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Exzesse mit versteckten Antennen

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (nachfolgend AGR genannt) zwingt bernische Gemeinderäte dazu, ihre Bürgerinnen und Bürger arglistig zu täuschen.

von Hans-U. Jakob

Schwarzenburg, 8.10.2013

Jede Berner Gemeinde die versucht, den Wildwuchs von Mobilfunkantennen in Wohngebieten mittels Anpassung ihres Baureglementes in den Griff zu bekommen, erhält vom AGR postwendend den Bescheid, dass einschränkende Massnahmen, wie beispielsweise das Kaskadenmodell, nur für optisch wahrnehmbare Antennen gelten dürfe.

Gemeinde-Baureglemente, die diesen Zusatz nicht enthalten, werden vom AGR kategorisch zurückgewiesen.

Zu welchen Exzessen der Mobilfunkbetreiber dieser eingeschränkteGeltungsbereich für nur optisch wahrnehmbare Antennen führen kann, zeigt nachstehendes Bild.




Antenne_getarnt.jpg



Das Bild zeigt eine neue, als überdimensionierter Kamin getarnte Mobilfunkantenne In einem privilegierten, ruhigen städtischen Wohnquartier von Bern. Auf der Dachterrasse, von wo das Bild aufgenommen wurde betrug die am 3.10.2013 um 15.30Uhr von Gigaherz gemessene Strahlung 10V/m und in der Wohnung unterhalb dieser Dachterrasse noch 6V/m. (Grenzwert 6V/m)

Der auf den amtlichen Formularen angegebene Wert für die Wohnung (Ort mit empfindlicher Nutzung) war 5.7V/m. Auf der Dachterrasse muss der Grenzwert von 6V/m nicht eingehalten werden, da diese laut gegenwärtiger Rechtslage nicht als Ort empfindlicher Nutzung gilt.

Wegen der angeblich nur optischen Belastung der übrigen Nachbarhäuser und um Schadenersatzforderungen an den Standortvermieter auszuschliessen, musste die Antenne versteckt werden. Das heisst, alle gegenwärtigen und vor allem künftigen Nachbarn werden somit arglistig getäuscht.

Aus dem Pflichtenheft des AGR

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ist zuständig für die kantonale Raumplanung, übt die Aufsicht über die regionale und kommunale Raumplanung aus und beurteilt Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen.

Es genehmigt kommunale Erlasse und Planungen und hat die Aufsicht über die Gemeindefinanzen. Stark engagiert sich das AGR auch in der Beratung der Gemeinden. Ende des Auszuges aus dem Pflichtenheft.

Davon dass Gemeinden verpflichtet wären, bei betrügerischen Methoden mitzuhelfen, steht da nichts. Im Gegenteil, Gemeinderäte wären gemäss ihrem geleisteten Amtseid eigentlich dazu verpflichtet, solche aufzudecken.

Worauf sich das AGR leider (noch) stützen kann:

Das vom Bundesgericht abgesegnete Kaskadenmodell sieht vor, dass Mobilfunkantennen in erster Linie in Industriezonen, in zweiter Linie in gemischten Gewerbe/Wohnzonen und erst wenn funktechnisch gar nicht anders möglich, in reinen Wohnzonen erstellt werden dürfen.

Leider liess sich das Bundesgericht bei seinen Erwägungen dazu hinreissen, zu erklären, dass Mobilfunkantennen in der Bevölkerung lediglich ungute Gefühle auslöse, die jedoch psychologischer Natur seien. Urtele 1C_449/2011 und 1C_451/2011.

2 Monate später präzisierte das Bundesgericht, dass die Umgebung von Mobilfunkantennen als unsicher und von weiten Teilen der Bevölkerung sogar als Bedrohung empfunden werde. Aber auch hier sprach das Bundesgericht von lediglich unangenehmen psychischen Eindrücken. Urteile 1C_51/2012 und 1C_71/2012.

Kommentare dazu finden Sie unter /das-bundesgerichtsurteil-von-urtenen-schoenbuehl/ und /keine-mobilfunkantennen-mehr-in-wohnzonen/

Dabei hat sich das Bundesgericht von Falschinformationen von industriefreundlichen Institutionen wie der Datenbank ELMAR der UNI Basel leiten lassen. Nicht beachtet hat dabei das Bundesgericht, dass die UNI Basel jährlich mit 71 Millionen von der Industrie gesponsert wird.

Auch nicht beachtet hat das Bundesgericht neue Studien wie zum Beispiel die Belo Horizonte-Studie von Dr. Adilza Dode. Siehe unter /belo-horizonte-ein-neues-reizwort-fuer-die-mobilfunkbetreiber/ und /belo-horizonte-kein-schoener-horizont-fuer-die-mobilfunkbetreiber/

Noch nie wurde der Zusammenhang von Krebs und Mobilfunk-Senderdichte so eindrücklich nachgewiesen.

Niemand kann von der Millionenstadt Belo Horizonte behaupten, die Anzahl Probanden sei zu gering gewesen und es handle sich um Zufallsergebnisse. Denn die Zahlen stammen aus offiziellen staatlichen brasilianischen Registern und eine Fälschung ist völlig ausgeschlossen.

Und niemand kann behaupten, dass Krebs eine eingebildete Krankheit sei.

Die Hoffnung auf einen Paradigmenwechsel beim Bundesgericht ist berechtigt. Denn der bekannte Bundesrichter, welcher die Interessen der Mobilfunkbetreiber bisher so vehement vertreten hatte, befindet sich jetzt endgültig im Ruhestand. Die neuesten Bundesgerichtsurteile in Sachen Mobilfunk tragen bereits nicht mehr seine Handschrift und lassen aufhorchen.

Ferner hat die Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft Swiss Re in ihrer neuen Risiikoperspektive vom Juni 2013 neben 26 weiteren Risiken auch vor elektromagnetischen Belastungen als ein Risiko für die Versicherungswirtschaft gewarnt. http://files.newsnetz.ch/upload//3/0/30072.pdf

Die möglichen Auswirkungen werden als schwer betrachtet, der mögliche Eintretenszeitpunkt auf später als in 10 Jahren ab heute eingeschätzt.

(Entsprechend der Latenzzeit eines Krebses).

Die EM-Risiken werden auf Seite 12 (PDF-Suche) besprochen.

Die Belo Horizonte-Studie war auch ein Hauptthema am diesjährigen nationalen Elektrosmog-Kongress vom 20.April in Bern. Siehe unter /der-9-nationale-elektrosmog-kongress-in-bild-und-ton/

Von Hans-U. Jakob

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