Schweizer Parlamentarier treten Menschenrechte mit Füssen
Wie ein Urteil des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes durch Schweizer Parlamentarier ignoriert wird.
Wie ein Urteil des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes durch Schweizer Parlamentarier ignoriert wird.
Da mit elektromagnetischen Strahlungsquellen sowohl im HF, wie im NF-Bereich, Milliarden verdient werden, ist die Industrie darauf bedacht EHS-Patienten auf möglichst „saubere“ Art zu eliminieren, das heisst zum Schweigen zu bringen. Dazu gibt es verschiedene Mittel.
Blick am Abend vom 26.8.2014 meldet:
Dank tieferen Frequenzen, welche die Strahlung besser durch Wände dringen lassen und durch WI-FI hat das Festnetz endgültig ausgedient.
Die 88. Ausgabe unserer Mitgliederzeitung ist Anfangs Juli, gerade noch rechtzeitig vor dem Ferienbeginn ausgeliefert worden.
Teilverkabelung Lauerz auf bestehendem Trassee nicht machbar, betitelte die neue Hochspannungsnetzgesellschaft Swissgrid ihre Pressemitteilung vom 18.7.2014 und erst weiter unten im Kleingedruckten: Eine neue Freileitung leider auch nicht mehr.
Mobilfunkstrahlung mit dem falschen Gerät zur falschen Zeit am falschen Ort messen, ist weder wissenschaftliches Fehlverhalten noch wissenschaftlicher Betrug sondern ganz einfach wissenschaftliche Freiheit, sagt der Integritätsbeauftragte der Universität Basel.
Warnung an die Bevölkerung der östlichen Hälfte des Dorfes. Die Baupublikation der Firma Orange SA.- für den „Austausch“ der Sendeanlage auf dem Landi-Silo, im Amtsanzeiger vom 3. bezw. 10. Juli ist falsch und irreführend.
Neuartige Antennen passen nicht zum bisherigen Rechenverfahren.
Eine wichtige Mitteilung für unsere Messtechniker betreffend steuerbaren Mobilfunkantennen
Gemäss dem soeben erschienen Korruptions-Index für die EU und Westeuropa erhält die Schweiz vom GRECO dem zuständigen Gremium des Europarates, weiterhin schlechte Noten.
Braucht es ein neues Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)?
Der Bundesrat meint JA, denn die bisherige Regelung betreffe lediglich ortsfeste Anlagen, wie Mobilfunk- und alle übrigen Sendeanlagen, sowie Hochspannungsleitungen und Trafostationen.