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Granegg – 5G für die Füchse

Die Mobilfunk-Sendeanlage Granegg in der Gemeinde Schwarzenburg steht ziemlich einsam weit in der Prärie draussen. Sie dient allen drei Anbietern Swisscom, Sunrise und Salt zur Ausstrahlung der Funkdienste 3G (UMTS) und 4G (LTE) und soll jetzt noch mit dem Funkdienst 5G adaptiv nachgerüstet werden. Dagegen wehrten sich 120 Betroffene aus der Umgebung bis vor das Verwaltungsgericht. Am 7. Mai 2025 hat das Gericht nach einer Verfahrensdauer von insgesamt 4 Jahren sein Urteil verkündet.

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Blackout von 2032 fand schon 2025 statt

Der Bundesrat hat doch den Blackout auf 2032 verschoben. Warum kann sich jetzt die blöde Natur nicht an diesen Beschluss halten und macht Teile des Kantons Wallis und des Berner Oberlandes schon an Ostern 2025 dunkel? Was erlaubt die sich eigentlich!

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Die Aargauer sind die Besten

Wenn es um die Verharmlosung der Intensität von nichtionisierender Strahlung, respektive um die Verharmlosung hochfrequenter elektromagnetischer Felder (HF-EMF) sprich Mobilfunkstrahlung geht, war das Aargauer Amt für Umwelt landesweit bisher immer unter den Besten einzureihen. So auch wieder im Informationsbulletin kantonaler Verwaltungseinheiten Nr.30 «UMWELT AARGAU» vom Januar 2025

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1C_307/2023: Leit- oder Skandalurteil?

Am 10. Januar jubelt Schweizer Radio und Fernsehen sowie die etablierte Tagespresse: «Bundesgericht entscheidet zu Gunsten von adaptiven 5G-Antennen!» Das Bundesgericht habe in einem Leiturteil festgelegt, dass adaptive 5G-Antennen nicht gefährlicher seien, als normale Sendeantennen.

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Rösti wird ungeniessbar

Die Anweisung zu einem Volksbeschiss der alles bisherige weit in den Schatten stellt, erreichte alle involvierten Behörden mit einer e-mail aus dem Bundesamt für Umwelt und dem Departement Rösti am Montagabend, 13.Januar 2025 um 17.43Uhr.

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Totale Ignoranz am Bundesgericht

Gründe für eine mündliche Verhandlung (persönliche Anhörung von EMF-erkrankten Personen) gebe es nicht, beginnende Krebserkrankung sei nicht gesundheitsschädigend, das Leid erkrankter Personen genüge nicht, den Bau von weiteren Mobilfunk-Sendeanlagen zu verbieten und eine Überwachung der Sendeparameter von Mobilfunksendern in Echtzeit sei nicht erforderlich. All dieser Unfug steht im Bundesgerichtsurteil 1C_459/2023 vom 12.August 2024

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Und es wird weitergelogen

Laut Bundesgerichtsentscheiden 1C_506/2023 vom 23.April 2024 und 1C_414/2022 vom 29.August 2024 müssen an landesweit rund 2500 Standorten von Mobilfunk-Sendeantennen nachträgliche Baugesuche eingereicht werden. Die von Gemeinden im Auftrag der kantonalen Umweltämter und der kantonalen Baudirektionen ohne Anhörung der Anwohnerschaft erteilten Bagatellbewilligungen zum Antennentausch sowie zur nachträglichen Aufschaltung des sogenannten Korrekturfaktors sind zu Unrecht erteilt worden.

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Bundesgericht entmachtet die BPUK

Nachdem offensichtlich einige Bundesrichter begriffen haben, dass bei der nachträglichen Aufschaltung des ominösen Korrekturfaktors bei adaptiven 5G-Sende-antennen auch sie zu den Beschissenen gehören, erfolgt jetzt bereits das dritte Bundesgerichtsurteil in dieser Sache. Deutlicher könnte es kaum sein.

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Weltweit liederlichstes Sicherheitssystem wird überprüft.

Nach einer 3-wöchigen Zwangspause, bedingt durch unseren Umzug am eine neue Adresse, sind wir wieder online. Zum Auftakt mit einer Meldung zum weltweit liederlichsten Sicherheitssystem, dem sogenannten QS-System, welches der Bevölkerung garantieren sollte, dass der Strahlungsgrenzwert jederzeit, überall und immer eingehalten sein müsste.

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