskommission des Kantons Zürich am 6. Februar 08 erteilt und diejenige der Baudirektion des Kantons Bern am 5. März 08.

Die Erteilung der aufschiebenden Wirkung bedeutet, dass die Anlagen nicht gebaut werden dürfen, bis die Beschwerden letztinstanzlich erledigt sind.  

Die Beschwerden können indessen noch an die Kantonalen Verwaltungsgerichte und im Schlussgang noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Sowohl die Stadt Zürich wie die Gemeinde Köniz haben versucht die Artikel 22 bis 24 des eidg. Raumplanungsgesetzes auszuhebeln.   

Nach Art 22 Buchstabe a) Raumplanungsgesetz RPG darf eine Baubewilligung nur erteilt werden, wenn Bauten und Anlagen dem Zweck der Nutzungszone entsprechen.

Die strittigen Anlagen liegen in der Landwirtschaftszone resp. im Wald und entsprechen dem Zweck der Nutzungszone nicht im Entferntesten.

Nach Art. 23 Buchstabe b) RPG dürfen Ausnahmebewilligungen nur erteilt werden, wenn keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.

Den strittigen Bauvorhaben stehen jedoch massive überwiegende Interessen des Gesundheitsschutzes gegenüber.  Die Lufträume über den Regionen Bern und Zürich sind mit nichtionisierender hochfrequenter Strahlung nicht unendlich belastbar.   Mit den Reserven, die nach Einführung des flächendeckenden Mobilfunks bis zum Erreichen des Pegels der ohnehin viel zu large angesetzten Anlagegrenzwerte noch übrig bleiben, muss äusserst vorsichtig und sparsam umgegangen werden.  Diese Spanne darf nicht mit einer völlig unnötigen Technologie, das heisst mit der Uebertragung von Fernsehprogrammen auf Handys verschleudert werden.

Nach Art. 24a Buchstabe a) RPG dürfen bei Zweckänderungen bestehender Bauten keine neuen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung, und Umwelt entstehen.

Das strittige Bauprojekt beinhaltet zweifellos eine Zweckänderung und es entstehen dabei massive neue Auswirkungen auf die Umwelt.

In Zürich ist die Sendeleistung des TV-Senders für Handys 13 mal höher als der dort stationierte „normale“ digitale TV-Sender und in Köniz 5 mal höher.

Die Gemeinden Köniz und Zürich verstecken sich weitgehend hinter den Amtsberichten der kantonalen Raumplanungsämter und der kantonalen Waldabteilungen.

Laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung fehlt jedoch diesen Amtsstellen das notwendige Fachwissen punkto nichtionisierender Strahlung, was hier wieder deutlich zum Vorschein kommt.

Beide Waldabteilungen verstiegen sich zur Behauptung, ihnen seien keine Baumschäden infolge nichtionisierender Strahlung bekannt.  Dies obschon Gigaherz die CD über Baumschäden infolge nichtionisierender Strahlung, von Dr.Ing. Volkr Schorpp zu den Akten gegeben hatte.  Zudem  scheint man bei der Waldabteilung 5 des Kantons Bern nicht gerade über eine gute Gedächtnisleistung zu verfügen.  Sollten doch dort die immensen Schäden, welche der vor 10 Jahren stillgelegte Kurzwellensender Schwarzenburg in den umliegenden Wäldern hinterliess noch in Erinnerung sein.

Die kantonalen NIS-Fachstellen wiederholten, wie erwartet, in ihren Fachberichten die abgedroschenen Formeln von „Nichts ist erwiesen“ und „Wir haben eh die besten Grenzwerte der Welt“

Da kamen die neuesten wissenschaftlichen Arbeiten von Dr. Oberfeld (Landessanitätsdirektion Salzburg) über den Sender Husmannstätten-Vasoldsberg gerade zum richtigen Zeitpunkt.

Diese lagen im Frequenzbereich der beiden projektierten Sender Ulmizberg und Zürichberg und zeigten erschreckende Resultate.  Nämlich das 3.4-Fache allgemeine Krebsrisiko bei Feldstärken von 0.2….0.6V/m.  

Wie wir in unserer Einsprache vom 10.10.07 (an die Gemeinde Köniz) dank Messungen während eines Versuchsbetriebes der Swisscom sehr schön nachgewiesen haben, beträgt die Belastung durch den projektierten Handy-TV-Sender im bevölkerungsreichsten Quartier der Gemeinde Köniz, in Liebefeld Gartenstadt = 0.33V/m und würde die dort wohnhaften Menschen extrem hoch gefährden.

Anmerkung:

Für den Fall, dass der Kanton Zürich das Verbandsbeschwerderecht von Gigaherz nicht anerkennen sollte, ist vorgesorgt.  In diesem Fall wird Gigaherez mit besorgten Anwohnern zusammenspannen und den Fall so durch die Instanzen ziehen.   Ein etwas komplizierterer, aber durchaus gangbarer Weg.

Aus der Beschwerde-Antwort von Swisscom:

Die Rekurrentin (Gigaherz) stellt sich auf den Standpunkt, dass es sich bei Ihrer Eingabe um eine sogenannte Laien-Einsprache handelt, gegenüber welcher das Verbot des überspitzten Formalismus gilt.  Wir (Swisscom) bestreiten, dass es sich beim Rekurs um eine Laien-Eingabe handelt.  Die Rekurrentin (Gigaherz) deckt die ganze Schweiz mit ihren Eingaben ein und verfügt mittlerweile über eine grosse Erfahrung mit solchen Rechtsschriften.  Wir verweisen auf die Homepage der Rekurrentin.

Danke für die Bumen!

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Vorgeschichte unter:

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Von Hans-U. Jakob

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